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Gehweg oder Straße vor dem Grundstück reinigen

Wir möchten Sie auf Ihre Pflichten zum Reinigen von Gehwegen oder Straßen aufmerksam machen. Als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken, die an einer...

Wir möchten Sie auf Ihre Pflichten zum Reinigen von Gehwegen oder Straßen aufmerksam machen. Als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, sind dazu verpflichtet, Gehwege oder, falls nicht vorhanden, entsprechende Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m zu reinigen, zu räumen und zu streuen. Die komplette Streupflichtsatzung der Gemeinde Hochdorf finden Sie auf unserer Homepage. Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

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von Gemeinde HochdorfGemeinde Hochdorf
25.08.2023
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