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Gemeinderatsbericht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.05.2025 Bürgermeister Lang begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und sieben Zuhörer...

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.05.2025

Bürgermeister Lang begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und sieben Zuhörer zur Gemeinderatssitzung. Sodann stellt er fest, dass die Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und eröffnet hiernach die Sitzung.

TOP 1: Bürgerfragestunde

  • Ein Bürger bemängelt, dass an der Kindergartenbeleuchtung zum Teil lose Kabel vorhanden sind. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bereits ein Termin mit einem Elektriker stattfand und dies im Zuge der Beleuchtungserneuerung behoben werde.
  • Ein Bürger erkundigt sich, wann die Kanalsanierung in der Hauptstraße abgeschlossen werde. Bürgermeister Roland Lang antwortet, dass sich während der Durchführung der Sanierung leider herausgestellt hatte, dass sich der Kanal nicht wie in den Plänen vermerkt am Straßenrand befindet. Die tatsächliche Lage des Kanals ist eher mittig. Aus diesem Grund können die Arbeiten lediglich unter Vollsperrung erfolgen. Als Ausführungstermin ist derzeit der 02.06.2025 bis zum 06.06.2025 angedacht.
  • Ein Bürger äußert Kritik an dem auf der Tagesordnung stehenden Baugesuch zur Nutzungsänderung eines Rinderstalles zu einem Schweinestall. So befürchtet er als direkter Anwohner durch die zu erwartenden Geruchsemissionen eine Wertminderung für sein Grundstück.

TOP 2: Nutzungsänderung des bestehenden Rinderstalles zu einem Schweinestall sowie Anbau einer Überdachung

Bürgermeister Roland Lang erklärt, dass für das Gebäude in der Hauptstraße 27 eine Nutzungsänderung beantragt wurde. Demnach soll der bestehende Rinderstall künftig als Schweinestall für zwanzig Mastschweine dienen. Ebenfalls soll der Stall Raum für zwei Muttersauen sowie für eine Abferkelbox bieten. Des Weiteren plant der Bauherr, durch die Umzäunung des hinteren Grundstücksteils eine Schweineweide herzustellen. Die in den ersten Bauantragsunterlagen angedachte Überdachung ist nun im Rahmen von aktualisierten Bauplänen entfallen und somit nicht mehr im Gremium zu bewerten. Zusätzlich ist im hinteren Grundstückbereich der Abbruch eines bestehenden Schuppens geplant. Da für das Baugrundstück kein Bebauungsplan existiert, richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB. Demnach müsste sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Weiter führt er aus, dass der Gebietscharakter des Baugrundstückes aufgrund der direkt angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in der Oberen Gasse 8 / Flst. 133/6, Nellinger Straße 5 / Flst. 143/1 und Nellinger Straße 9 sowie der allgemeinen ländlichen Prägung am ehesten einem Dorfgebiet nach § 5 BauNVO zuzuordnen wäre. In einem solchen Gebiet wären unter anderem Wirtschaftsstellen für landwirtschaftliche Betriebe allgemein zulässig. Unter Zugrundelegung dieses Gebietstyps könnte die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung als Schweinstall somit bejaht werden. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Frage, ob der bereits seit mehreren Jahren leerstehende Rinderstall überhaupt noch einen Bestandschutz genießt, hatte man zudem mit dem Landwirtschaftsamt Rücksprache gehalten. Dort hatte man die Rückmeldung erhalten, dass das Baugesuch dort noch nicht zur endgültigen Beurteilung vorliegt. Vor der Einreichung des Baugesuchs fand jedoch bereits eine Vorortbeschau des Grundstückes durch das Landwirtschaftsamt statt. Hierbei konnte für den bestehenden Rinderstall trotz des jahrelangen Leerstandes und der Nichtnutzung ein Bestandsschutz festgestellt werden.

Insbesondere findet der im Rahmen einer Landesbauordnungsnovellierung aus dem Jahre 2019 formulierte Verlust des Bestandsschutzes nach einer sechsjährigen Nichtnutzung hier noch keine Anwendung. Der Grund hierfür ist, dass die Sechsjahresfrist auch bei einem bereits jahrzehntelangen Leerstand erst ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung im Jahre 2019 zu laufen beginnt. Erste Fälle, in welchen der Bestandsschutz aufgrund von mehrjährigen Leerständen entfällt, treten somit erst ab Ende 2025 auf. Hinsichtlich der Zahl der Mastschweine wurde noch keine Emissionsberechnung durchgeführt. Es wurde jedoch angedeutet, dass die Zahl von zwanzig Mastschweinen in vergleichbaren Gebieten in der Regel als vertretbar angesehen werde.

Im Rahmen der anschließenden Gremiumsdiskussion erklärt ein Gemeinderat, dass er die angedachte Schweinehaltung in der Ortsmitte sehr kritisch sieht. Insbesondere seien die zu erwartenden Geruchsemissionen bei Schweinen deutlich beeinträchtigender als bei der Rinderhaltung. Zudem befürchtet er bei einer entsprechenden Wind- und Wetterlage, dass sich die Geruchsemissionen im Dorf verbreiten.

Von anderer Seite wird hinterfragt, ob bei der eher geringen Anzahl von zwanzig Schweinen tatsächlich Geruchsemissionen in dem von seinem Vorredner befürchteten Maße auftreten.

Ein weiterer Gemeinderat erklärt, dass sich die geplante Nutzung seiner Meinung nach durchaus in den ländlichen Ortscharakter der Gemeinde Drackenstein einfügt.

Ein anderer Gemeinderat sieht den Bauantrag ähnlich. So werde jede geplante Tierhaltung sowieso stets vonseiten des Landwirtschaftsamtes beurteilt und von deren Seite werden die notwendigen Auflagen sowie die Höchstzahl der Tiere festgelegt. Ebenfalls begrüßt er es, dass den Schweinen auf der angedachten Weide Auslauf gewährt werden soll. Dies wirkt sich seiner Meinung nach deutlich positiver auf die Geruchsemissionen als bei einer reinen Stallhaltung aus.

Eine Gemeinderätin sieht das Bauvorhaben eher kritisch. Vor allem durch den Umstand, dass auf dem Grundstück jahrelang überhaupt keinerlei Tierhaltung betrieben wurde, wird der Anwohnerschaft die nun geplante Haltung von Schweinen vermutlich nur schwer zu vermitteln sein.

Eine weitere Gemeinderätin äußert ebenfalls Bedenken, da sie aufgrund einer eigenen Tierhaltung bestens mit den Geruchsemissionen von Schweinen vertraut sei. Einen Schweinebetrieb in der Dorfmitte sieht sie daher sehr kritisch.

Mehrere Gemeinderäte und Gemeinderätinnen fordern in der Folge, dass das Landwirtschaftsamt sämtliche zu erwartenden Emissionen genauestens überprüfen solle.

Nach Abschluss der Diskussion erteilt das Gremium der Nutzungsänderung bei fünf Stimmen dafür, drei Stimmen dagegen und einer Enthaltung das Einvernehmen nach § 34 BauGB. In einem zweiten Beschluss fordert das Gremium einstimmig von der Baurechtsbehörde und dem Landwirtschaftsamt eine genaueste Überprüfung der zu erwartenden Geruchsemissionen.

TOP 3: Vergabe eines Nachtrages im Rahmen der offenen Kanalsanierung in der Oberen Gasse sowie Vergabe von zusätzlichen Straßensanierungsarbeiten

Der Vorsitzende rekapituliert zunächst die bereits erfolgten Schritte der Kanalsanierung. Demnach sind die Gemeinden im Rahmen der Eigenkontrollverordnung gesetzlich zu einer regelmäßigen Kamerabefahrung des Kanalsystems sowie zur Sanierung der hierbei zutage tretenden Schäden verpflichtet. Im Rahmen einer Kamerabefahrung im Jahre 2018 wurde hierbei eine große Sanierungsbedürftigkeit des Kanalnetzes festgestellt. Diese umfassenden Sanierungen wären für eine kleine Gemeinde wie Drackenstein finanziell nicht zu stemmen gewesen. Glücklicherweise konnte die Gemeinde Drackenstein jedoch im Rahmen einer Härtefallregelung Landesfördermittel in Höhe von 80 % der Kanalsanierungskosten erhalten. In Gesprächen mit dem Ingenieurbüro Wassermüller wurde für die meisten Kanäle eine Sanierung durch das Inlinerverfahren für möglich gehalten. Für einige topographisch anspruchsvolle und zu stark beschädigte Kanäle wurde jedoch eine Inlinersanierung als schwierig angesehen.

Tatsächlich kristallisierten sich dann im Verlauf der Arbeiten einige Stellen heraus, bei welchen eine Sanierung in offener Bauweise die einzige sinnvolle Alternative darstellt. Ebenfalls hatten sich einige Kanäle seit der Kamerabefahrung weiter verformt bzw. die Beschädigungen hatten weiter zugenommen.

Da die offene Kanalsanierung einen anderen Leistungsumfang als die Inlinersanierung darstellt und zudem einen weiteren Interessentenkreis anspricht, mussten die Arbeiten nach Rücksprache mit dem Kommunalamt ausgeschrieben werden. Hierbei wurden mehrere Firmen angeschrieben, wobei nur die Firma Moll hierzu ein Angebot abgegeben hatte. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2024 den Auftrag an die Firma Moll aus Gruibingen vergeben.

Im Zuge der Sanierung wurden in der Oberen Gasse nun deutlich größere Schäden als vorab angenommen entdeckt. Dies hatte zur Folge, dass ein Nachtrag zum Hauptangebot in Höhe von 51.861,43 € inklusive Mehrwertsteuer nötig wurde. Trotz dieser Kostensteigerung befinden sich die Gesamtkosten voraussichtlich immer noch im förderfähigen Bereich. Sollte die Höchstfördersumme überschritten werden, so hat die Verwaltung im vergangenen Jahr für diesen Fall bereits einen Erhöhungsantrag beim Regierungspräsidium gestellt.

Durch die notwendigen Mehrarbeiten, die bei der Kanalsanierung in der Oberen Gasse auftraten, erweiterte sich der Sanierungsbereich um ein Vielfaches. Gründe für die erweiterten Maßnahmen waren gebrochene Hauskanalanschlüsse, nicht mehr existente Einlaufschächte sowie die Wiederherstellung der oftmals verschobenen und heruntergefahrenen Entwässerungsrinnen im Straßenverlauf.

Zusätzlich zu dem Nachtrag für die Kanalsanierung würden jedoch noch weitere Straßensanierungsarbeiten im vorderen Bereich der Oberen Gassen anfallen, welche rechtlich nicht der Kanalsanierung zugeordnet werden können und somit auch nicht zuschussfähig sind. Diese Straßensanierungsarbeiten belaufen sich auf rund 20.000 € brutto. Da hierfür keine Zuschüsse abgerufen werden können, wären diese Kosten komplett von der Gemeinde zu tragen. In einem Gespräch mit dem Ingenieurbüro Wassermüller wurden die zusätzlichen Kosten besprochen und als marktüblich angesehen.

Abschließend erklärt der Vorsitzende, dass er Synergieeffekte in der gleichzeitigen Durchführung der beiden Maßnahmen sehe bzw. es mehr Sinn mache, diese im Rahmen einer einzigen großen Baustelle durchzuführen. Ebenfalls könnte die Baufirma durch eine Kombination der beiden Baustellen mit größeren Baugeräten arbeiten, was Kosteneinsparungen zur Folge hätte. Er spricht sich daher dafür aus, dass neben dem notwendigen Nachtrag für die Kanalsanierung auch die zusätzlichen Arbeiten für den vorderen Bereich der Oberen Gasse an die Firma Moll vergeben werden.

In der anschließenden Gremiumsdiskussion erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, weshalb diese nun zutage getretenen zusätzlichen Beschädigungen im Vorfeld nicht bemerkt wurden.

Der Vorsitzende erklärt, dass im Rahmen von Kamerabefahrungen die vom Hauptkanal abzweigenden Hausanschlüsse nicht befahren wurden. Vor allem in diesen Bereichen traten nun die zusätzlichen Schäden auf. Ebenfalls sind nun seit der Kamerabefahrung einige Jahre vergangen und in dieser Zeit haben die Beschädigungen teilweise noch weiter zugenommen.

Von anderer Seite wird gefragt, von wem die Bauarbeiten dokumentiert und überwacht werden.

Bürgermeister Lang erklärt, dass dies vom Ingenieurbüro Wassermüller durchgeführt werde.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Obere Gasse durch die zusätzlichen Straßensanierungsarbeiten hiernach komplett saniert wäre.

Der Vorsitzende bejaht dies. Hierdurch würden somit die im kommenden Jahr eingeplanten Sanierungsarbeiten an dieser Stelle entfallen.

Nach Ende der Diskussion fasst das Gremium bei acht Stimmen dafür und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  • Der Nachtrag zur Kanalsanierung in der Oberen Gasse wird zum Angebotspreis von 51.861,43 € brutto an die Firma Moll vergeben.
  • Ebenfalls wird die Straßensanierung im vorderen Teil der Oberen Gasse zum Preis von 20.000 € brutto an die Firma Moll vergeben.

TOP 4: Vergabe von Spielgeräten zur Errichtung des Mehrgenerationenspielplatzes

Bürgermeister Lang erklärt, dass der im vergangenen Herbst vom Gemeinderat beschlossene „Spielplatzkreis“ aus Vertretern des Gemeinderates, der Eltern- und Seniorenschaft sowie der Verwaltung in der Zwischenzeit gegründet wurde und in den vergangenen Monaten bereits einige Male zusammengetreten sei. Recht schnell habe sich hierbei herauskristallisiert, dass das von der Elternschaft in einer Gemeinderatssitzung vorgestellte „Burgmotto“ für den Mehrgenerationenspielplatz weiterverfolgt werden solle. Ebenfalls war sich das Gremium einig, dass zudem eine Boulebahn geschaffen werden solle, welche generationenübergreifend genutzt werden kann. In der Folge trat der Vorsitzende an verschiedene Spielgerätehersteller heran und holte dort Angebote für eine „Spielplatzburg“ ein. Ebenfalls fragte er in diesem Zusammenhang die Preise für Sitzgelegenheiten und Mülleimer ab. Bis zum Angebotsabgabetermin gingen bei der Verwaltung insgesamt vier Angebote für die Errichtung einer „Spielplatzburg“ ein. Diese vier Angebote wurden im letzten Zusammentreffen des Spielplatzkreises hinsichtlich der Kosten, Langlebigkeit sowie der Umsetzung der vorab gestellten Vorgaben analysiert. Hierbei kristallisierte sich das Angebot der Firma „Spielart“, welche die Burg inklusive einer Anbauedelstahlrutsche zum Gesamtpreis von 34.141,10 € brutto anbietet, als Favorit heraus. Sofern sich das Gremium für eine Beauftragung der Firma „Spielart“ entscheiden würde, so wäre derzeit eine Lieferung bis Anfang September realistisch. Auch war das Zusatzangebot der Firma „Spielart“ für mögliche Erweiterungsmodule in den kommenden Jahren für den Spielplatzkreis am überzeugendsten. In dem Zusatzangebot werden unter anderem eine Schaukelkombination, ein Sitzkarussell, eine Drachenwippe, eine Kletterrampe sowie ein Kletterparcours zum Angebotspreis von 16.618,35 € angeboten. Obwohl das Burgmodell der Firma „Spielart“ knapp 4.000 € über den Kostenvorstellungen von 30.000 € liegt, war das Gesamtkonzept sowie die optimale Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Platzes für den Spielplatzkreis sehr überzeugend. Aus diesem Grund empfiehlt der Spielplatzkreis dem Gremium, das Angebot der Firma „Spielart“ für das Burgmodell anzunehmen. Ebenfalls wird hinsichtlich der Sitzgelegenheiten eine Empfehlung zur Anschaffung aus einem langlebigen und wetterbeständigen Holzkunststoffgemisch ausgesprochen. Hierfür würden Kosten in Höhe von rund 4.000 € anfallen.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Landschaftsmodellierung in dem Angebotspreis mit inbegriffen ist.

Bürgermeister Lang verneint dies. Demnach müssen die Hackschnitzel noch erworben werden. Hinsichtlich der Herrichtung des Platzes kann er sich zudem sehr gut vorstellen, dass dies größtenteils in Eigenleistung bzw. durch Arbeitsdienste bewerkstelligt werden könne.

Ein Gemeinderat, welcher selbst auch im Spielplatzkreis mitgewirkt hat, erklärt, dass er anfangs von den enormen Preisen der Spielgerätehersteller schockiert war. Die nun vorgeschlagene Burg war jedoch einerseits preislich die günstigste Variante und andererseits auch optisch mit Abstand am ansprechendsten.

Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob die Geräte nach der Aufstellung eine TÜV-Zertifizierung erhalten. Der Vorsitzende antwortet, dass diese bereits beim Hersteller vom TÜV begutachtet werden. Gerne könne man auch nach der Aufstellung nochmals eine Abnahme vereinbaren.

Von anderer Seite wird die vorgeschlagene Burg als echter „Eye-Catcher“ gesehen.

Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  • Das Angebot der Firma „Spielart“ zur Lieferung einer Burg inklusive einer Anbauedelstahlrutsche zum Angebotspreis von 34.141,10 € brutto wird angenommen.
  • Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorgeschlagenen Sitzgelegenheiten und Mülleimer zum Preis von 4.000 € brutto zu erwerben

Verschiedenes:

  • Der Vorsitzende erklärt, dass er von der Polizei die aktuelle Kriminalstatistik für Drackenstein erhalten habe. Besondere Auffälligkeiten gebe es hierbei in Drackenstein nicht bzw. das Gefährdungspotential sei insgesamt sehr gering.
  • Bürgermeister Lang erklärt, dass sowohl die Spülmaschine des Bürgersaals als auch die Spülmaschine des Kindergartens einen Defekt hatten. Der Schaden bei der Spülmaschine im Bürgersaal konnte hierbei glücklicherweise behoben werden. Bei der Spülmaschine im Kindergarten konnte hingegen keine Reparatur mehr erfolgen, sodass hier eine neue Spülmaschine bestellt werden musste.
  • Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung sich hinsichtlich der Kosten für eine Verkehrslärmmesstafel erkundigt habe. Demnach würden hierbei Kosten in Höhe von rund 14.000 € anfallen.
  • Bürgermeister Lang berichtet, dass für den Mehrgenerationenspielplatz von einer Privatperson eine Spende in Höhe von 3.000 € eingegangen ist. Des Weiteren wurden im Rahmen der Präsentation der historischen Bilder 85 € für den Mehrgenerationenspielplatz gespendet.
    In der Folge nimmt das Gremium die beiden Spenden bei acht Stimmen dafür und einer Enthaltung an und bedankt sich recht herzlich bei den Spendern.
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Drackenstein
06.06.2025
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