Vergleiche mit dem Fledermaus-Schutz beim Bau der Hermann-Hesse-Bahn drängen sich auf: Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Kurpark“ in Wildbad gibt es jetzt weitergehende Forderungen zum Schutz von Fledermäusen als bisher eingeplant. Es handelt sich insbesondere um die Bereitstellung von weiteren Nisthilfen und Ersatzquartieren sowie um umfangreichere fachliche Begleitung und Monitoring. Die Umsetzung der von der Naturschutzbehörde geforderten Maßnahmen sind unabdingbare Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Bebauungsplans und die Zulässigkeit der damit verbundenen Bauvorhaben.
Für die bisherigen Maßnahmen zum Fledermaus-Schutz hat die Stadt Bad Wildbad schon fast 78.000 Euro ausgegeben. Durch die Konkretisierung der artenschutzrechtlichen Detailplanung werden Kosten in Höhe von weiteren 51.000 Euro anfallen. Diese Mittel sind im Haushalt für dieses Jahr nicht eingeplant und müssen aus einer anderen Kostenstelle abgezogen werden.
Bürgermeister Marco Gauger zeigte sich in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Bad Wildbad deutlich verärgert. „Aus unserer Sicht ist es mehr als ärgerlich, wenn man im Prozess merkt, es ist an keiner Stelle genug, was man im Artenschutz macht. Es kostet immer mehr Aufwand und Geld und stellt uns unter Zugzwang“, monierte Gauger. Er führte aus, dass im Bereich „Südlicher Kurpark“ große Bauvorhaben geplant sind: ein Familienhotel und eine Klinik mit 100 Patientenzimmern auf hohem Niveau, was für die Stadt eine „Riesenchance für spezialisierte Gesundheitsversorgung“ ist. Es müsse aber auch geprüft werden, inwieweit die Kosten zumindest teilweise auf die Bauherren umgelegt werden können.
Joachim Winz meinte: „Wir müssen die Kröte vermutlich schlucken.“ Von Stadtbaumeister Volkhardt Leetz wollte er wissen, ob damit der Artenschutz „vom Tisch“ sei. Leetz antwortet: Wenn der Bebauungsplan rechtskräftig sei, dann könne für die Stadt nichts mehr dazukommen. Es könnte höchstens sein, dass den Bauherrn noch Auflagen gemacht werden.
Auch Uwe Göbel war der Meinung, dass der Gemeinderat zustimmen müsse, sonst wären die bisherigen Ausgaben für den Bebauungsplan vergeblich gewesen. Keiner wolle, dass eine Tierart in ihrem Bestand gefährdet sei, führte Göbel weiter aus, aber die Kommune werde durch Forderungen der übergeordneten Behörden finanziell an die Grenze der Belastbarkeit gedrängt. Bürgermeister Gauger stimmte zu: „Wir wollen den Artenschutz nicht kleinreden. Aber man muss auch mal einen Punkt machen dürfen. Wir haben viel erhoben und Vorschläge gemacht für Ausgleichsmaßnahmen. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt einen Knopf dranmachen können.“
Rita Locher stellte in Aussicht: „Wir stimmen zu aus der rechtlichen Notwendigkeit heraus, um das Projekt nicht zu gefährden.“ Dass Bad Wildbad als finanzschwache Stadt außerplanmäßig so viel Geld zur Verfügung stellen muss, könne man dem Steuerzahler jedoch nicht vermitteln, denn das Geld fehlt dann an anderer Stelle. In diesem Fall werde es aus der Gebäudeunterhaltung genommen, die bei den Haushaltsberatungen schon um die Hälfte gekürzt worden war. Marco Gauger antwortete, dass die in der Gebäudeunterhaltung betroffenen Maßnahmen nicht gestrichen werden, sondern anders gelöst werden sollen.
Auch Jürgen Schrumpf war verärgert: „Man spricht von Entbürokratisierung und in der Praxis sattelt man immer wieder einen drauf. Ich bin für Artenschutz, aber es muss gelten „leben und leben lassen“. Damit können wir als Kommunen nicht mehr leben.“ Das Berufsförderungswerk sei ein großer Arbeitgeber in der Stadt. Es könne nicht zu dem Punkt kommen, dass seine Klinik nicht gebaut werden kann.
Der Gemeinderat beschloss letztlich mit einer Gegenstimme, die nötigen Haushaltsmittel gemäß dem Deckungsvorschlag für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Südlicher Kurpark“ bereitzustellen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die entstandenen Kosten ganz oder teilweise auf die jeweiligen Vorhabenträger umzulegen. Dafür sind bestehende Vereinbarungen entsprechend zu überprüfen und, sofern möglich, nachzuverhandeln. (cb)