Die Gebärdensprache wird besonders von schwerhörigen und nichthörenden Menschen genutzt.
Die deutsche Gebärdensprache (DGS) ist als eigenständige Sprache mit eigener Grammatik gesetzlich anerkannt.
Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Nachrichten in Gebärdensprache. Dabei wird lautlos mit Einsatz von Gestik, Gesichtsmimik und Körperhaltung gesprochen.
Bei Gerichtsverhandlungen gibt es für Gehörlose die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers zu verständigen.
Seit dem 1. Januar 2020 ist es den Behindertenverbänden und dem Gehörlosenbund gelungen, dass gehörlose Menschen im Rahmen einer ambulanten und stationären Krankenhausbehandlung Anspruch auf eine Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher der Krankenkassen haben.
Gehörlose sehen sich nicht als behindert an. Sie “sprechen” nur eine andere Sprache. Gehörlose treten gern mit Hörenden in Kontakt und freuen sich, wenn diese das auch tun. Beim Näherkommen sollte man sich bemerkbar machen, da der gehörlose Mensch die ankommende Person nicht hört und somit nicht bemerkt.
Filme und Nachrichten in Deutscher Gebärdensprache.
www.bundesregierung.de/breg-de/gebaerdensprache