Kirche & Religion

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Donnerstag, 31. Juli 2025 KEINE Jungschar 7. Sonntag nach Trinitatis Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge,...
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Foto: Ev. Kirchengemeinde

Donnerstag, 31. Juli 2025

KEINE Jungschar

7. Sonntag nach Trinitatis

Wochenspruch:

So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge,

sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.

Epheser 2, 19

Sonntag, 03. August 2025

10.00 Uhr Gottesdienst in der Stephanuskirche in Hausen ob Verena mit Pfrin. Stromberg

KEIN Kindergottesdienst

8. Sonntag nach Trinitatis

Wochenspruch:

Wandelt als Kinder des Lichts;

die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit.

Epheser 5, 8b u 9

Sonntag, 10. August 2025

10.00 Uhr Distriktgottesdienst in der Stephanuskirche in Hausen ob Verena mit Pfr. Thiemann

Das Gottesdienstopfer ist für das ev. Werk für Diakonie und Entwicklung (EKD) vorgesehen.

9. Sonntag nach Trinitatis

Wochenspruch:

Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen;

und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern.

Lukas 12, 48

Sonntag, 17. August 2025

10.30 Uhr Distriktgottesdienst in Spaichingen mit Pfr. Thiemann

Urlaub Pfr. Leibold

In der Zeit vom 02. bis 22. August 2025 ist Pfr. Leibold im Urlaub.

Vom 02. bis 17. August 2025 hat die Vertretung Pfr. Thiemann aus Spaichingen, Tel.: 07424 2577

und vom 18. bis 22. August 2025 hat die Vertretung Pfrin Karle aus Tuttlingen, Tel.: 07461 2898.

Kirchenwahl am 1. Advent 2025

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.

Alle Gemeindeglieder erhalten hierzu fristgerecht Briefwahlunterlagen.

Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2025 das Anlegen der Wählerlisten beschlossen. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können auswählen in welcher Kirchengemeinde sie wählen möchten.

Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Information aus dem Kirchengemeinderat

Nun ist es ein Jahr her, seit Pfarrer Matthias Figel verabschiedet wurde. Die Pfarrstelle ist weiter vakant.

In der heutigen Zeit ist es nicht einfach, Pfarrstellen am Rande der Landeskirche zu besetzen.

Es gab und gibt immer wieder Kontakte, auch waren Interessenten vor Ort.

Es liegt nicht an der Pfarrstelle oder am Stellenzuschnitt, dass es bisher einfach noch nicht final gepasst hat, sondern in den persönlichen Gegebenheiten des jeweiligen Interessenten.

Wir sind weiterhin zuversichtlich, üben uns in Geduld.

Im Gebet geben wir ab und warten als Empfangende.

Als Gemeinde sind wir offen und erwartungsfroh für Neues.

Solch eine Zwischenzeit ist grundsätzlich auch gut.

Schenkt diese doch auch die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, sich überraschen zu lassen.

Der aktuelle Spendenstand des freiwilligen Gemeindebeitrags beträgt bisher 3.650,- €.

Herzliche Einladung durch Ihren Beitrag den Kauf eines neuen grünen Paraments an Kanzel und Altar der Stephanuskirche zu ermöglichen. Hierzu haben wir mit den Experten auf diesem Gebiet Kontakt aufgenommen.

Das Unternehmen Knoten-Punkt hat sich darauf spezialisiert. Ein spannender, kreativer Prozess.

Seinen Sie herzlich gegrüßt

Fröhliche, möglichst unbeschwerte Sommer- und Urlaubstage wünsche ich Ihnen

Ihr Kirchengemeinderat

1. Vorsitzender

Christoph Glaser

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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