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Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Heizzentrale“ in Althütte-Sechselberg Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 10.12.2024 in öffentlicher...

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Heizzentrale“ in Althütte-Sechselberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 10.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Heizzentrale Wärmenetz Sechselberg“ in Althütte-Sechselberg gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Das Verfahren wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.

Maßgebend für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Lageplan mit Begründung des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 10.12.2024:

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten förmlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 10.12.2024, sowie der entsprechenden Begründung.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und erfolgt in der Zeit vom 07.03.2025 bis 07.04.2025 – je einschließlich – während der regelmäßigen Dienststunden oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Bürgermeisteramt Althütte, Rathausplatz 1, Bauamt Zimmer 4.

Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Althütte Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Des Weiteren finden Sie alle Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Althütte unter www.althuette.de veröffentlicht.

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Althütte, 06.03.2025

gez. Sczuka Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
von Gemeinde Althütte
06.03.2025
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