Aus den Rathäusern

GEMEINDE ALTHÜTTE BEKANNTMACHUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 13a BauGB der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in Althütte

Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat in der Sitzung vom 25.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“...

Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat in der Sitzung vom 25.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in Althütte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

In der Sitzung vom 25.02.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in Althütte in der Fassung vom 25.02.2025 gebilligt.

Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der Flurstücke 169/3, 164/4 und 163 der Gemarkung Althütte und ergibt sich aus dem folgenden Lageplan des Büros Käser Ingenieure vom 25.02.2025:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Der letzte Lebensmittelmarkt in Althütte hat im Januar 2020 geschlossen. Die Grundversorgung der Bürger vor Ort wird aktuell nur rudimentär durch Betriebe des Lebensmittelhandwerks und einem kleinen Dorfladen sichergestellt.

Planung verfolgt das Ziel, die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen, um eine harmonische Integration mit der bestehenden Bebauung zu gewährleisten und eine maßvolle Entwicklung zu ermöglichen.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Lageplan, Begründung und Artenschutzrechtlicher Prüfung kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Althütte www.althuette.de/rathaus-service/aktuelles/bekanntmachungen eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus, Rathausplatz 1, 71566 Althütte, Bauamt Zimmer Nr. 4 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Althütte, Rathausplatz 1, 71566 Althütte abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Althütte, den 06.03.2025

gez. Reinhold Sczuka

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025

Orte

Althütte

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Althütte
06.03.2025
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