Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Für das Schuljahr 2026/27 werden im Ludwigsburger Stadtgebiet rund 955 Erstklässler*innen und Erstklässler erwartet – in Grundschulen sowie am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ).
Um den künftigen Bedarf an Ganztagsbetreuung verlässlich planen zu können, ist eine frühzeitige Erhebung der Betreuungswünsche erforderlich. Der Landtag hat im neuen Schulgesetz festgelegt, dass Erziehungsberechtigte jährlich bis zum 15. März mitteilen müssen, ob und in welchem Umfang sie für ihr Kind im folgenden Schuljahr ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
Die entsprechenden Anmeldeunterlagen erhalten die Eltern in den Sekretariaten oder bei den Leitungen der Schulkindbetreuung der Grundschulen beziehungsweise des SBBZ. Darin müssen sie angeben, ob und in welchem zeitlichen Umfang sie eine Betreuung wünschen – einschließlich der städtischen Ferienbetreuung.
Die betroffenen Eltern werden von der Stadtverwaltung gezielt über die neue Regelung informiert: Bei der Schulanmeldung erhalten sie ein Merkblatt mit allen erforderlichen Informationen. Weitere Infos gibt es unter der Telefonnummer 07141 910-4185, der E-Mail-Adresse bildung@ludwigsburg.de und auf der Internetseite ludwigsburg.de/essen-betreuung.
Daniel Wittmann, Leiter des städtischen Fachbereichs Bildung und Familie, erläutert: „Die Rückmeldungen der Eltern sind eine zentrale Grundlage für die Planung von Betreuungsplätzen, Personal, Räumlichkeiten und Ferienbetreuungsangeboten. Ziel der Stadt Ludwigsburg ist es, den neuen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 bedarfsgerecht, verlässlich und qualitativ hochwertig umzusetzen – im Interesse der Kinder und ihrer Familien.“