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Gehölzschnitt

Wir bitten Sie zu beachten, dass starke bzw. umfangreiche Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern nur bis spätestens 28. Februar zulässig...

Wir bitten Sie zu beachten, dass starke bzw. umfangreiche Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern nur bis spätestens 28. Februar zulässig sind.

Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen sowie starke Rückschnitte gesetzlich verboten.
In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2026
von Gemeinde Sersheim
10.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Kategorien
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