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Gemeinde Dobel – Zuschussprogramm für die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen und für die Modernisierung von Bestandsanlagen

1. Ziel der Förderung Mit dem Zuschussprogramm unterstützt die Gemeinde Dobel die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen und die Modernisierung von...
Unterschrift Bürgermeister

1. Ziel der Förderung

Mit dem Zuschussprogramm unterstützt die Gemeinde Dobel die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen und die Modernisierung von bestehenden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) durch moderne, effizientere Systeme. Ziel ist die Steigerung des lokalen Anteils erneuerbarer Energieerzeugung, die Senkung von CO₂-Emissionen sowie die langfristige Förderung nachhaltiger Stromerzeugung im Gemeindegebiet.

2. Fördervolumen

Für das Programm steht ein Förderbudget in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt anteilig auf alle bewilligten Anträge, maximal jedoch 1.000 Euro je Antragsteller.

3. Fördergegenstand

Gefördert wird ausschließlich die Errichtung von neuen PV-Anlagen und der Austausch sämtlicher PV-Module einer bestehenden PV-Anlage durch neue Systeme auf privat und eigengenutzten Gebäuden innerhalb des Gemeindegebiets Dobel. Der Austausch muss fachgerecht erfolgen und mit einem gültigen Nachweis der Inbetriebnahme abgeschlossen sein.

Ebenfalls förderfähig ist der Austausch von PV-Wechselrichtern in Verbindung mit einem Stromspeicher zur Modernisierung einer bestehenden PV-Anlage im Wert von mindestens 5000,-€.

4. Fördervoraussetzungen

Ein Antrag ist förderfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die auszutauschende Anlage ist mindestens 15 Jahre alt.
  • Die Immobilie befindet sich im Gemeindegebiet Dobel und wird privat oder eigengenutzt.
  • Der Antrag wurde vollständig und fristgerecht eingereicht.
  • Beauftragung mit Nachweis (bis 31.10.2025) oder abgeschlossene Errichtung im gesamten Jahr 2025
  • Vereine können ebenfalls an der Förderung teilnehmen

5. Antragstellung und Fristen

  • Einreichungsfrist: Der Antrag ist bis spätestens 31.10.2025 vollständig oder mit dem Nachweis der Beauftragung bei der Gemeindeverwaltung Dobel, Bauamt, einzureichen.
  • Einem vollständigen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Eigentumsnachweis oder Nachweis zur Antragsberechtigung

- Technische Dokumentation zur alten oder neuen PV-Anlage

- Nachweis der Beauftragung eines Fachbetriebs

- Schlussrechnung über die neue Anlage bzw. die Modernisierung der bestehenden Anlage

- Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers

6. Verfahren der Mittelvergabe

  • Die Prüfung und Freigabe der Anträge erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde Dobel.
  • Nach Ablauf der Antragsfrist (31.10.2025) wird die Fördersumme auf alle bewilligten und berechtigten Antragsteller anteilig verteilt.
  • Die Höhe des individuellen Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtfördersumme (10.000 €) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Anträge, jedoch maximal 1.000 € pro Antragsteller.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der neuen PV-Anlage oder Modernisierung einer bestehenden Anlage und vollständiger Vorlage aller Nachweise, inklusive der Schlussrechnung durch einen Fachbetrieb und eines Inbetriebnahmeprotokolls des Netzbetreibers.

7. Rechtsanspruch und Sonstiges

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • Die Gemeinde behält sich vor, einzelne Anträge aus sachlichen Gründen abzulehnen.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser Richtlinie können durch den Gemeinderat beschlossen werden.

8. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 DSGVO statt.

Weitere Infos zur Datenschutzerklärung der Stadt finden Sie auf unserer Homepage:

www.dobel.de/rathaus-service/impressum-service/datenschutz

9. Inkrafttreten

  • Die Richtlinie tritt am 29.07.2025 in Kraft.

10. Ende des Förderprogramms

  • Das Programm läuft zum 31.12.2025 aus.

Dobel, den 29.07.2025

Christoph Schaack

Bürgermeister

Sigel der Gemeinde Dobel
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Aktuelles von der Sonneninsel - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Dobel
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
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