Was den einen freut, stört sehr oft den Nachbarn. Gerade zur Sommerzeit häufen sich bei der Gemeinde und der Polizei die Klagen über Lärmbelästigungen durch Gartenfeste und nächtliche Freiluftpartys. Auch wenn die unmittelbaren Angrenzer benachrichtigt wurden und nichts dagegen einzuwenden haben, werden durch die laute Musik manchmal noch nach Mitternacht Nachbarn in 100 Meter Entfernung am Schlafen gehindert.
Wer abends im Garten feiern will, sollte bedenken, dass sich gerade in der sonst ruhigen Nacht der Lärm von Musikanlagen oder singenden Gästen auch noch in weiter Entfernung störend bemerkbar machen kann. Nach 22.00 Uhr sollte der Geräuschpegel extrem gedrosselt oder im Haus weitergefeiert werden. Wer sich daran nicht hält, riskiert, dass ihm die Polizei bei der Nachtstreife einen Besuch abstattet, der die fröhliche Stimmung abrupt beenden kann.
Unabhängig von diesen formellen Festsetzungen ist eine gegenseitige Rücksichtnahme dem gutnachbarschaftlichen Verhältnis immer dienlich. Schon unter diesem Aspekt ist eine kurze Information an den Nachbarn, wenn einmal gefeiert wird, oder ein persönliches Gespräch immer der beste Weg, bevor ein kleiner Anlass zu einem großen Streit führt.