Aus den Rathäusern

Gebührensatzung für die ergänzenden Betreuungsangebote an den Bad Friedrichshaller Grundschulen ab 01.09.2024

Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.7.2000 und i.V.m. §§ 2, und 13 Kommunalabgabengesetz...

Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.7.2000 und i.V.m. §§ 2, und 13 Kommunalabgabengesetz (KAG) am 5.7.2022, zuletzt geändert am 25.6.2024, folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Benutzungsverhältnis
(1) Die Stadt Bad Friedrichshall betreibt ihre ergänzenden Betreuungsangebote an den Bad Friedrichshaller Grundschulen als öffentliche Einrichtung. Die Aufnahme des Kindes wird durch den unterschriebenen Aufnahmeantrag und die Gebührensatzung begründet.
(2) Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird in der Benutzungsordnung für das ergänzende Betreuungsangebot an den Grundschulen der Stadt Bad Friedrichshall in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
(3) Die Gebührensatzung ist zusammen mit der Benutzungsordnung Bestandteil des Betreuungsvertrages und wird mit der Unterzeichnung der Anmeldung verbindlich anerkannt.
(4) Die Aufnahme erfolgt immer zum Monatsbeginn und erstreckt sich grundsätzlich auf das ganze Schuljahr. Änderungen und Kündigungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres (zum 1.9. und 1.2.) möglich. Eine Erhöhung der Betreuungstage oder ein Wechsel der Wochentage ist nur möglich, wenn für diese Tage noch Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Die Anmeldung verlängert sich automatisch auf das nächste Schuljahr, sofern das Kind nicht schriftlich abgemeldet wird.
(5) Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten der Betreuungsangebote wird eine Benutzungsgebühr nach dieser Satzung erhoben.

§ 2
Benutzungsgebühren für das ergänzende Betreuungsangebot an Grundschulen
(1) Für die Inanspruchnahme des ergänzenden Betreuungsangebotes an den Grundschulen („Verlässliche Grundschule“) wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Das Essensentgelt ist darin nicht enthalten und wird separat abgerechnet.
(2) Die Betreuungszeiten wurden in den vergangenen Jahren bedarfsgerecht ausgebaut. An den einzelnen Grundschulen werden folgende Betreuungszeiten angeboten:
(3) Für Schulkinder, welche ein Betreuungsangebot an der Grundschule in Anspruch nehmen, gelten ab 1.9.2022 die in den Anlagen 1 – 3 aufgeführten Gebühren.
(4) Es bestehen folgende Buchungsmöglichkeiten:
Komplettpaket: Buchung für 5 Tage inklusive Ferien (Anlage 1)
flexible Buchung während der Schulzeit (Anlage 2)
Bei der flexiblen Buchung ist keine Ferienbetreuung enthalten.
Ergänzend zur flexiblen Buchung während der Schulzeit kann eine Ferienbetreuung gebucht werden. Die Ferienbetreuung wird wochenweise abgerechnet (Anlage 3).
Eine Aufnahme in die Ferienbetreuung erfolgt, wenn das Anmeldeformular rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Frist auf dem Formular abgegeben wird. Kurzfristige Anmeldungen und Änderungen sind schriftlich bis vier Wochen vor der jeweiligen Ferienbetreuung möglich.
Einzelne Betreuungstage (z.B. Brückentage) sind im Komplettpaket enthalten. Wurde die flexible Buchung gewählt, sind diese Tage separat in der Betreuung anzumelden. Es wird hierfür ein Tagessatz von 14 € berechnet.
In die Ferienbetreuung werden vorrangig Kinder aufgenommen, die auch während der Schulzeit die ergänzende Betreuung besuchen. Sofern freie Plätze vorhanden sind, können auch Kinder aufgenommen werden, die während den Schulwochen kein ergänzendes Betreuungsangebot besuchen.
Grundschule
Betreuungsumfang
Hagenbach
Schulende der Ganztagsschule bis spätestens 17.00 Uhr
Jagstfeld
7.00 Uhr bis Schulbeginn und Schulende bis spätestens 16.00 Uhr
Kochendorf
7.30 Uhr bis Schulbeginn und Schulende bis spätestens 17.00 Uhr
Plattenwald
7.00 bis 7.30 Uhr und freitags Schulende bis spätestens 16.00 Uhr
Höchstberg-Untergriesheim
7.30 Uhr bis Schulbeginn und Schulende bis spätestens 15.00 Uhr
Duttenberg
7.30 Uhr bis Schulbeginn und Schulende bis spätestens 16.00 Uhr

(5) Eine Ermäßigung der Benutzungsgebühr in Höhe 8 % wird gewährt für
- Alleinerziehende und
- Geschwisterkinder (zwei oder mehr Kinder gleichzeitig betreut)
Die Ermäßigung der Benutzungsgebühr bei Geschwisterkindern bezieht sich nicht auf die Gebühr des ersten Kindes.
Der Ermäßigungsgrund muss bei der Anmeldung angegeben werden. Änderungen sind der Verwaltung sofort mitzuteilen.
§ 3
Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes in der Betreuung.
(2) Die Gebühren werden für 11 Monate eines Betreuungsjahres erhoben. Das Betreuungsjahr beginnt am 1.9. eines Jahres und endet am 31.8. des darauffolgenden Jahres. Der Monat August ist gebührenfrei. Die Benutzungsgebühr stellt eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung dar und ist unabhängig von den Schließtagen für 11 Monate zu entrichten.
(3) Die Gebühr ist zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die Gebühr für die Betreuung in den Ferien ist zum 1. des Monats fällig, in dem die Ferien stattfinden. Die Stadt Bad Friedrichshall bietet für die Zahlung der Gebühr das SEPA-Lastschriftverfahren an. Für verspätete Zahlungen werden Mahngebühren zuzüglich noch eventuell anfallender Säumniszuschläge erhoben. Die Kosten für Mahnung und Beitreibung trägt der Schuldner auch dann, wenn die Zahlung zwischenzeitlich erfolgt ist.
(4) Unterbrechungen des Besuchs der ergänzenden Betreuungsangebote anlässlich von Ferien, Reisen und kurzfristigen Krankheitsfällen berühren die Pflicht zur Zahlung der Gebühr nicht. Die Zahlungsverpflichtung besteht insoweit weiter.
Bei Erkrankungen und Maßnahmen der Rehabilitation des Kindes ab vier Wochen wird die Gebühr auf Grundlage eines schriftlichen und formlosen Antrags der Eltern zurückerstattet.
Die Stadt Bad Friedrichshall behält es sich vor, bei unvorhergesehenen und außerordentlichen Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeit die Betreuungsgebühr nach eigenem Ermessen im Rahmen des Zumutbaren zurückzuerstatten.
§ 4
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. die Sorgeberechtigten, die die Aufnahme beantragt haben, als Gesamtschuldner. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dieser Gebührenschuldner. Bei Alleinerziehenden ist dieser Gebührenschuldner.
(2) Die Gebührenpflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes in der Betreuung. Die Gebühr wird jeweils zum Monatsersten fällig.

§ 5
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Gebührensatzung tritt zum 1.9.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die ergänzenden Betreuungsangebote an den Bad Friedrichshaller Grundschulen vom 5.7.2022 mit 1. Änderung vom 25.7.2023 außer Kraft.
Bad Friedrichshall, 25.6.2024
Timo Frey
Bürgermeister
Hinweise:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Anlage 1 – Komplettpaket
Grundschule Kochendorf
Betreuung
Benutzungsgebühr pro Monat
7.30 Uhr bis Schulbeginn
Schulende bis 14.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 14.00 Uhr)
122,00 €
7.30 Uhr bis Schulbeginn
Schulende bis 15.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 15.00 Uhr)
157,00 €
7.30 Uhr bis Schulbeginn
Schulende bis 16.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 16.00 Uhr)
192,00 €
7.30 Uhr bis Schulbeginn
Schulende bis 17.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 17.00 Uhr)
227,00 €
Grundschule Hagenbach
Betreuung
Benutzungsgebühr pro Monat
Dienstag und Freitag von
12.30 bis 15.30 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 15.30 Uhr)
90,00 €
Dienstag und Freitag von
12.30 bis 17.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von
15.30 bis 17.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 17.00 Uhr)
153,00 €

Grundschule Jagstfeld
Betreuung für Ganztagsschulkinder
Benutzungsgebühr pro Monat
Montag bis Freitag von 7.00 bis 8.00 Uhr, Dienstag und Freitag von Schulende bis 13.25 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 13.25 Uhr)
96,00 €
Montag bis Freitag von 7.00 bis 8.00 Uhr, Dienstag und Freitag von Schulende bis 15.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 15.00 Uhr)
126,00 €
Montag bis Freitag von 7.00 bis 8.00 Uhr, Dienstag und Freitag von Schulende bis 16.00 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 16.00 Uhr)
168,00 €
Betreuung für Nicht-Ganztagsschulkinder
Benutzungsgebühr pro Monat
Montag bis Freitag von 7.00 bis 8.00 Uhr, Montag bis Freitag von Schulende bis 13.25 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 13.25 Uhr)
128,00 €
Montag bis Freitag von Schulende bis 13.25 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 13.25 Uhr)
92,00 €
Grundschule Plattenwald
Eine Buchung eines Komplettpakets ist nicht möglich.

Grundschule Höchstberg-Untergriesheim
Betreuung
Benutzungsgebühr pro Monat
7.30 Uhr bis Schulbeginn

Schulende bis 14.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 14.00 Uhr)
122,00 €
7.30 Uhr bis Schulbeginn

Schulende bis 15.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 15.00 Uhr)
157,00 €
7.30 Uhr bis Schulbeginn
(keine Betreuung in den Schulferien enthalten)
30,00 €
Schulende bis 14.00 Uhr
(keine Betreuung in den Schulferien enthalten)
60,00 €
Schulende bis 15.00 Uhr
(keine Betreuung in den Schulferien enthalten)
90,00 €
Grundschule Duttenberg
Betreuung für Ganztagsschulkinder
Benutzungsgebühr pro Monat
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr,
Schulende bis 14.00 Uhr (enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.30 bis 14.00 Uhr)
122,00 €
Montag bis Freitag von 7.30 bis 8.00 Uhr

Schulende bis 15.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 15.00 Uhr)
157,00 €
Montag bis Freitag von 7.30 bis 8.00 Uhr

Schulende bis 16.00 Uhr
(enthalten ist die Betreuung in den Schulferien von 7.00 bis 15.00 Uhr)
187,00 €

Anlage 2 – Flexible Buchung während den Schulwochen
Grundschule Kochendorf
Vormittag (ohne Ferien)
Betreuung von 7.30 Uhr bis Schulbeginn
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Mittag (ohne Ferien)
Betreuung von Schulende bis 14.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
16,00 €
2 Tage
32,00 €
3 Tage
48,00 €
4 Tage
64,00 €
5 Tage
80,00 €
Nachmittag 1 (ohne Ferien)
Betreuung von 14.00 bis 15.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Nachmittag 2 (ohne Ferien)
Betreuung von 15.00 bis 16.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Spätnachmittag (ohne Ferien)
Betreuung von 16.00 bis 17.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €

Grundschule Hagenbach
Mittag (ohne Ferien)
Betreuung von 12.30 bis 14.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
12,00 €
2 Tage
24,00 €
Nachmittag (ohne Ferien)
Betreuung von 14.00 bis 15.30 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
12,00 €
2 Tage
24,00 €
Spätnachmittag (ohne Ferien)
Betreuung von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
12,00 €
2 Tage
24,00 €
3 Tage
36,00 €
4 Tage
48,00 €
5 Tage
60,00 €
Grundschule Jagstfeld
Vormittag (ohne Ferien)
Betreuung von 7.00 bis 8.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Mittag (ohne Ferien)
Betreuung von Schulende bis 13.25 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
12,00 €
2 Tage
24,00 €
Nachmittag 1 (ohne Ferien)
Betreuung von 13.25 bis 15.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
12,00 €
2 Tage
24,00 €

Nachmittag 2 (ohne Ferien)
Betreuung von 15.00 bis 16.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Grundschule Plattenwald
Vormittag (ohne Ferien)
Betreuung von 7.00 bis 7.30 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
4,00 €
2 Tage
8,00 €
3 Tage
12,00 €
4 Tage
16,00 €
5 Tage
20,00 €
Freitagnachmittag (ohne Ferien)
Betreuung von 13.40 Uhr bis 16.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
19,00 €
Grundschule Höchstberg-Untergriesheim
Vormittag (ohne Ferien)
Betreuung von 7.30 Uhr bis Schulbeginn
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Mittag (ohne Ferien)
Betreuung von Schulende bis 14.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
16,00 €
2 Tage
32,00 €
3 Tage
48,00 €
4 Tage
64,00 €
5 Tage
80,00 €

Nachmittag (ohne Ferien)
Betreuung von 14.00 bis 15.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Grundschule Duttenberg
Vormittag (ohne Ferien)
Betreuung von 7.30 Uhr bis Schulbeginn
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Mittag (ohne Ferien)
Betreuung von Schulende bis 14.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
16,00 €
2 Tage
32,00 €
3 Tage
48,00 €
4 Tage
64,00 €
5 Tage
80,00 €
Nachmittag 1 (ohne Ferien)
Betreuung von 14.00 bis 15.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €
Nachmittag 2 (ohne Ferien)
Betreuung von 15.00 bis 16.00 Uhr
Tage pro Woche
Benutzungsgebühr pro Monat
1 Tag
8,00 €
2 Tage
16,00 €
3 Tage
24,00 €
4 Tage
32,00 €
5 Tage
40,00 €

Anlage 3 – Flexible Ferienbetreuung
Grundschule Kochendorf
Betreuung von 7.30 bis 14.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
78,00 €
2 Wochen
156,00 €
3 Wochen
234,00 €
4 Wochen
312,00 €
5 Wochen
390,00 €
6 Wochen
468,00 €
Betreuung von 7.30 bis 15.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
90,00 €
2 Wochen
180,00 €
3 Wochen
270,00 €
4 Wochen
360,00 €
5 Wochen
450,00 €
6 Wochen
540,00 €
Betreuung von 7.30 bis 16.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
102,00 €
2 Wochen
204,00 €
3 Wochen
306,00 €
4 Wochen
408,00 €
5 Wochen
510,00 €
6 Wochen
612,00 €
Betreuung von 7.30 bis 17.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
114,00 €
2 Wochen
228,00 €
3 Wochen
342,00 €
4 Wochen
456,00 €
5 Wochen
570,00 €
6 Wochen
684,00 €

Grundschule Hagenbach
Betreuung von 7.30 bis 14.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
78,00 €
2 Wochen
156,00 €
3 Wochen
234,00 €
4 Wochen
312,00 €
5 Wochen
390,00 €
6 Wochen
468,00 €
Betreuung von 7.30 bis 15.30 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
96,00 €
2 Wochen
192,00 €
3 Wochen
288,00 €
4 Wochen
384,00 €
5 Wochen
480,00 €
6 Wochen
576,00 €
Betreuung von 7.30 bis 17.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
114,00 €
2 Wochen
228,00 €
3 Wochen
342,00 €
4 Wochen
456,00 €
5 Wochen
570,00 €
6 Wochen
684,00 €
Grundschule Jagstfeld
Betreuung von 7.00 bis 13.25 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
78,00 €
2 Wochen
156,00 €
3 Wochen
234,00 €
4 Wochen
312,00 €
5 Wochen
390,00 €
6 Wochen
468,00 €
Betreuung von 7.00 bis 15.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
96,00 €
2 Wochen
192,00 €
3 Wochen
288,00 €
4 Wochen
384,00 €
5 Wochen
480,00 €
6 Wochen
576,00 €

Betreuung von 7.00 bis 16.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
108,00 €
2 Wochen
216,00 €
3 Wochen
324,00 €
4 Wochen
432,00 €
5 Wochen
540,00 €
6 Wochen
648,00 €
Grundschule Plattenwald
Betreuung von 7.00 bis 14.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
84,00 €
2 Wochen
168,00 €
3 Wochen
252,00 €
4 Wochen
336,00 €
5 Wochen
420,00 €
6 Wochen
504,00 €
Betreuung von 7.00 bis 16.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
108,00 €
2 Wochen
216,00 €
3 Wochen
324,00 €
4 Wochen
432,00 €
5 Wochen
540,00 €
6 Wochen
648,00 €
Grundschule Höchstberg-Untergriesheim
Betreuung von 7.30 bis 14.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
78,00 €
2 Wochen
156,00 €
3 Wochen
234,00 €
4 Wochen
312,00 €
5 Wochen
390,00 €
6 Wochen
468,00 €
15
Betreuung von 7.30 bis 15.00 Uhr
Anzahl der Wochen
Benutzungsgebühr
1 Woche
90,00 €
2 Wochen
180,00 €
3 Wochen
270,00 €
4 Wochen
360,00 €
5 Wochen
450,00 €
6 Wochen
540,00 €
Grundschule Duttenberg
Die Ferienbetreuung der Grundschule Duttenberg findet ab den Herbstferien 2023 in der verlässlichen Grundschule Höchstberg-Untergriesheim statt. Es gelten die Öffnungszeiten und Preise der verlässlichen Grundschule Höchstberg-Untergriesheim.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2024
von Stadtverwaltung Bad Friedrichshall
15.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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