Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserbeseitigung mit Wirkung ab dem 1.1.2026 in der Bearbeitung. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 1.1.2026 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

