Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Gebührenordnung für die Benutzung der Gomaringer Sport- und Kulturhalle beschlossen:
1. Grundmieten
Veranstalter
Örtlich Auswärtig
Gebühr Gebühr
1.1 Grundmiete Kultursaal mit Terrasse, Toiletten, Garderobe und Foyer inkl. Wasser, Strom und Heizung | je Stunde | 50,00 € | 56,00 € |
1.2 Grundmiete Terrasse, Außenanlagen inkl. Toiletten und Foyer für Freiluftveranstaltung | je Stunde | 30,00 € | 35,00 € |
1.3 Grundmiete Sporthalle, Umkleideräume, Toiletten und Foyer inkl. Wasser, Strom und Heizung je Hallendrittel für | |||
a) Übungsbetrieb Sportnutzung nur zugelassen für örtliche Nutzer | je Stunde | 8,50 € | |
b) Pflichtspiele, sonstige Sportwettkämpfe/Turniere | je Stunde | 8,50 € | |
c) Rock-, Pop-, Disco-, Fasnet und ähnliche Veranstaltungen | je Stunde | 19,00 € | 23,00 € |
d) sonstige Veranstaltungen ohne Eintritt | je Stunde | 12,00 € | 14,50 € |
e) sonstige Veranstaltungen mit Eintritt | je Stunde | 17,00 € | 19,50 € |
1.4 Grundmiete Mehrzweckraum inkl. Heizung | je Stunde | 4,00 € | 5,50 € |
1.5 Aufbau-, Vorbereitungs-, Abbauzeiten, Probestunden Kultursaal | je Stunde | 30,00 € | 40,00 € |
1.6 Aufbau-, Vorbereitungs-, Abbauzeiten, Probestunden Sporthalle je Hallendrittel | |||
nur bei Veranstaltungen Ziffer 1.3 c) bis 1.3 e) | je Stunde | 8,50 € | 12,00 € |
1.7. Küchennutzung inkl. Geschirrnutzung | |||
a) Bewirtung mit warmen Speisen | je Tag | 85,00 € | 85,00 € |
b) Bewirtung mit kalten Speisen und/oder Kalt- oder Warmgetränke | je Tag | 45,00 € | 45,00 € |
1.8 Kühlzellen | je Tag | 30,00 € | 30,00 € |
2. Nutzung von Betriebseinrichtungen Gebühr
2.1 Mobile Theke Paket | je Tag | 15,00 € |
2.2 Feste Bühne Kultursaal mit Bühnenausstattung und Beleuchtung | je Tag | 40,00 € |
2.3 Mobile Beleuchtungsanlage | je Tag | 20,00 € |
2.4 Mobile Bühne Paket | je Tag | 25,00 € |
2.5 Bereitstellung Flügel | ||
a) Nutzung Flügel (ohne Stimmen) | je Tag | 50,00 € |
b) Stimmen des Flügels nur nach Auftrag über das Hauptamt nach tatsächlichem Aufwand | ||
2.6 Mobiliar | ||
a) Tisch 120 x 80 | Stück | 0,50 € |
b) Tisch 180 x 80 | Stück | 1,00 € |
c) runder Aufsatz auf Tisch 120 x 80 | Stück | 1,00 € |
d) Stehtisch | Stück | 1,00 € |
e) Sonnenschirm | Stück | 5,00 € |
f) Stuhl | bis 100 | 6,00 € |
bis 300 | 18,00 € | |
bis max. | 35,00 € | |
2.7 Tagungstechnik | ||
a) Beamer | Stück | 75,00 € |
b) Funk- und Mikrosprechanlage | pauschal | 40,00 € |
c) Stellwand | Stück | 2,00 € |
d) Leinwand | Stück | 10,00 € |
e) Flipchart | Stück | 5,00 € |
f) Funk-Mikrofon | Stück | 10,00 € |
g) Floorspots im Set | Set | 50,00 € |
2.8 Zusätzliche Ausstattungswünsche, die nicht zur Regelausstattung der Sport- und Kulturhalle gehören, sind im Mietvertrag zu vereinbaren und werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt | ||
Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten die Preise für die Nutzung der Betriebseinrichtungen je Veranstaltungstag. |
3. Sonstige Nebenkosten
3.1 Veranstalter-Haftpflichtversicherung | Veranst. | 60,00 € |
4. Personalstellung
a) Hausmeister Anwesenheit/Einsatz vor Ort inkl. An-/Abfahrt | je Stunde | 25,00 € |
b) Hausmeister Bereitschaft | je Stunde | 6,25 € |
c) Hilfskräfte (nur für Auf-/Abstuhlen) | pauschal | 15,00 € |
d) Reinigungspersonal zur Reinigung von Sanitärbereichen, Foyer, Hallen, Mehrzweckraum und weitere Bereiche | je Stunde | 18,75 € |
e) Zuschlag für grobe Verschmutzung und zusätzliche Müllentsorgung, besonders unsauber gespültes Geschirr. Mehraufwand der Reinigung Normalzeit +20% | pauschal | 50,00 € |
5. Rücktritt vom Vertrag
Führt der Veranstalter die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durch, kann die Gemeinde eine Ausfallentschädigung erheben. Diese bemisst sich nach Zeitpunkt der Absage. |
Sie beträgt bezogen auf die Entgelthöhe: |
a) zwischen 6 Wochen und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 50%, |
b) bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% |
6. Erhebung einer Kaution
Für eine Veranstaltung kann im Einzelfall eine Kaution bis zu 3.000 € verlangt werden.
Die Veranstalter sind hierüber im Vorfeld der Veranstaltung zu informieren. Eine Überlassung gilt in diesem Fall erst dann als vereinbart, wenn die Kaution bei der Gemeindekasse Gomaringen gutgeschrieben ist.
Die Kaution wird nach Veranstaltungsende mit geltend zu machenden Ersatzansprüchen sowie der abzurechnenden Entgelte verrechnet.
7. Mehrwertsteuer
Die Preise Ziffer 1-4 sind Netto-Preise. Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wird die Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.
II. Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren ist, soweit nicht anders vereinbart, der Veranstalter verpflichtet.
Mehrere Veranstalter haften als Gesamtschuldner.
III. Fälligkeit
1. Die Benutzungsentgelte und Kaution entstehen mit der Genehmigung gegenüber dem Veranstalter.
2. Die Kaution kann sofort mit der Genehmigung angefordert werden und ist dann spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.
3. Die Benutzungsentgelte mit Ausnahme Ziffer I.1.3. a) und I.1.3 b) für örtliche Veranstalter werden mit den sonstigen Nebenkosten und Einzelabrechnungen für die Personalstellung sowie die Kostenberechnung für zusätzliche Ausstattungswünsche nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig. Kosten für Brandwache sowie Gebühren nach anderen gesetzlichen Vorschriften werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Die Benutzungsentgelte für Nutzungen nach Ziffer I. 1.3. a und b werden halbjährlich mit den örtlichen Veranstaltern abgerechnet und sind innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig.
IV. Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 10.12.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung der Gomaringer Sport- und Kulturhalle vom 19.02.2008 außer Kraft.
Ausgefertigt!
Gomaringen, den 10.12.2024
gez.
Steffen Heß
- Bürgermeister -