Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 22.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Änderung des Generalbebauungsplanes im Bereich des Flurstücks 14/1 in Althütte (Strümpfelbachweg) § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Lageplan und die Begründung des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 09.07.2025.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung eines Umweltberichtes und die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Ebenso wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten förmlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich Lageplan des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 09.07.2025.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und erfolgt in der Zeit vom 08.08.2025 bis 08.09.2025 – je einschließlich – während der regelmäßigen Dienststunden oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Bürgermeisteramt Althütte, Rathausplatz 1, Bauamt Zimmer 4.
Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Althütte Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Des Weiteren finden Sie alle Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Althütte unter www.althuette.de veröffentlicht.
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Althütte, 31.07.2025
gez. Sczuka
Bürgermeister