Aufgrund einer Beschwerde eines ortsfremden Verkehrsteilnehmers bezüglich den Markierungen im Bereich der Abbiegespur von der Starzacher Straße zur Wachendorfer Straße (Neckarbrücke) musste das Ordnungsamt Rottenburg die Örtlichkeit einer Überprüfung unterziehen. Hierbei ergab sich, dass die Markierungen bislang tatsächlich unzureichend sind, weshalb am Beginn der Abbiegespur ein weiterer Richtungspfeil markiert werden musste.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung hat dies zur Folge, dass ab sofort vom Beginn der Abbiegespur bis zur Einmündung Neckarbrücke weder gehalten noch geparkt werden darf. Um Beachtung wird gebeten, da davon auszugehen ist, dass entsprechende Verstöße angezeigt bzw. geahndet werden.