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Gäubahnklage vorerst gescheitert: Mutloses Stuttgarter Verwaltungsgericht

Schutzgemeinschaft Filder cc G. Visintin, gvisintin@aol.com, Tel. 0179 2050449, www.schutzgemeinschaft-filder.de Die SGFilder unterstützt die Deutsche...

Schutzgemeinschaft Filder cc G. Visintin, gvisintin@aol.com, Tel. 0179 2050449, www.schutzgemeinschaft-filder.de

Die SGFilder unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei ihrer Klage gegen die Gäubahnkappung. Leider hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht sowohl den LNV als auch die DUH Mitte Februar abgewiesen. Das Aktionsbündnis gegen S21 trifft eine erste Einschätzung dazu. Hier Auszüge aus seiner Presse-Info: `Schon wiederholt waren Klagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert, jedoch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erfolgreich. Juristisch ist noch nichts verloren. Das Verwaltungsgericht hat einen Teil der Klage des LNV bindend zur Entscheidung an den VGH verwiesen. Dort müssen die Klimafolgen der Gäubahn-Kappung zwingend berücksichtigt werden.

Der auch für die Berufung der DUH zuständige Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass alle Abschnitte des Großprojekts Stuttgart 21, auch wenn sie in verschiedenen Planfeststellungsbeschlüssen geregelt werden, in einer Gesamtschau zu prüfen sind (sogenannte Gesamtplanrechtfertigung). Dass wegen der Kappung der Gäubahn, die etwa 20-mal länger als geplant dauern soll, Reisende den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr umsteigefrei erreichen können, widerspricht eklatant der Rechtsprechung des VGH. Aktionsbündnis und Gäubahn-Komitee sehen deshalb den weiteren juristischen Schritten von DUH und LNV optimistisch entgegen. Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses und selbst langjähriger Richter: „Ich hätte mir vom Verwaltungsgericht mehr Mut gewünscht. Die Auffassung, beim Antrag auf Stilllegung einer Bahnstrecke dürfe der Klimaschutz nicht berücksichtigt werden, ist angesichts der dramatischen Klimaerhitzung aus der Zeit gefallen." Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender des Gäubahn-Komitees Stuttgart, ergänzt: „Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die jeglicher Logik und dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Denn es gibt keinen sachlichen Grund für die Kappung. Das Gericht hat sich auf einen Planfeststellungsbeschluss berufen, der längst durch eine andere Bauausführung überholt ist. Sowohl die im Planfeststellungsbeschluss noch vorgesehene provisorische Verlegung von S-Bahn-Gleisen auf dem Gäubahndamm als auch der Anschluss der Gäubahnstrecke über den Flughafen gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs werden nicht umgesetzt.“

Die Genehmigung, auf die sich das Gericht stützte, hatte die Kappung der Gäubahn wenige Monate vor Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs erlaubt. Tatsächlich werden aber die S-Bahn-Gleise neben dem Gäubahndamm verlegt, sodass jeglicher Grund – und auch die Genehmigung zum Abbaggern – entfallen ist. Für die Streckenführung der Gäubahn über den Flughafen hat die Bahn Jahrzehnte später immer noch keine Genehmigung und Finanzierung. Ob die Ersatzlösung mit dem Pfaffensteigtunnel jemals verwirklicht werden kann, steht in den Sternen. Die Gäubahn für realistisch zehn oder noch mehr Jahre in der Hoffnung auf den Tunnel zu unterbrechen, statt sie weiter über die Panoramastrecke zum Hauptbahnhof fahren zu lassen, ist ein Schildbürgerstreich. Mit einem Bruchteil der dafür aus dem Fenster geworfenen 3 Milliarden Euro könnte die gesamte Gäubahnstrecke zweigleisig ausgebaut und leistungsfähiger gemacht werden.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
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Ausgabe 11/2025

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