Gemeinderat

Gemeinde Roigheim Landkreis Heilbronn

Änderung der Kindergartenordnung für den Gemeindekindergarten Roigheim vom 1. September 2025 bis 31. August 2026 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung...
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Änderung der Kindergartenordnung für den Gemeindekindergarten Roigheim vom 1. September 2025 bis 31. August 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2025 folgende Änderung der Kindergartenordnung vom 1. September 2006 beschlossen:
§ 1
§ 6 Ziffer 1 der Kindergartenordnung wird wie folgt geändert:
Benutzungsentgelt (Kindergartenbeiträge)
1. Für den Besuch der Einrichtung wird ein Kindergartenbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich ein Essensgeld erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat zu zahlen. Eine Änderung des Kindergartenbeitrags, auch die Umstellung auf ein anderes Beitragssystem bzw. die Festsetzung von einkommensbezogenen Beiträgen, bleibt dem Träger vorbehalten.
Der Elternbeitrag für die Krippengruppen mit verlängerter Öffnungszeit
(6-Stundengruppe) beträgt für unter 3-jährige Kinder

Familie mit 1 Kind*

471,00 €

Familie mit 2 Kindern*

350,00 €

Familie mit 3 Kindern*

236,00 €

Familie mit 4 und mehr Kindern*

93,00 €

*jeweils unter 18 Jahre
Der Elternbeitrag für die Betreuungszeit in der verlängerten Öffnungszeit (6-Stundengruppe) beträgt für 3-jährige Kinder bis zum Schuleintritt:

Familie mit 1 Kind*

199,00 €

Familie mit 2 Kindern*

154,00 €

Familie mit 3 Kindern*

105,00 €

Familie mit 4 und mehr Kindern*

35,00 €

*jeweils unter 18 Jahre
Der Elternbeitrag für die Ganztagsgruppe (4 Tage in der Woche von 7.30 bis 15.00 Uhr) zeitgemischt mit der Gruppe der verlängerten Öffnungszeiten beträgt für 3-jährige Kinder bis zum Schuleintritt:

4 Tage GT

1 Tage VÖ in €

Familie mit 1 Kind*

294,00 €

Familie mit 2 Kindern*

227,00 €

Familie mit 3 Kindern*

155,00 €

Familie mit 4 und mehr Kindern*

52,00 €

*jeweils unter 18 Jahren

Eine altersgemischte Gruppe kann nicht angeboten werden, da diese in der aktuell gültigen Betriebserlaubnis nicht vorgesehen ist (räumliche Trennung von Kindergarten und Kinderkrippe).
Zur Familie werden alle schulpflichtigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gerechnet. Bei der Berechnung des Elternbeitrags werden nur Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, berücksichtigt.
Alle vorstehend aufgeführten Beiträge werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Sharing-Plätze werden nicht angeboten.
§ 2
Die Änderung der Kindergartenordnung tritt zum 1.9.2025 in Kraft.
Roigheim, 1. Juli 2025

gez. Michael Grimm, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Roigheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Roigheim
16.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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