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Gemeinderat Dezember / Karenzzeit Landtagswahl

Am 16.12. tagt der Gemeinderat letztmalig vor der Weihnachtspause. Ein Tagesordnungspunkt ist der erneute Aufstellungsbeschluss Unter dem Weiler Weg, Ziele...

Am 16.12. tagt der Gemeinderat letztmalig vor der Weihnachtspause. Ein Tagesordnungspunkt ist der erneute Aufstellungsbeschluss Unter dem Weiler Weg, Ziele sind u. a. Planung Baumarkt und Baustoffhandel sowie Lösung der Verkehrsprobleme durch die Sackgassensituation der Siemensstraße. Ein weiteres Thema ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Moderne Leuchten können individuell gedimmt werden, d. h. die Helligkeit kann über Nacht angepasst werden. Weitere Themen sind Erweiterung des Sanierungsgebiets Marktplatz, Anpassungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung, u. a. soll der Jugendbeirat in Jugendangelegenheiten ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht erhalten. Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes der Grundschule im Rahmen des Neubaus des Schulzentrums wird vergeben, ebenso die Ausschreibung der Bohrung von Versuchsbrunnen zur Strukturverbesserung der Wasserversorgung. Alle weiteren Informationen sind über die Homepage der Stadt verfügbar.

Aufgrund der kommenden Landtagswahl im März 2026 beginnt in der Woche 51 die sogenannte Karenzzeit, d.h. es sind bis zur Wahl keine Veröffentlichungen in den Rubriken „Parteien“ und „Aus dem Gemeinderat“ zulässig. Damit soll die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde gewährleistet werden. Veranstaltungshinweise der örtlichen Parteien werden weiterhin veröffentlicht. Über Internet und soziale Medien sind Informationen zur Kommunalpolitik verfügbar. Demokratische Wahlen sind ein hohes Gut, bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Wir wünschen erholsame Weihnachtstage und einen friedlichen Jahreswechsel sowie alles Gute für das Jahr 2026.

Erscheinung
Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
von CDU
10.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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