Stadt Bad Rappenau
74906 Bad Rappenau
Aus den Rathäusern

Gebotsverfahren für insgesamt 3 städtische Mehrfamilienhausbauplätze in Bad Rappenau

Achtung: Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 28.2.2025 verlängert! Die Stadt Bad Rappenau schreibt städtische Bauplätze grundsätzlich öffentlich...

Achtung: Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 28.2.2025 verlängert!

Die Stadt Bad Rappenau schreibt städtische Bauplätze grundsätzlich öffentlich aus.

Im Baugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau gibt die Stadt insgesamt 3 Mehrfamilienhausbauplätze im Gebotsverfahren ab.

Die einzelnen Gebote starten jeweils bei 600,00 €/m².

  • Mehrfamilienhausbauplatz Flst.-Nr. 8180 mit 1.003 m²
  • Mehrfamilienhausbauplatz Flst.-Nr. 8181 mit 1.222 m²
  • Mehrfamilienhausbauplatz Flst.-Nr. 8182 mit 1.287 m²

Folgendes ist bei der Bewerbung für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze zu beachten

Achtung – Die Gebote für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze können nicht über Baupilot abgegeben werden!

  • Die Bewerbung kann ausschließlich per Post oder per E-Mail bei der Stadt Bad Rappenau eingereicht werden.

Stadt Bad Rappenau

Liegenschaftsamt

Kirchplatz 4

74906 Bad Rappenau

oder

Liegenschaften@badrappenau.de

Folgende Daten müssen Sie bei Ihrer Bewerbung angeben:

  • Vorname, Name, Geburtsdatum
  • Unternehmen (falls gewerblich)
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis für das Gesamtvorhaben (Bauplatz zzgl. Mehrfamilienhaus) muss beigelegt werden. Sollte die Finanzierungsbestätigung bzw. der bankbestätigte Eigenkapitalnachweis nicht bis zum 28.2.2025 vorliegen, kann Ihr abgegebenes Gebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
  • Die Gebote müssen pro Bauplatz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
  • Der endgültige Vergabebeschluss erfolgt durch den Gemeinderat.
  • Es kann pro Bauplatz nur ein Gebot abgegeben werden.
  • Der/die Bieter darf/dürfen auch mehrere Bauplätze erwerben.
  • Gebote können ausschließlich vom 1.12.2024 bis einschließlich 28.2.2025 abgegeben werden. Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Abgabe eines Gebotes auf dem Postweg ist der Eingang (Eingangsstempel) bei der Stadt Bad Rappenau maßgebend.
  • Der/die Bieter muss/müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
  • Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Die Bauverpflichtung beträgt 5 Jahre.

Für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze gibt es keine Ausschlussgründe.

Den entsprechenden Bebauungsplan finden Sie auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter folgendem Link:

www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-und-flaechennutzungsplan/kandel-1-aenderung-bad-rappenau

Die Bewerbungsfrist für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze begann am 1. Dezember 2024 und endet am 28. Februar 2025.

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von Stadt Bad Rappenau
30.01.2025
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