Dies und das

Gemeinderat Neckarsulm beschließt letzte Stufe der Kita-Gebührenerhöhung

Empfohlene Gebührenhöhe nach Landesrichtsatz wird vom 1. Mai an erreicht Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat die letzte Stufe der turnusmäßigen...

Empfohlene Gebührenhöhe nach Landesrichtsatz wird vom 1. Mai an erreicht

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat die letzte Stufe der turnusmäßigen Gebührenerhöhung im Kita-Bereich beschlossen. Die erhöhten Gebühren treten zum 1. Mai 2025 in Kraft und entsprechen dann dem landesweit empfohlenen Landesrichtsatz. Damit setzt die Stadt den 2015 vom Gemeinderat getroffenen Grundsatzbeschluss um, die Gebühren stufenweise an den Landesrichtsatz anzupassen.

Für die verschiedenen Betreuungsformen wurde jeweils ein linearer Erhöhungsbeitrag pro Jahr vorgeschlagen. Zuletzt wurden die Gebühren zum 1. Januar 2024 angehoben. In den vergangenen Jahren wurden die regelmäßigen Gebührenerhöhungen ausgesetzt beziehungsweise zurückgestellt, weil die Betreuungszeiten in der Corona-Pandemie und infolge des Fachkräftemangels eingeschränkt werden mussten. Dank einer Rekrutierungsoffensive konnte die Stadt inzwischen neue pädagogische Fachkräfte gewinnen und kann jetzt wieder eine insgesamt hohe Betreuungsstabilität in den städtischen Kitas gewährleisten.

Oberbürgermeister Steffen Hertwig warb um Verständnis für die Gebührenanpassung: „Die Kosten im Kitabereich werden nur zu etwa sieben Prozent durch die Elternbeiträge gedeckt. Und die Kosten steigen weiter, auch durch die jüngst beschlossene höhere Eingruppierung der Erzieherinnen und die regelmäßigen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst. Angesichts des strukturellen Haushaltsdefizits müssen wir die städtischen Finanzen im Blick behalten. Die Kostensituation macht es erforderlich, dass wir die Eltern auch in Zukunft an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen.“

Steffen Hertwig versicherte aber zu prüfen, inwieweit die Stadt vom kommenden Kitajahr an soziale Komponenten bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigen könnte. Möglich wären zum Beispiel einkommensabhängige Gebühren. Die verschiedenen Möglichkeiten sollen in Abstimmung mit der Haushaltskommission geprüft werden.

Gebührenrückstand zum Landesrichtsatz wird aufgeholt

Ursprünglich sollten die laut Landesrichtsatz empfohlenen Gebühren bereits zum Kitajahr 2022/2023 erreicht werden. Der Gebührenrückstand zum Landesrichtsatz beträgt derzeit noch etwa zwölf Prozent. Hinzu kommt die aktuelle Gebührenempfehlung. Für das Kitajahr 2024/2025 empfehlen die Landesverbände, die Gebühren um 7,5 Prozent zu erhöhen. Daraus ergeben sich die neuen Gebühren für die städtischen Kitas.

Zum 1. Mai steigt beispielsweise die Betreuungsgebühr für eine Familie mit einem Einzelkind unter drei Jahren (U 3) in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Gruppe) und 30 Betreuungsstunden in der Woche von 366 auf 439 Euro. Für die Betreuung eines einzelnen Kindes über drei Jahren (Ü 3) im gleichen Betreuungsumfang steigt die Gebühr von 157 auf 185 Euro.

Eltern können Betreuungszeiten künftig flexibler wechseln

Außer den jüngsten Gebührenerhöhungen stimmte der Gemeinderat auch einer neuen Regel für den Wechsel des gewählten Betreuungsumfangs zu. Statt bisher nur an zwei Terminen im laufenden Kitajahr können Eltern den Betreuungsumfang künftig an vier Terminen neu festlegen. Dies gilt für die Monate September, Dezember, März und Juni, jeweils zum 1. des Monats. Der Wechsel muss jeweils schriftlich beantragt werden. Eltern können damit flexibler reagieren, wenn sich die familiäre Situation verändert und der Betreuungsumfang entsprechend angepasst werden muss. (snp)

Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 17/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Neckarsulm

Kategorien

Dies und das
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto