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Fußgängerzonen sollen Fußgängerzonen sein. Auch in Esslingen.

Die CDU-Fraktion hatte im Juni 2023 den Antrag „Fußgängerzonen stärken – Neuregelung Radverkehr!“ eingebracht. Die Verwaltung führte damals...

Die CDU-Fraktion hatte im Juni 2023 den Antrag „Fußgängerzonen stärken – Neuregelung Radverkehr!“ eingebracht.

Die Verwaltung führte damals in ihrer Zusammenfassung wörtlich aus, die von ihr geplanten Maßnahmen „ermöglichen eine höhere gegenseitige Rücksichtnahme“.

Die CDU ist der Meinung, diese Rücksichtnahme ist bereits jetzt schon möglich, zumutbar und durchsetzbar.

Das Problem besteht aber nach mehr als einem weiteren Jahr unvermindert fort. Dies treibt uns als Fraktion um. Es vermindert die Aufenthaltsqualität von Fußgängern, insbesondere von Senioren, spielenden Kindern, Hundeführern und allgemein Menschen mit reduzierter Reaktionsgeschwindigkeit und körperlichem Ausweichvermögen. Dies wollen wir nicht länger hinnehmen und wir machen dies ausdrücklich nicht an polizeilichen Statistiken fest.

In der Debatte um gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Fußgängern und Radfahrern wird regelmäßig außer Acht gelassen, dass unsere Rechtsordnung Fußgängerzonen grundsätzlich Fußgängern vorbehält. Auch wenn Fahrradfahren in Fußgängerzonen – wie leider häufig in Esslingen – als „Ausnahme“ dieser Regel erlaubt ist, haben Fußgänger dennoch immer Vorrang. Außerdem haben Radfahrer Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Dies gilt unabhängig von den mobilitätspolitischen Vorstellungen von Gemeinderat, Stadtverwaltung und Radfahrern. Im Übrigen haben Fußgänger auch auf Zebrastreifen Vorrang vor Radfahrern, was an vielen Stellen ins Gegenteil verkehrt wird.

Die Stadt Esslingen a.N. investiert – auch ganz aktuell – sehr hohe Summen in Fahrradstraßen, auf denen Radfahrer Vorrang vor Autos haben. Dies erfolgt durch sehr aufwändige Bodenmarkierungen, Beschilderungen und Straßenbaumaßnahmen und wird weiter ausgebaut.

Auch angesichts dieser kosten- und regelungsintensiven Maßnahmen für Radfahrer gegenüber dem Autoverkehr dürfen Fußgänger wiederum in ihren Vorrangbereichen nach Meinung der CDU-Fraktion durchaus mehr als ein Schulterzucken der Stadt erwarten.

Wir stellen daher den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 14.06.2023 (vgl./siehe FA/156/2023, 2. Ergänzung) gleichlautend nochmals. Die damals eine Erledigung begründenden Sachverhalte und Vorhaben sind nicht eingetreten bzw. nicht durchgeführt bzw. mindestens offensichtlich wirkungslos geblieben.

Aglaia Handler, Stadträtin, Stellv. CDU-Fraktionsvorsitzende

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Mitteilungsblatt für den Stadtteil Esslingen-Berkheim
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Ausgabe 24/2025
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