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Gemeinderat bestätigt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen Windkraft

Anfang Mai hatte der Verein „Gegenwind Bergstraße e. V.“ das Bürgerbegehren initiiert und daraufhin den Antrag mit den gesammelten Unterschriften...

Anfang Mai hatte der Verein „Gegenwind Bergstraße e. V.“ das Bürgerbegehren initiiert und daraufhin den Antrag mit den gesammelten Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung am 05.06.2025 eingereicht.

Nach Prüfung der rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch den zuständigen Fachbereich, stellte der Dossenheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.07.2025 nun die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens formell fest.

Im Zuge dieser Feststellung wurde entschieden, den daraus resultierenden Bürgerentscheid am 9. November 2025 durchzuführen.

Diese Terminierung erfolgt analog zur Nachbarkommune Schriesheim, die in ihrer Gemeinderatssitzung am 23.07.2025 ebenfalls über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Thema Windkraft Beschluss fasste.

Zum weiteren Verlauf:

Die Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerentscheids obliegen dem Ordnungsamt Dossenheim und erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen einer Bürgermeisterwahl. Nach der Sommerpause wird die Gemeindeverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern weitere Informationen zum Thema zur Verfügung stellen.

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Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
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Ausgabe 31/2025
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