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Gebührenordnung für die Nutzung der Gomaringer Sport- und Kulturhalle

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Gebührenordnung für die Benutzung der Gomaringer Sport- und Kulturhalle...

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Gebührenordnung für die Benutzung der Gomaringer Sport- und Kulturhalle beschlossen:

I. Benutzungsentgelte

1. Grundmieten

Veranstalter

Örtlich Auswärtig
Gebühr Gebühr

1.1 Grundmiete Kultursaal mit Terrasse, Toiletten, Garderobe und Foyer inkl. Wasser, Strom und Heizungje Stunde50,00 €56,00 €
1.2 Grundmiete Terrasse, Außenanlagen inkl. Toiletten und Foyer für Freiluftveranstaltungje Stunde 30,00 € 35,00 €
1.3 Grundmiete Sporthalle, Umkleideräume, Toiletten und Foyer inkl. Wasser, Strom und Heizung je Hallendrittel für
a) Übungsbetrieb Sportnutzung nur zugelassen für örtliche Nutzerje Stunde 8,50 €
b) Pflichtspiele, sonstige Sportwettkämpfe/Turniereje Stunde 8,50 €
c) Rock-, Pop-, Disco-, Fasnet und ähnliche Veranstaltungenje Stunde 19,00 € 23,00 €
d) sonstige Veranstaltungen ohne Eintrittje Stunde 12,00 € 14,50 €
e) sonstige Veranstaltungen mit Eintrittje Stunde 17,00 € 19,50 €
1.4 Grundmiete Mehrzweckraum inkl. Heizungje Stunde 4,00 € 5,50 €
1.5 Aufbau-, Vorbereitungs-, Abbauzeiten, Probestunden Kultursaalje Stunde 30,00 € 40,00 €
1.6 Aufbau-, Vorbereitungs-, Abbauzeiten, Probestunden Sporthalle je Hallendrittel
nur bei Veranstaltungen Ziffer 1.3 c) bis 1.3 e)je Stunde 8,50 € 12,00 €
1.7. Küchennutzung inkl. Geschirrnutzung
a) Bewirtung mit warmen Speisenje Tag 85,00 € 85,00 €

b) Bewirtung mit kalten Speisen und/oder

Kalt- oder Warmgetränke

je Tag 45,00 € 45,00 €
1.8 Kühlzellenje Tag 30,00 € 30,00 €

2. Nutzung von Betriebseinrichtungen Gebühr

2.1 Mobile Theke Paketje Tag 15,00 €
2.2 Feste Bühne Kultursaal mit Bühnenausstattung und Beleuchtungje Tag 40,00 €
2.3 Mobile Beleuchtungsanlageje Tag 20,00 €
2.4 Mobile Bühne Paketje Tag 25,00 €
2.5 Bereitstellung Flügel
a) Nutzung Flügel (ohne Stimmen)je Tag 50,00 €
b) Stimmen des Flügels nur nach Auftrag über das Hauptamt nach tatsächlichem Aufwand
2.6 Mobiliar
a) Tisch 120 x 80Stück 0,50 €
b) Tisch 180 x 80Stück 1,00 €
c) runder Aufsatz auf Tisch 120 x 80Stück 1,00 €
d) StehtischStück 1,00 €
e) SonnenschirmStück 5,00 €
f) Stuhlbis 100 6,00 €
bis 300 18,00 €
bis max. 35,00 €
2.7 Tagungstechnik
a) BeamerStück 75,00 €
b) Funk- und Mikrosprechanlagepauschal 40,00 €
c) StellwandStück 2,00 €
d) LeinwandStück 10,00 €
e) FlipchartStück 5,00 €
f) Funk-MikrofonStück 10,00 €
g) Floorspots im SetSet 50,00 €
2.8 Zusätzliche Ausstattungswünsche, die nicht zur Regelausstattung der Sport- und Kulturhalle gehören, sind im Mietvertrag zu vereinbaren und werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt
Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten die Preise für die Nutzung der Betriebseinrichtungen je Veranstaltungstag.

3. Sonstige Nebenkosten

3.1 Veranstalter-HaftpflichtversicherungVeranst. 60,00 €

4. Personalstellung

a) Hausmeister Anwesenheit/Einsatz vor Ort inkl. An-/Abfahrtje Stunde 25,00 €
b) Hausmeister Bereitschaftje Stunde 6,25 €
c) Hilfskräfte (nur für Auf-/Abstuhlen) pauschal 15,00 €
d) Reinigungspersonal zur Reinigung von Sanitärbereichen, Foyer, Hallen, Mehrzweckraum und weitere Bereicheje Stunde 18,75 €
e) Zuschlag für grobe Verschmutzung und zusätzliche Müllentsorgung, besonders unsauber gespültes Geschirr. Mehraufwand der Reinigung Normalzeit +20%pauschal 50,00 €

5. Rücktritt vom Vertrag

Führt der Veranstalter die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durch, kann die Gemeinde eine Ausfallentschädigung erheben. Diese bemisst sich nach Zeitpunkt der Absage.
Sie beträgt bezogen auf die Entgelthöhe:
a) zwischen 6 Wochen und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 50%,
b) bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100%

6. Erhebung einer Kaution

Für eine Veranstaltung kann im Einzelfall eine Kaution bis zu 3.000 € verlangt werden.
Die Veranstalter sind hierüber im Vorfeld der Veranstaltung zu informieren. Eine Überlassung gilt in diesem Fall erst dann als vereinbart, wenn die Kaution bei der Gemeindekasse Gomaringen gutgeschrieben ist.
Die Kaution wird nach Veranstaltungsende mit geltend zu machenden Ersatzansprüchen sowie der abzurechnenden Entgelte verrechnet.


7. Mehrwertsteuer

Die Preise Ziffer 1-4 sind Netto-Preise. Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wird die Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

II. Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist, soweit nicht anders vereinbart, der Veranstalter verpflichtet.
Mehrere Veranstalter haften als Gesamtschuldner.


III. Fälligkeit

1. Die Benutzungsentgelte und Kaution entstehen mit der Genehmigung gegenüber dem Veranstalter.
2. Die Kaution kann sofort mit der Genehmigung angefordert werden und ist dann spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.
3. Die Benutzungsentgelte mit Ausnahme Ziffer I.1.3. a) und I.1.3 b) für örtliche Veranstalter werden mit den sonstigen Nebenkosten und Einzelabrechnungen für die Personalstellung sowie die Kostenberechnung für zusätzliche Ausstattungswünsche nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig. Kosten für Brandwache sowie Gebühren nach anderen gesetzlichen Vorschriften werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Die Benutzungsentgelte für Nutzungen nach Ziffer I. 1.3. a und b werden halbjährlich mit den örtlichen Veranstaltern abgerechnet und sind innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig.

IV. Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 10.12.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung der Gomaringer Sport- und Kulturhalle vom 19.02.2008 außer Kraft.


Ausgefertigt!
Gomaringen, den 10.12.2024

gez.


Steffen Heß
- Bürgermeister -

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 51/2024
von Gemeinde Gomaringen
21.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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