
Gemeinderatssitzung am 29. Juli: Stellungnahme, vorgetragen vom Fraktionsvorsitzenden Wilfried Weisbrod
TOP 6 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung/ Bebauungsplan „Pflegeheim Walldorf-Süd“ – Behandlung der Stellungnahmen und Umstellung des Satzungsverfahrens
Ein wenig Historie vorab:
12. April 2022: Beschluss des Gemeinderats, dass nicht wie zunächst vorgesehen, das Feuerwehrhaus, sondern der Neubau des Pflegeheims auf der Fläche in der Bürgermeister-Willinger-Straße erfolgen soll.
18. März 2025: Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung
20. Mai 2025: Billigung des Entwurfs der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung durch den Gemeinderat.
Alles war mit heißer Nadel gestrickt, weil es schnell gehen soll. Aber schon im April 2024 gab es ein Vorgespräch zwischen der Stadt Walldorf und dem Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, bei dem die grundsätzliche Möglichkeit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung diskutiert wurde. Uns, dem Gemeinderat, wurde das leider nicht mitgeteilt.
Schon damals bestanden teilweise Bedenken, ob die Verfahrensvoraussetzungen für eine Innenbereichssatzung, vorliegen. Diskutiert wurde, ob die Außenbereichsfläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt ist. In der Begründung werden diverse Argumente angeführt, dass die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen würden. Die Argumente konnten durchaus nachvollzogen werden. Wir möchten dennoch nochmals darauf hinweisen, dass nach unserer Ansicht ein Restrisiko zur Wirksamkeit der Satzung verbleibt.
Uns wurde das leider nicht mitgeteilt.
Ergebnis der weiteren Befassung mit der Satzung war: Fraglich ist, ob das geplante Seniorenheim ohne die umfassenden Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 34 BauGB genehmigungsfähig wäre. Daher würde eine Reduzierung der Festsetzungen in einer Einbeziehungssatzung gegebenenfalls kein geeignetes Mittel darstellen, um das Seniorenheim planungsrechtlich abzusichern.
Wir wollen eine rechtssichere Planung, die keine Überraschungen zulässt, und vor allem keine rechtlichen Einwendungen, die das Projekt lahmlegen.
Auch das Regierungspräsidium Karlsruhesieht Bedenken in einem Satzungsbeschluss und verweist auf die Ausführungen des Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises.
Nach der zu Einbeziehungssatzungen ergangenen Rechtsprechung sind Gemeinden nicht ermächtigt, durch Ergänzungssatzungen umfassende Regelungen nach Art eines qualifizierten Bebauungsplans zu treffen – dies führt regelmäßig zur Nichtigkeit der Satzung. Eine kommunale Planungspflicht gemäß § 1 III BauGB macht die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren nötig.
Der bisher eingeschlagene Weg, den Bau im Rahmen einer Satzung durchzuführen, erweist sich als nicht sicher rechtskonform und es gibt Bedenken dagegen.
Um hier keine Fehler zu machen, ist es unabdingbar, den Beschlussvorschlag in Gänze umzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt, wie im Ausschuss für Technik, Umwelt, Planung und Verkehr vorberaten und empfohlen,
1. die Aufhebung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Pflegeheim Walldorf Süd“,
2. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pflegeheim Walldorf Süd“
Um dem 3. Beschlussvorschlag zustimmen zu können, die Offenlage im Rahmen der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Pflegeheim Walldorf Süd“ als vorgezogene Beteiligung zu verstehen und von einer erneuten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit abzusehen und um hier rechtssicher zu agieren und die Planung und den Bau nicht durch mögliche Einwendungen zu verzögern, verlangen wir eine abschließende und endgültige Prüfung oder verbindliche Aussage, dass von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB abgesehen werden kann!
Mit der bisherigen Vorgehensweise sind wir schon einmal gescheitert, das sollte uns nicht noch einmal passieren.
Im weiteren Planungsverfahren darf es keine Fehler mehr geben!
Zum TOP 7: Neubau Pflegeheim: Entwurfsplanung und Baubeschluss
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen steht hinter dem Neubaus des Pflegeheims mit 100 Pflegeplätzen inklusive einer Demenzgruppe, einer ergänzenden Tagespflegegruppe und 18 Wohnungen. Wir brauchen das in Walldorf, allerdings nicht zu einem Preis von 50 Millionen Euro. Wer so etwas beschließt, ist verantwortlich dafür, dass die Kosten für Pflegeheimplätze extrem ansteigen, dass der Betreiber des Pflegeheims jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe machen wird. Wir können diesen Kostenfaktor nicht mittragen!
