Mähroboter nachts nicht fahren lassen
Zum Schutz heimischer Wildtiere – insbesondere der nachtaktiven Igel – bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises darum, Mähroboter in der Nacht nicht zu betreiben. Igel werden in der Dunkelheit von vielen Geräten zu spät erkannt und können schwer verletzt oder getötet werden. Gerade in den Setz- und Aufzuchtzeiten sowie während der Sommermonate sind ruhige Rückzugsräume für die Tiere lebenswichtig.
Ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern wie in anderen Landkreisen gibt es im Landkreis Heilbronn bisher nicht. Hier setzt man auf Vernunft und Freiwilligkeit. Unabhängig davon gilt der Schutz wild lebender Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz: Vermeidbare Beeinträchtigungen, Beunruhigungen und Verletzungen sind zu unterlassen. Dies betrifft auch den Einsatz technischer Geräte zu Zeiten, in denen Tiere besonders gefährdet sind.
Das kann jeder Einzelne tun:
So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Tierschutz in unserem Landkreis. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen: Landratsamt Heilbronn, Untere Naturschutzbehörde, Telefon 07131/994 380, www.landkreis-heilbronn.de/natur-und-artenschutz.843.htm