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Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gesucht

Landkreis. Der Landkreis Schwäbisch Hall sucht Gastfamilien – gerne mit eigenem Migrationshintergrund –, die geflüchtete Kinder und/oder Jugendliche...

Landkreis. Der Landkreis Schwäbisch Hall sucht Gastfamilien – gerne mit eigenem Migrationshintergrund –, die geflüchtete Kinder und/oder Jugendliche auf Zeit oder bis zur Verselbstständigung bei sich aufnehmen.

Vorrangiges Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen Schutz zu bieten und die Versorgung sicherzustellen.
Die jungen Geflüchteten brauchen in erster Linie Menschen, die ihnen ein Zuhause geben und sich verständnisvoll um sie kümmern. Sie benötigen Hilfestellung bei der Orientierung in einer ihnen völlig fremden Kultur und beim Erlernen der deutschen Sprache.

Die Aufnahme von Pflegekindern ist unabhängig von Nationalität, Konfession, Familienstand und Geschlecht möglich. Aufgrund der speziellen Lebensumstände bringen diese jungen Menschen besondere Erfahrungen mit und benötigen zuverlässige Erwachsene, die ihnen Schutz, Geborgenheit und Fürsorge bieten. Pflegeperson kann werden, wer Teil einer Familie, einer Lebensgemeinschaft oder auch alleinstehend ist.
Voraussetzung ist ein eigenes Zimmer für das Kind/den Jugendlichen. Zudem sollten zeitliche Ressourcen für das Pflegekind und die Bereitschaft der engen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Schwäbisch Hall vorhanden sein.

Zur Abklärung der Rahmenbedingungen, Beweggründe, Wünsche und vielleicht auch Vorbehalte ist es wichtig, mit dem Fachdienst Pflegekinder in den direkten Kontakt zu treten. Hierbei werden auch die persönlichen und räumlichen Verhältnisse betrachtet sowie Möglichkeiten der Unterstützung besprochen. Erforderlich sind außerdem ein ärztliches Attest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich sozial zu engagieren und geflüchteten Kindern und/oder Jugendlichen eine Heimat auf Zeit zu bieten, können Kontakt zum Fachdienst für Pflegekinder des Jugendamtes Schwäbisch Hall aufnehmen: Frau Anja Gburek, Telefon 0791/ 755-7088, E-Mail a.gburek@lrasha.de.

Erscheinung
Amtliche Nachrichten
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Ausgabe 34/2024
von Landratsamt Schwäbisch Hall
24.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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