Über die Ergebnisse der Kalkulation soll im ersten Halbjahr des Jahres 2026 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 01.01.2026 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

