Eigenbetrieb Abwasserentsorgung St. Leon-Rot
68789 St. Leon-Rot
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Gartenwasserzähler

Rechtzeitig zum Beginn der Gartensaison möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit eines Gartenwasserzählers hinweisen. ...
Foto: Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Rechtzeitig zum Beginn der Gartensaison möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit eines Gartenwasserzählers hinweisen.

Was ist ein Gartenwasserzähler?

Für große Gartengrundstücke oder bei intensiver Bewirtschaftung der Außenanlagen kann sich die Anschaffung eines Gartenzählers rechnen. Gemäß den Satzungsregelungen in St. Leon-Rot ist es möglich, über einen Gartenzähler auf dem Grundstück den Frischwasserverbrauch zu ermitteln, der ausschließlich für die Gartenbewässerung (keine Einleitung als Abwasser) genutzt wird. Für diesen Wasserverbrauch entstehen somit nur die Frischwassergebühren (keine Schmutzwassergebühren für das Abwasser).

Was ist zu tun?

1. Kauf eines Gartenwasserzählers

Die Gartenwasserzähler sind im Fachhandel erhältlich und müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sind so im Versorgungsnetz zu installieren, dass ausschließlich der Wasserverbrauch erfasst wird, welcher nicht gleichzeitig in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Zähler- und Installationskosten trägt der Eigentümer.

2. Gartenzähler anmelden

Den entsprechenden Antrag erhalten Sie beim Bauamt oder im Internet unter www.st-leon-rot.de (Menüführung: Rathaus - Bürgerserviceportal - Formulare – Wasseranschluss anmelden - Antrag zur Einrichtung eines Gartenwasserzählers).

3. Ablesung des Gartenzählers

Die Ablesung erfolgt zusammen mit der Jahresablesung Ihres Hauptwasserzählers (November / Dezember des jeweiligen Jahres).

4. Rechnung

In Ihrer Jahresrechnung können Sie nachvollziehen, in welcher Höhe Ihnen die Abwassergebühren vom Frischwasserbezug abgesetzt wurden.

Was ist verboten?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Befüllung von Pools ausschließlich über den hauseigenen Frischwasseranschluss vorzunehmen ist. Die Nutzung des Gartenwasserzählers für die Entnahme von Frischwasser ist nicht gestattet. Dieser ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen.

Aufgrund von Nachfragen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Bohrung von privaten Grundwasserbrunnen innerhalb des erschlossenen Ortsnetzes nicht erlaubt ist. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, welche auch für die Erlaubnis zur Bohrung von Brunnen nach § 43 Abs. 2 WG durch das Landratsamt Heidelberg erforderlich ist, wird von der Gemeinde St. Leon-Rot nicht erteilt. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung in St. Leon-Rot müssen wir bereits Beeinflussungen im ersten Grundwasserleiter nachgehen. Halten Sie sich daher an die vorhandenen Möglichkeiten einer umweltfreundlichen Regenwassernutzung über Zisternen oder an ein sparsames Verbrauchsverhalten, um das wertvolle Grundwasser auch in Zukunft zu schützen. Der unterirdische Wasserspeicher ist ein unersetzliches und schützenswertes Reservoir, mit dem wir nicht leichtfertig umgehen dürfen. In vielen Gemeinden und Ländern ist eine ortsnahe Wasserversorgung nicht möglich. Also unterstützen auch Sie den Grundwasserschutz hier bei uns, damit wir alle noch lange etwas davon haben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Eigenbetrieb Abwasserentsorgung St. Leon-Rot

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Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
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Ausgabe 16/2025

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St. Leon-Rot

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