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AUS DEM GEMEINDERAT Sitzung vom 14.05.2024 Tagesordnungspunkt 1 Bekanntgaben Keine Tagesordnungspunkt 2 Sachstand Digitalpakt Schulen...

AUS DEM GEMEINDERAT

Sitzung vom 14.05.2024

Tagesordnungspunkt 1

Bekanntgaben

Keine

Tagesordnungspunkt 2

Sachstand Digitalpakt Schulen

Im Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Digitalpakt Schule wurden Mittel zur Umsetzung und Anschaffung im HCG in Höhe von 540.700 € und in der Grundschule in Höhe von 72.550 € beantragt. Bewilligt wurden insgesamt 502.900 €.

Grundschule

Bezeichnung

Plan-Ausgaben

Ist-Ausgaben

Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung

0 €

0 €

Lokale schulische Server

0 €

0 €

Schulisches WLAN

2482,87 €

482,87 €

Octo-Gate / WLAN Router, WLAN Access-Points

Anzeige und Interaktionsgeräte

31.365,79 €

3.388,79 €

8 Lautsprecher, 1 Beamer, 1 Dokumentenkamera, etc.

Digitale Arbeitsgeräte

11.500,00 €

0 €

Steuerungsgeräte

Schulgebundene mobile Endgeräte

23.128,26 €

21.806,22 €

44 Surface, 1 Laptop

Investive Begleitmaßnahmen

3.273,08 €

2.673,08 €

2 Tabletkofer, Einrichtung PC-Raum

Gesamt

72.550,00 €

28.350,96 €

Gymnasium

Bezeichnung

Plan-Ausgaben

Ist-Ausgaben

Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung

30.500,00 €

19.632,88 €

Server- und Netzwerkinfrastruktur, Diverse Switche/Verkabelung

Lokale schulische Server

121.000,00 €

17.391,85 €

Server

Schulisches WLAN

14.000,00 €

0 €

Anzeige und Interaktionsgeräte

99.200,00 €

50.855,94 €

Bildschirme/Leinwände, 9 Ultrakurzdistanzprojektoren/Beamer, 2 Lautsprecher, 2

Dokumentenkamera, 1 Medienwagen, 1 Interaktive Tafel inkl. Zubehör

Digitale Arbeitsgeräte

137.600,00 €

60.531,19 €

12 Steuerungsgeräte/Laptops, 96 Messgeräte Sport/Physik/Mint/NWT/NuT, 3D-Drucker

Schulgebundene mobile Endgeräte

93.500,00 €

155.2247,51 €

193 iPads, 96 Laptops

Investive Begleitmaßnahmen

44.900,00 €

36.464,37 €

Notebookwagen, Ladeinfrastruktur, Lizenzen

Gesamt

540.700,00 €

215.786,88 €

Berücksichtigung Angebot Firma Bechtle

540.700,00 €

401.051,96 €

Beschluss:

Kenntnisnahme

Tagesordnungspunkt 3

Vergabe des Ausbaus der passiven Netzwerkinfrastruktur am Herzog-Christoph-Gymnasium im Rahmen des Digitalpakt Schule

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Angebote für den Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur am HCG anzunehmen und die Firma Bechtle GmbH & Co. KG mit den Arbeiten zu beauftragen.

Tagesordnungspunkt 4

Sanierung des städtischen Maueranteils an der Magdalenenkirche, Beauftragung eines Ingenieurbüros

Beschluss:

Die Verwaltung wird vorbehaltlich einer einheitlichen Gesamtplanung ermächtigt, das Ingenieurbüro Grau, Bietigheim-Bissingen, mit den Ingenieurleistungen für die Sanierung des städtischen Maueranteils an der Magdalenenkirche zum Honorarangebotspreis in Höhe von 15.189,91 € zu beauftragen.

Tagesordnungspunkt 5

Digitale Gebäudeaufnahme der Stadthalle, Hallenbad und Langhanshalle

Bei der notwendigen Brandverhütungsschau des Gebäudekomplexes Stadthalle, Hallenbad und Langhanshalle wurden erhebliche brandschutztechnische Mängel festgestellt. Die Baurechtsbehörde hat der Stadt Beilstein nur unter strengen Auflagen gestattet, die Gebäude weiter zu nutzen.

Eine der Auflagen ist, ein neues Brandschutzkonzept inkl. neuer Flucht- und Rettungswegepläne bis zum Sommer 2024 zu erstellen.


Das Ingenieurbüro Trias Brandschutzplanung wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 mit der Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes beauftragt.

Die Bestandspläne dieser Gebäude sind leider nicht verwendbar. Der Stadtverwaltung wurde, auf Grund der Gebäudestrukturen, empfohlen das Gebäude digital in der 3D aufzunehmen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Vermessungsbüro Scan360 GmbH mit der digitalen Gebäudeaufnahme folgender Objekte zu beauftragen:

  1. vermessungstechnische Leistung Hallenbad zu 16.779,00 €
  2. vermessungstechnische Leistung Stadthalle zu 8.687,00 €
  3. vermessungstechnische Leistung Stadthalle zu 12.019,00 €

Tagesordnungspunkt 6

Beleuchtung der Burg, Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des § 21 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz)

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des § 21 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz) für die Nächte von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag bis 24 Uhr sowie an Feiertagen und besonderen Anlässen beim Landratsamt Heilbronn zu beantragen.

Tagesordnungspunkt 7

Integrationsmanagement im Landkreis Heilbronn; Aufgabenerledigung ab 2025 Vorteile/Nachteile der Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde bzw. Landratsamt.

Beschluss:

Das Integrationsmanagement soll in der Verantwortung des Landkreises Heilbronn belassen werden.


Tagesordnungspunkt 8

Bebauungsplan Brühlwiesen, Siechenwiesen, Brunnenwiesen 5. Änderung; Satzungsbeschluss. Das Bebauungsplanverfahren wurde am 26.01.2021 durch Beschluss des Gemeinderats eingeleitet, dieser Beschluss wurde am 03.06.2022 veröffentlicht. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, erfolgt die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Im Zeitraum von 26.02.2024 bis 28.03.2024 erfolgte die Veröffentlichung im Internet und parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Für diesen Verfahrensschritt erfolgte der Beschluss des Gemeinderats am 30.01.2024.

Die bei der Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgestellt und mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung versehen (Tabelle Spalte 3). Die Anregungen sind überwiegend lediglich zur Kenntnisnahme empfohlen bzw. waren als Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Auf Anregung der unteren Baurechtsbehörde (GVV Schozach-Bottwartal) wurde eine Konkretisierung bei der Zulässigkeit von Dachaufbauten in den Entwurf aufgenommen (max. Höhe und Grundfläche).

Nach Abwägung der eingegangenen Anregungen unter- und gegeneinander ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschluss:

Den Behandlungsvorschlägen zu den bei der Veröffentlichung im Internet eingegangenen Anregungen, entsprechend Spalte 3 (Beschlussvorschlag) der Anlage 1, wird zugestimmt.

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander wird der Bebauungsplan „Brühlwiesen, Siechenwiesen und Brunnenwiesen, 5. Änderung“ als Satzung beschlossen (§ 10 (1) BauGB, § 4 GemO).

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 29.11.2023/02.05.2024, gefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach (vgl. Anlage 2).

Anhang
Dokument
Erscheinung
Beilsteiner Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Beilstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024
von Stadt Beilstein
24.05.2024
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