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Geflügelimpfung im Züchterheim

Derzeit erleben die Geflügelhalter in mehreren Teilen Deutschlands ein Wiederaufflammen der gefürchteten Newcastle-Krankheit. Für alle Hühnerhalter...

Derzeit erleben die Geflügelhalter in mehreren Teilen Deutschlands ein Wiederaufflammen der gefürchteten Newcastle-Krankheit. Für alle Hühnerhalter besteht die gesetzliche Pflicht, ihre Hühnerbestände regelmäßig alle drei Monate über das Trinkwasser gegen diese gefürchtete Erkrankung zu impfen. Dem aktuellen Rat des Geflügel-Gesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg folgend, werden wir die Intervalle zur Impfung ab sofort auf sechs Wochen verkürzen.

Die Impftermine werden weiterhin jeweils im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau und auf unserer Homepage unter

www.ktzv-c658.de bekannt gegeben. Die nächste Impfung erfolgt am Sonntag, 17. Mai, der Impfstoff wird anwendungsfertig um 10.00 Uhr ausgegeben. Hühnerhalter können gegen einen kleinen Kostenbeitrag an der Impfung teilnehmen, die Teilnahme wird dokumentiert. Der Impfbeauftragte des Vereins, T. Meise, wird dann eine kurze Information über die aktuelle Situation und den Umgang damit geben.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern vorab per E-Mail an

thomas.meise@arcor.de.

In diesem Zusammenhang schon jetzt der Hinweis:

In der Versammlung am 25. Juni um 18.30 Uhr im Züchterheim hält der Geflügel-Fachtierarzt Dr. Christian Fritz vom Geflügel-Gesundheitsdienst in Karlsruhe einen Fachvortrag über Geflügelgesundheit. Dazu laden wir alle Interessierten herzlich ein.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
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Ausgabe 20/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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