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Aus dem Gemeinderat Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 2025 TOP 1 Neugestaltung „Brunnenwasen“ und „Schloßplatz“...

Aus dem Gemeinderat

Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 2025

TOP 1

Neugestaltung „Brunnenwasen“ und „Schloßplatz“

- Bemusterungen


Bürgermeister Albrecht berichtet, dass der Beginn der Baumaßnahmen zur Neugestaltung des „Brunnenwasen“ und des „Schloßplatzes“ für Anfang Juni 2025 vorgesehen ist.
Dem Gemeinderat werden in der Sitzung unterschiedliche Muster von verschiedenen Bauteilen vorgestellt. Insbesondere werden die Pflastersteine des Schloßplatzes sowie die dazugehörigen Umrandungen thematisiert.
Während der Vorstellung durch das Ingenieurbüro Möhrle kommen mehrere Fragen zu den vorgestellten Pflastersteinen auf. Insbesondere interessieren sich einzelne Gemeinderäte für deren Abnutzung, Salzbeständigkeit, Wetterfestigkeit, Rutschgefahr und die allgemeine Qualität.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Steine zertifiziert und von hoher Qualität sind. Für den Winterdienst sind die Steine ebenfalls geeignet.
Nachdem alle Fragen zu den Baumaterialien geklärt wurden, wurden diese einstimmig durch das Gremium bestimmt.
Ein weiterer Punkt beim Wettbewerb war der Wunsch einer barrierefreien, öffentlichen Sanitäranlage. Das Ingenieurbüro Möhrle übermittelte eine kompatible Lösung, die häufig in städtischen Gebieten zum Einsatz kommt. Der Gemeinderat äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Kosteneffizienz dieser Einrichtung, da sie für eine kleine Gemeinde wie Wellendingen als zu teuer erachtet wird.
Nach einer kurzen Diskussion ist sich das Gremium einig, dass die vorgeschlagene Sanitäranlage, explizit für die Gemeinde Wellendingen, als ungeeignet angesehen wird. Insbesondere aufgrund der nicht ausreichend hohen Nutzung.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass es anfangs angedacht war, dass die Anlage nicht nur für Veranstaltungen zugänglich ist, sondern auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollte.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Vorrichtungen für eine Sanitäranlage geschaffen werden sollen. Außerdem ist sich das Gremium einig, eine kostengünstigere Alternative einzuholen, die mehr als nur eine Toilette bereitstellt. Nach Eingang der Angebote soll über die Sanitäranlagen nochmals getagt werden.

TOP 2

Bürgerfragestunde


Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen seitens der Einwohnerschaft gibt.

TOP 3.a

Bauangelegenheiten

a) Neubau eines Einfamilienhauses, Am Altberg 29/1


Bürgermeister Albrecht verweist auf die erforderlichen Unterlagen in der vorliegenden Bauangelegenheit.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Altberg“.
Es ist geplant, die straßenseitige Baugrenze um circa 2,50 m zu überschreiten. Diese Überschreitung wurde bereits vorab am 06. Februar 2025 im Gemeinderat besprochen und eine grundsätzliche Zustimmung wurde signalisiert, unter der Bedingung, dass ein eigenes Grundstück gebildet wird und eine eigene Erschließung erfolgt. Es ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig, das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt der Befreiung zu.

TOP 3.b

Bauangelegenheiten

b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Karpfenstraße 12


Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsunterlagen mit den erforderlichen Unterlagen in der vorliegenden Bauangelegenheit.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Berggarten 2. Änderung“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Garage liegt teilweise außerhalb der überbaubaren Fläche, der Dachvorsprung an der Nordseite ragt über die Baugrenze, hierfür sind jeweils Abweichungen nach § 23 BauNVO notwendig.
Das Gremium erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt den Abweichungen einstimmig zu.

TOP 3.c

Bauangelegenheiten

c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Rosenstraße 33


Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsunterlagen mit den erforderlichen Unterlagen in der vorliegenden Bauangelegenheit.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Große Äcker II“.
Es ist geplant, an der Südseite die Baugrenze zur Straße teilweise mit der Terrasse zu überschreiten. Hierfür ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig, das Einvernehmen ist erforderlich; § 36 BauGB.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt einstimmig den Abweichungen zu.

TOP 3.d

Bauangelegenheiten

d) Balkonanbau und Nutzungsänderung Abstellraum in Hobbyraum, Neuwiesstraße 1


Bürgermeister Albrecht verweist in der vorliegenden Bauangelegenheit auf die erforderlichen Unterlagen in der Anlage.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unter Elben“. Der Hobbyraum soll im bisherigen Abstellraum eingerichtet werden, der Balkon soll außerhalb der überbaubaren Fläche in einer Höhe errichtet werden, dass der Lärmschutzwall hier keinen Schutz mehr bietet. Bisher war der Abstellraum kein schutzwürdiger Raum im Sinne des Immissionsschutzrechtes. Der Immissionsschutz im Hause wird beteiligt. Die Stellungnahme dazu steht noch aus. Für die Überschreitung der überbaubaren Fläche ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig, das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB einstimmig erteilt, außerdem wird der Befreiung zugestimmt.

TOP 4

Bebauungsplan „Bergstraße“

- Rücknahme Aufstellungs- und Offenlagebeschluss


Bürgermeister Albrecht erklärt, dass in der Gemeinderatssitzung am 06. Februar 2020 ein Aufstellungs- und Offenlagebeschluss über den Bebauungsplan „Bergstraße“ gefasst wurde.
Da sich in dieser Sache nichts mehr entwickelt, hat das Landratsamt Rottweil darum gebeten, den Bebauungsplan entweder zur Satzungsreife zu bringen oder zurückzunehmen.
Bürgermeister Albrecht erklärt, dass sich der Eigentümer des Grundstückes auf Nachfrage nicht geäußert hat, daher wäre eine Rücknahme die beste Variante. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Wunsch nach einer Bebauung wieder aufkommen, müsste ein neues Verfahren gestartet werden.
Nach einer kurzen Diskussion ist sich das Gremium einig, dass nochmals angefragt wird, sodass der Eigentümer nochmals die Möglichkeit hat, sich zu äußern.
Die Verwaltung wird dem nachgehen und der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

TOP 5

Energiebericht 2024


Bürgermeister Albrecht berichtet, dass die Gemeinde Wellendingen im Jahr 2024 im Rahmen der Einführung eines systematischen Energiemanagements erneut einen Jahresenergiebericht erstellt hat, welcher den Sitzungsunterlagen beigelegt ist.
Der Bericht gibt einen Überblick über die zeitliche Entwicklung der Energie- und Wasserverbräuche, der Kosten, Preise und der daraus resultierenden Emissionen. Anhand von Verbrauchskennwerten, Verbrauchsentwicklungen und spezifischen Preisen findet eine quantitative Bewertung der Objekte statt, die eine Identifikation von Schwachstellen und zukünftigen Handlungsschwerpunkten erlaubt.
Der Energiebericht ist damit ein Werkzeug, um den Energieverbrauch langfristig zu kontrollieren und darüber hinaus Energiesparmaßnahmen vorzubereiten bzw. nach der Durchführung deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Die geltenden Verbräuche und Kosten wurden vorwiegend aus vorliegenden Abrechnungen, zum Teil aus Zählerablesungen gewonnen.
Mit dem vorliegenden Energiebericht sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Erarbeitung eines einheitlichen Informations- und Kontrollinstrumentes für die Verwaltung,
- Übersichtliche nachvollziehbare Darstellung und Bewertung der Verbräuche, der Verbrauchskosten und der verbrauchsbedingten Umweltauswirkungen (Emissionen),
- Darstellung der Schwachstellen im Gebäudebestand,
- Ableitung von Verbesserungen im organisatorischen und investiven Bereich.

Der Energiebericht erfasst die Verbräuche aller einbezogenen kommunalen Gebäude und Einrichtungen (Objekte). Er gibt einen Überblick über den Verbrauch der Energieträger (z. B. Strom, Erdgas), unterschieden in die jeweilige Verwendung („Licht + Kraft“ und „Wärme“) und die dadurch entstandenen Energiekosten. Zusätzlich sind der Trinkwasserverbrauch und die damit verbundenen Kosten aufgeführt.
Durch den Vergleich des aktuellen Berichtsjahres mit dem Vor- bzw. Basisjahr wird die Entwicklung des Energieverbrauchs dokumentiert. Damit liegt eine gute Datengrundlage vor, um Entscheidungen über notwendige Einsparmaßnahmen zu treffen bzw. deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Albrecht abschließend mit, dass der Energiemanager gekündigt hat. Bereits ab dem 01.06.2025 wurde ein neuer Energiemanager eingestellt, da dies noch gefördert wird. Der Vertrag ist befristet, bis die Förderung ausläuft.

TOP 6

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen


- Schuppengebiet
Auf Nachfrage berichtet Bürgermeister Albrecht, dass bisher kein geeigneter Standort für ein Schuppengebiet gefunden werden konnte, oft aus naturschutzrechtlichen Gründen.

- Wärmeplanung
Es wird angefragt, wie hier der aktuelle Sachstand ist. Bürgermeister Albrecht erklärt, dass dies ein sehr großer bürokratischer Aufwand sei und die Beantragung der Zuschüsse noch läuft.

TOP 7

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse


In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Wellendingen
28.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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