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Gemeinderat betont Einigkeit und Sparwillen beim Nachtragshaushalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli stand der Nachtragshaushalt der Gemeinde im Mittelpunkt der Diskussion. Angesichts sinkender Einnahmen und steigender...

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli stand der Nachtragshaushalt der Gemeinde im Mittelpunkt der Diskussion. Angesichts sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben betonten die Fraktionen Einigkeit und Bereitschaft, einen gemeinsamen Sparkurs mitzutragen.

Jonas Notheis (CDU) sprach von einem „schmerzhaften, aber notwendigen“ Schritt. Auch wenn es innerhalb der Fraktion unterschiedliche Meinungen – etwa zur geplanten Erhöhung der Gewerbesteuer – gebe, wolle man sich aktiv in den weiteren Prozess einbringen und trage das Sparpaket grundsätzlich mit.

Katja Buchleither (SPD) machte deutlich, dass auch ihre Fraktion den Weg mitgehen werde. Die Gemeinde sei stark aufgestellt, die SPD werde die vorgesehenen Gebührenerhöhungen aber kritisch prüfen. Besonders die mögliche zusätzliche Belastung von Familien bereitet Sorgen, so die Fraktionsvorsitzende.

Armin Gabler (Grüne) bezeichnete den Nachtragshaushalt als „Notoperation“. Wenn Einnahmen wegbrechen, müsse die Gemeinde entschieden gegensteuern. Die Grünen seien auch bereit, eine moderate Anhebung der Gewerbesteuer mitzutragen. „Wir haben uns hier jahrelang einen Luxus geleistet mit dem niedrigsten Steuersatz im Landkreis“, so Gabler.

Für die ULI betonte Ramona Schmidt die Notwendigkeit einer generationengerechten Haushaltspolitik. Auch ihre Fraktion unterstütze den Sparkurs. Es gehe darum, Verantwortung zu übernehmen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.

Bürgermeister Christian Eheim erinnerte daran, dass es Graben-Neudorf im Vergleich zu vielen anderen Kommunen lange Zeit sehr gut gegangen sei. Die Gemeinde habe niedrige Steuern und hohe Standards bieten können, die Infrastruktur sei in gutem Zustand. Doch diese Phase gehe nun zu Ende. Der Haushalt müsse an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

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Ausgabe 31/2025
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