Tiere, Natur & Umwelt

Gefahren durch Tiere

Leinenpflicht für Hunde (§ 11 und § 17 der Polizeiverordnung) Liebe Erligheimer Bürgerinnen und Bürger, nachdem immer wieder Fälle bekannt...
Hunde an die Leine
Foto: Pixabay

Leinenpflicht für Hunde (§ 11 und § 17 der Polizeiverordnung)

Liebe Erligheimer Bürgerinnen und Bürger,

nachdem immer wieder Fälle bekannt werden, bei denen Hunde ohne Leine angetroffen werden, bitten wir Sie, die Polizeiverordnung zum Thema Leinenpflicht dringend zu beachten.

Verstöße können sehr gerne beim Ordnungsamt gemeldet werden und können im Ordnungswidrigkeitsrecht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen. Auf Kinderspielplätzen und Sport- oder Bolzplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Erligheim
08.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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