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Geflügelpest im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt wieder als erloschen

Einen Monat nach Auftreten der hochpathogenen aviären Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, in Bräunlingen, gilt die Tierseuche im...

Einen Monat nach Auftreten der hochpathogenen aviären Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, in Bräunlingen, gilt die Tierseuche im Schwarzwald-Baar-Kreis nun wieder als erloschen. Im Ausbruchsbestand mussten rund 300 Tiere (Geflügel) getötet werden, sofern sie nicht bereits an der Tierseuche verendet waren. In den Sperrzonen wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, dabei ergaben sich keine Hinweise auf eine Weiterverbreitung der Tierseuche. Die Einschränkungen bei der Haltung und Verbringung von Geflügel und Geflügelprodukten können somit zum Montag, 19. Januar 2026 wieder aufgehoben werden.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis war bei einem Geflügelbetrieb in Bräunlingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Daraufhin wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen galten erhebliche Einschränkungen für die Haltung von Geflügel sowie die Verbringung von Geflügel, Eiern und Geflügelfleisch. Insbesondere war alles Geflügel innerhalb der Sperrzonen aufzustallen.

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden auch weiterhin dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten.

Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind Meldungen per Mail an veta@lrasbk.de möglich.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS –TierSeuchenInformationsSystem:

tsis.fli.de/cadenza/

Weitere Informationen

Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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