Der Gemeinderat beschließt,
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 (Seiten 3/4),
2. die Festsetzungen des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 (Seiten 427/428) und
3. die Festsetzungen des Wirtschaftsplans der Breitbandversorgung 2025 (Seiten. 459/460).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Wir berichten über diesen Tagesordnungspunkt ausführlich im redaktionellen Teil dieser Amtsblatt-Ausgabe.
- Vergabe der Lieferung
1. Die Firma Albert Ziegler Feuerschutz GmbH aus Rendsburg wird mit der Lieferung des Vorführfahrzeugs Gerätewagen Logistik GW-L2 (Los 1) zum Angebotspreis in Höhe von 448.052,85 Euro (brutto) beauftragt.
2. Die Firma Albert Ziegler GmbH aus Giengen an der Brenz wird mit der Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 2) zum Angebotspreis in Höhe von 74.796,02 Euro (brutto) beauftragt.
3. Die Firma Fritz Emde International GmbH aus Zierenberg wird mit der Lieferung der Rollcontainer (Los 3) zum Angebotspreis in Höhe von 27.402,13 Euro (brutto) beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts – Stuttgart, wird mit der Lieferung und Installation der EDV-Neuausstattung im Rathaus Meßstetten zum Angebotspreis von 135.570,70 Euro beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Wir berichten über diesen Tagesordnungspunkt ausführlich in der Amtsblatt-Ausgabe KW03-2025.
- Aufstellungsbeschluss
1. Der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Bueloch Garagenpark“, Meßstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Mehr darüber im amtlichen Teil dieser Amtsblatt-Ausgabe.
- Vergabe der Lieferung einer Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung als Komplettanlage
Die Firma Grundfos GmbH aus Erkrath wird auf Grundlage ihres Angebots mit der Lieferung und Errichtung einer Druckerhöhungsanlage in Höhe von 160.300,10 Euro (brutto) beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
- Satzungsänderung
1. Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation des Feuerwehr-Kostenersatzes zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderungssatzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung ist im amtlichen Teil dieser Amtsblatt-Ausgabe veröffentlicht.
Es gab keine Bekanntgaben und Anfragen.