Bekanntmachung: Ankündigung einer Satzungsänderung der Wasser- und Abwassergebühren mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1.1.2025
Der Gemeinderat hat am 9.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die neuen Wasser- und Abwassergebühren, nach Vorlage der endgültigen Kalkulation, rückwirkend zum 1.1.2025 gelten sollen.
Derzeit befinden sich die Gebührenkalkulationen für den Bereich der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung mit Wirkung ab dem 1.1.2025 in der Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulationen soll Anfang des Jahres 2025 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 1.1.2025 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung können die Schmutzwassergebühren von derzeit 3,54 Euro je m³ um bis zu 0,50 Euro je m³, die Niederschlagswassergebühren von derzeit 0,49 Euro je m² um bis zu 0,10 Euro je m² ansteigen. Im Bereich der Wasserversorgung können die Verbrauchsgebühren von derzeit 3,86 Euro je m³ um bis zu 0,50 Euro je m³ ansteigen (jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Langenbrettach, 10.12.2024
gez. Natter, Bürgermeister