Wir bitten Sie zu beachten, dass starke bzw. umfangreiche Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern nur bis spätestens 28. Februar zulässig sind.
Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen sowie starke Rückschnitte gesetzlich verboten.
In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.