Städtepartnerschaften sind integraler Bestandteil der Bruchsaler Zivilgesellschaft und stellt die Stadt in ein internationales Beziehungsgeflecht innerhalb Europas. Kernstadt und Stadtteile unterhalten fünf Städtepartnerschaften, die seit über 60 Jahren Bruchsal mit Frankreich, Großbritannien, Italien und Slowenien international vernetzt.
Die alte Förderrichtlinie stammte noch aus dem Jahr 1980 und bezog sich lediglich auf die beiden Partnerschaften mit Ste. Ménehould und Cwmbran. Mit Ste. Marie-aux-Mines im Jahr 1989, Gornja Radgona im Jahr 2006 sowie Volterra im Jahr 2008 kamen drei weitere Partnerstädte hinzu. Außerdem nahmen in den vergangenen Jahren die Aktivitäten rund um die Partnerstädte deutlich zu.
Dies alles erforderte eine neue Förderrichtlinie, die dem umfangreichen Engagement der verschiedenen Städtepartnerschaftsaktivitäten gerecht wird. Ziel der neuen Richtlinie ist, eine nachhaltige Unterstützung des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Bruchsal zu gewährleisten und gleichzeitig für Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Partnerstädten zu sorgen.
Die nun vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie entstand in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den entsprechenden Freundeskreisen, mit den politischen Verantwortlichen und den Engagierten aus Vereinen und Feuerwehr. Entstanden ist eine Richtlinie, die auf die Bedürfnisse Bruchsals angepasst ist und die die umfangreichen partnerschaftlichen Aktivitäten und den Förderbedarf berücksichtig. Unter anderem ist definiert, welche Aktivitäten von der Stadt Bruchsal gefördert werden und welche nicht und wie die Fördervoraussetzungen aussehen. Eine Doppelförderung durch andere Fördermöglichkeiten der Stadt Bruchsal wird ausgeschlossen. Um Anreize für das Engagement von Jugendlichen in den Städtepartnerschaften zu schaffen, fällt die Jugendförderung großzügiger aus als sonstige Aktivitäten.
Die neue Förderrichtlinie kann unter www.bruchsal.de unter Vereinsförderung oder auf der Seite der Partnerstädte nachgelesen werden. Dort ist auch das Formular hinterlegt, mit dem ab 1. Juli unkompliziert ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann.