Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baltmannsweiler am 19. November 2024folgende Änderung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Baltmannsweiler in der Fassung vom 11.12.2007 beschlossen:
Änderung der Betriebssatzung für die
Wasserversorgung Baltmannsweiler
Die Betriebssatzung für die Wasserversorgung Baltmannsweiler vom 11.12.2007, in Kraft getreten am 01.01.2008, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs
§ 1 Abs. 4 wird gestrichen.
Inkrafttreten
Diese Betriebssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Baltmannsweiler, den 20.11.2024
Ausgefertigt
Simon Schmid
Bürgermeister
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.