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Gemeinderat beschließt neue Hebesätze für 2025 – Was bedeutet das für Ihr Grundstück?

In seiner Sitzung am 26.11.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt, die ab dem Jahr 2025...

In seiner Sitzung am 26.11.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt, die ab dem Jahr 2025 gelten werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundvermögen) wurde von 375 auf 200 v.H. gesenkt und der Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirt. Vermögen) von 325 auf 530 v.H. erhöht.

Änderungen durch die Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform, die bundesweit ab 2025 greift, führte zu einer Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland. Auf Basis dieser Werte ermittelte das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde Leutenbach wird daraufhin die Grundsteuerbescheide erstellen, die den Bürgerinnen und Bürgern Anfang Januar zugestellt werden.

Das Erhebungsverfahren in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer ab 2025 direkt durch die Kommunen erhoben. Grundlage hierfür ist der Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt berechnet wird.

So können Sie Ihre Steuer für 2025 vorab berechnen

Die Grundsteuer ergibt sich durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Hier ein Rechenbeispiel:

  • Grundsteuermessbetrag: 220,87 Euro (laut Bescheid des Finanzamts)
  • Hebesatz der Gemeinde Leutenbach: 200 v.H. (Grundsteuer B)

Berechnung:
220,87 € × 200 % = 441,74 € jährliche Grundsteuer

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde Leutenbach wenden Sie sich bitte an das Rathaus, Frau Franklin, Tel. 07195/189-83, s.franklin@leutenbach.de

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Waiblingen.

Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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