Die Tore der Uhlandschule waren für den Schulbetrieb schon im März 2022 für immer geschlossen worden. Nach dem Umzug des gesamten Schulpersonals in die neu gebaute Hebelschule und dem Verkauf der Liegenschaft der Stadt an die Familienheim Rhein-Neckar e.G. war das Schulgebäude weiter in der Nutzung als Unterkunft für ca. 60 Flüchtlinge. Im April hatte der Gemeinderat der Stadtverwaltung noch grünes Licht gegeben, den Vertrag für die Rückmietung von der Familienheim bis Juni 2025 zu verlängern. Gemeinsam mit dem Erlös aus der Fläche am Seeweg hat die Stadt mit dem Verkauf der Uhlandschulfläche den Hebelschulneubau finanziert.
Jetzt, in seiner Junisitzung, hat der Gemeinderat mit seinem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Stettiner Straße“, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Familienheim geschaffen, die dort 114 Wohnungen mit 7.446 qm Gesamtwohnfläche zu errichten will. Der Gemeinderatsbeschluss erfolgte mit Ausnahme der Enthaltung von Dirk Schulz-Bauerhin einstimmig.
Prof. Dr. Glatte, Vorstandschef der Familienheimgesellschaft und Projektplaner Joachim Nelles, die den Ratsbeschluss am Sitzungsabend mitverfolgen, wollen 30 der Wohnungen barrierefrei errichten. 60 Prozent der Wohnungen sollen mit Wohnberechtigungsschein zu reduziertem Preis vermietet werden. Pro Wohneinheit soll ein Stellplatz, insgesamt 68 in einer Tiefgarage und 46 im Freien, ausgewiesen werden. Das neue Wohngebäude mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss soll ein Flachdach zur Montage von PV-Modulen mit einer jährlichen Stromerzeugung von ca. 350.000 kWh erhalten. Die Höhenentwicklung des Gebäudes mit geplant 16 Metern orientiert sich an den umgebenden SÜBA-Bestandgebäuden. Weil diese Höhe aber nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplans der Schule entspräche, die dem Neubau weichen wird, nur bestimmte Dachformen zugelassen sind und die gegenüber dem Neubau geplanten Parkplatzflächen mit in die Planung integriert werden sollen, muss der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Um vom Bezug zur Schule wegzukommen, hat Christopher Wetzel, der städtische Fachbereichsleiter, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „An der Stettiner Straße“ genannt. Mit dessen angewendetem beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Stadt will diese Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Erkenntnisgewinnung und frühzeitigem Eingehen auf Fragestellungen und potenzielle Konflikte dennoch durchführen, um Planungssicherheit zu erlangen.
Ebenfalls keine Pflicht besteht zum Ausgleich des mit der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft sowie zur Durchführung einer Umweltprüfung.
Mit der beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplans ist der Weg für das Unternehmen Familienheim Rhein-Neckar frei, um die ersten Schritte der Planung zu machen. Familienheimchef Glatte und Architekt Nelles sehen den Startschuss eines Neubaus an der Stettiner Straße mit dem Abriss des Bestandsgebäudes noch 2025. Dann soll die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sein, die Planung stehen, und der Mietvertrag für die Flüchtlingsunterbringung im Juni 2025 beendet sein. Der Neubau soll innerhalb zwei Jahren 2027 bezugsfertig sein. (ben)