Wir möchten hiermit die Vereine und Organisationen wieder einmal darauf aufmerksam machen, dass bei der Veröffentlichung von Bildern, Gedichten (auch Teilabschnitte) und Zitaten gewährleistet sein muss, dass die Urheberrechte bei Ihnen vorliegen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Genehmigung zur Veröffentlichung der abgelichteten Personen bei Bildern ebenfalls vorliegen muss. Denken Sie auch daran, dass man nicht einfach ein Bild oder Gedicht aus dem Internet kopieren kann. Hierzu benötigen Sie ebenfalls das Einverständnis des Fotografen oder des Verfassers. Zudem ist das Bild oder das Gedicht mit dem Namen des Fotografen bzw. Verfassers zu versehen.
Sofern Bilder sowie Gedichte im Amtsblatt von Vereinen und Organisationen eingereicht werden, geht die Redaktion davon aus, dass das Einverständnis zur Veröffentlichung im vollen Umfang dem Verein bzw. der Organisation vorliegt. Wir bitten vorab, die Einwilligung entsprechend einzuholen, um Ärgernisse zu vermeiden. Zusätzlich zur gedruckten Version der Geisinger Mitteilungen wird unser Amtsblatt auch im Internet veröffentlicht.