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Fußgängerzone contra Anrückplan der Feuerwehr

Mittlerweile dürften interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt wissen, was sich hinter dem Begriff HiMi verbirgt – das Sanierungsprojekt Historische...

Mittlerweile dürften interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt wissen, was sich hinter dem Begriff HiMi verbirgt – das Sanierungsprojekt Historische Mitte Echterdingen. Und wer sich schon ein wenig in das Thema eingearbeitet hat, weiß, dass dabei auch die Bernhäuser Straße umgestaltet werden soll. Stichwort: Aufenthaltsqualität. Unsere Fraktion vertritt dabei die Auffassung, dass der Abschnitt zwischen Im Gässle/Bäckergasse und der Einfahrt in die Tiefgarage Zehntscheuer zur Fußgängerzone verändert werden sollte, zumindest sollten entsprechende Planungen in diese Richtung möglich sein.

Dabei wurde das Ansinnen von L.E.Bürger/DIB stets damit abgewürgt, mit dem Hinweis: Das Anrücken der Feuerwehrleute zu einem Einsatz in Richtung Feuerwehrhaus in der Christophstraße muss über die Bernhäuser Straße möglich sein, daher könne sie nicht in eine Fußgängerzone umgestaltet werden. Auch unser Einwand, ein Anrücken über die Straße „Im Gässle“, die dafür in eine Einbahnstraße umgewandelt werden soll, wurde beiseite geschoben: Dies sei keine Alternative. Allerdings: Die Behauptungen wurden stets lediglich geäußert in Form eines Totschlag-Argumentes – eine Erklärung, welche Hintergründe zu dieser Sachlage führen, ist unserer Fraktion verborgen geblieben, weil diese Quasi-Faktum nie erläutert worden ist.

Deshalb haben wir einen Antrag auf Information gestellt, der wie folgt lautet:

Beschlussantrag: Unsere Fraktion bittet darum, den Einsatz-Anrückplan der Freiwilligen Feuerwehr Abt. Echterdingen fundiert mit Zahlen und Fakten darzulegen und entsprechend zu erläutern.

Begründung: Im Zuge des Projektes Historische Mitte Echterdingen (HiMi) verfolgt unsere Fraktion die Schaffung einer Fußgängerzone in der Bernhäuser Straße zwischen den Straßen Im Gässle/Bäckergasse und der Einfahrt zur Tiefgarage Zehntscheuer. Dieses Ansinnen wurde bislang stets damit abgeschmettert, der Anrückplan der FFW sehe zwingend das Anrücken über die Bernhäuser Straße bei einem Einsatz vor. Andere Optionen seien ausgeschlossen. Allerdings wurde diese Behauptung uns gegenüber noch nie nachvollziehbar dargelegt und mit Zahlen, Daten oder Fakten unterfüttert. Es stand lediglich die Aussage. Daher bitten wir, unserer Fraktion die genauen Fakten zu erläutern, weshalb beispielsweise ein Anrücken der Feuerwehrleute zum Einsatz über die Straße Im Gässle mit einer Einbahnstraßen-Regelung ausgeschlossen ist.

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 30/2025
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