Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Für die Änderung der Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl. St.-Nr. 421 Gemarkung Voggenhof
Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 22. Juli 2025 in seiner Sitzung die Änderung der Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl. St.-Nr. 421 Gem. Voggenhof beschlossen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im unteren Voggenhof südlich der Gemeindeverbindungsstraße.
Es wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Gemeindeverbindungsstraße
im Süden durch Streuobstwiesen
im Osten durch Grünland
im Westen durch Bebauung
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst Teile des Flurstückes Nr. 421 der Gemarkung Althütte, Flur Schöllhütte mit einer Fläche von 2329 m².
Er erstreckt sich nur über den östlichen Teil der rechtskräftigen Außenbereichssatzung Voggenhof vom 01.10.2004 und ist aus folgendem Lageplan des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 10.07.2025 ersichtlich:
Verfahrensart:
Die Änderung der Außenbereichssatzung erfolgt nach § 35 Abs.6 BauGB und
berücksichtigt
- die Ziele der Raumordnung (§1 Abs.4 BauGB)
- die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB)
- die naturschutzrechtlichen Vorgaben (§ 1a,13 BauGB, §§ 13 ff BNatSchG)
- die Belange des Landschaftsbildes und des Bodenschutzes.
Die Außenbereichssatzung bedarf keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, keines Umweltberichtes im Sinne des § 2a BauGB, keiner zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Zweck und Ziel der Satzungsänderung:
Mit der vorliegenden Änderung der Außenbereichssatzung wird der räumliche Geltungsbereich punktuell angepasst, um eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung des bestehenden Siedlungsbereichs zu ermöglichen. Im Zuge der Änderung werden
Die Änderung erfolgt auf Antrag der Eigentümer und ist eine klassische Eigenentwicklung zur Verwirklichung eines eigenen Vorhabens.
Ziel ist die planungsrechtliche Ermöglichung einer maßvollen baulichen Ergänzung in Form eines ortsangemessenen Doppelhauses mit zugehörigen Garagenstellplätzen. Die Maßnahme dient der Stärkung des Wohnstandortes im ländlichen Raum sowie der Innenentwicklung im Sinne des §1 Abs 5 BauGB.
Die Erweiterung erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die bestehende Bebauung und wahrt die bauliche und landschaftliche Einbindung in das Siedlungsgefüge.
Gemäß § 13 Absatz 2 Ziffer 2 BauGB wird den betroffenen Bürgern hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme des Entwurfs der Änderung der Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl. St.-Nr. 421 Gem. Voggenhof innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom 7. August 2025 bis zum 8. September 2025 je einschließlich gegeben. Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in dieser Zeit beim Bürgermeisteramt Althütte, Rathausplatz 1, 71566 Althütte, Zimmer 4, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Althütte Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderungssatzung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Althütte, 31. Juli 2025
Bürgermeisteramt
gez. Sczuka
Bürgermeister