Eigenkapitalaufstockung bei der Stromnetzgesellschaft Albershausen GmbH
& Co KG
Der Gemeinderat stimmte in seiner letzten Sitzung am vergangenen Freitag der Kapitalaufstockung in Höhe von 150.000 Euro bei der Stromnetzgesellschaft Albershausen GmbH & Co. KG einstimmig zu. Die Kapitalaufstockung hat der Eigenbetrieb Wasserversorgung zu finanzieren.
Die Gemeinde Albershausen ist seit 2013 zusammen mit der Netze BW an der Stromnetzgesellschaft Albershausen GmbH & Co. KG sowie an der geschäftsführenden Stromnetzgesellschaft Albershausen Verwaltungs GmbH beteiligt (SNA). Die Beteiligungsquote der Gemeinde Albershausen beträgt 49,9 %. Mit dem Geschäftsjahr 2015 wurde diese Beteiligung in den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Albershausen eingelagert. Um auf dem Kapitalmarkt erforderliche Darlehen zu bekommen, sind die Bilanzen der SNA mit einem optimalen Verhältnis zwischen Eigenkapital (EK) und Fremdkapital (FK) aufzustellen. Hierbei ist eine EK/FK Quote von 40/60 anzustreben. Durch die weiterhin hohen Investitionskosten war bereits bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2025 der SNA von einer Kapitalaufstockung ausgegangen worden. Die Netze BW hat im Auftrag der SNA im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung 2026 berechnet, wie hoch die Kapitalaufstockung für die SNA im Jahr 2025 sein muss. Diese beträgt 300.000 Euro. Hiervon hat die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) rd. 150.000 Euro aufzubringen.
Im Gegenzug konnten aber im Jahr 2025 bereits Gesellschafterdarlehen der Gemeinde in Höhe von 552.000 Euro zurückgeführt werden und durch Bankdarlehen abgelöst werden. Insoweit erfolgt für die Gemeinde Albershausen im Wesentlichen lediglich eine Umschichtung zwischen kurzfristigen Forderungen (Darlehen waren auf 1 Jahr befristet) zu den langfristigen Forderungen. Im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes ist eine Kapitalaufstockung von 250.000 Euro eingeplant. Eine Darlehensrückführung an die Gemeinde war nicht vorgesehen. Die Gemeinde hat zu einem späteren Zeitpunkt noch zu entscheiden, ob durch die Kapitalaufstockung, welche der Eigenbetrieb zu finanzieren hat, eine Kapitalaufstockung beim Eigenbetrieb erforderlich wird.
GR Martin Kaess (FWS) hinterfragt die Kapitalaufstockung, was der Kämmerer, Herr Schaupp, ausführlich erklärt.
GR Uwe Seitz (FWS) möchte die Aussage „Im Wirtschaftsplan Eigenbetrieb 2025 waren 250.000 Euro vorgesehen.“ erläutert haben, was seitens der Verwaltung erfolgt.
GR’in Annette Blessing (BWV) erkundigt sich, ob ein Entscheidungsspielraum bestehe. Der Vorsitzende bestätigt, dass hier eine vertragliche Verpflichtung besteht.
Wasserversorgung
Gemeinderat beschließt eine Senkung der Wasserversorgungsgebühr um 3 Cent/m³ ab 2026
Der Gemeinderat hat die Wasserversorgungsgebühr letztmals zum 01.01.2025 um 0,32 Euro/m³ auf 2,47 Euro/m³ angehoben. Die Grundgebühr, welche als reine Zählergebühr erhoben wird, wurde letztmals zum 01.01.2024 angepasst und soll für 2026 unverändert bestehen bleiben.
Im Zusammenhang mit der letzten Gebührenerhöhung hatte der Gemeinderat beschlossen, den Zinssatz für Gemeindedarlehen für 2025 in Höhe des Basiszinssatzes ohne Erhöhung festzusetzen. Da dieser Beschluss keine Änderung des Grundsatzbeschlusses (Basiszinssatz zzgl. 2 %) darstellte, ist ab 2026 eine Änderung erneut möglich.
Die Verwaltung hat eine Kalkulation für das Jahr 2026 gemäß der Anlage erstellt. Folgende wesentliche Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt:
Die Kalkulation ergibt eine kostendeckende Gebühr bei einer Höhe von 2,44 Euro/m³. Dies bedeutet gegenüber 2025 eine Verminderung um 0,03 Euro/m³.
Die durchschnittliche Wassergebühr im Landkreis Göppingen im Jahr 2025 liegt bei 2,66 Euro/m³ (siehe Anlage). Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass vereinzelt Gemeinden die Grundgebühr nicht als reine Zählergebühr erheben.
GR Uwe Seitz (FWS) begrüßt die Verzinsung des Gemeindedarlehens entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, der die Verzinsung mit dem Basiszinssatz zzgl. 2 % beinhaltet, weil dies dem Gemeindehaushalt zugutekommt.
GR Martin Kaess (FWS) möchte wissen, ob die eingebauten Wasser-Verlustmelder dazu beitragen, den Wasserverlust auf 10 % zurückzuführen. Herr Schaupp stellt klar, dass ein Wasserverlust von 10% angenommen wurde.
GR’in Annette Blessing (BWV) erkundigt sich, ob die Kosten für die Geräuschlogger in die Kalkulation einbezogen worden sind, was der Kämmerer, Alexander Schaupp, bestätigt. Die Investition sei in Form der Abschreibungen berücksichtigt worden.
Weiterhin möchte GR’in Annette Blessing (BWV) wissen, wie sich die Kosten für die Renovierung des Wasserturms auswirken werden. Alexander Schaupp antwortet, der Zweckverband Uhinger Wasserversorgung habe die Kosten getragen, werde sich aber über eine Investitionskostenumlage oder einen erhöhten Bezugspreis refinanzieren.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Wasserversorgungssatzung einstimmig.
Abwasser
Gemeinderat beschließt Veränderung der Abwassergebühren:
Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 2,09 Euro /m³ auf 2,24 Euro/m³.
Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich von 0,64 Euro/m³ auf 0,36 Euro/m³.
Die Abwassergebühren wurden letztmals zum 01.01.2024 neu festgesetzt. Die Verwaltung hat nun für das Jahr 2026 eine Überrechnung durchgeführt.
Grundlage der Kalkulation waren folgende Annahmen:
Im Abwasserbereich stehen kurz-/mittelfristig neben Kanalsanierung auch wieder die Neuauflage des allgemeinen Kanalisationsplanes und die 2. Wiederholungsprüfung
nach der Eigenkontrollverordnung an. Diese Kosten wurden in der vorliegenden Kalkulation noch nicht berücksichtigt.
Auch eventuell anstehende Nachrüstungen bei den Regenrückhaltebecken finden aktuell noch keine Berücksichtigung. Die Kosten für den Ausbau der Ebersbacher Straße werden ebenfalls erst in einer der nächsten Kalkulationen berücksichtigt.
Unter Zugrundelegung eines gleichbleibenden kalk. Zinssatzes von 3 % und der Annahme einer 100 % Kostendeckung beim Abwasser würden sich folgende Gebührensätze ergeben:
Schmutzwassergebühr: 2,24 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,36 Euro/m³
Aufgrund der 5-Jahres-Frist sind die Gewinne des Jahres 2021 vollständig im Jahr 2026 einzustellen. Allein die Einstellung dieses Gewinnes vermindert die Gebühr um rd. 10 ct/m³. Bei zukünftig gleichbleibender Kostenstruktur sind die Gebühren also ab 2027 wieder erhöht (sofern keine Gewinne aus 2022-2025 eingerechnet werden können). Neubebauungen im Höfelbett und Eschle führen jedoch zukünftig tendenziell zu einer Verringerung der Gebühr, da sämtliche Investitionskosten in die Niederschlagswasserbeseitigung in der Kostenstruktur bereits enthalten sind.
Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus wird unter Berücksichtigung der Wasserpreissenkung leicht entlastet.
Die anstehende 2. Wiederholungsprüfung nach der Eigenkontrollverordnung und die Neuerstellung des allgemeinen Kanalisationsplanes werden mittelfristig zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Neubebauungen führen dagegen tendenziell zu einer Entlastung.
GR Martin Kaess (FWS) hinterfragt, warum sich die Gebühr für das Niederschlagswasser so stark reduziert habe. Dies, so die Verwaltung, ist darauf zurückzuführen, dass große Flächen im Gewerbegebiet dazugekommen sind. Außerdem sei die Kostenaufteilung an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst worden.
GR Uwe Seitz (FWS) möchte wissen, ob es eine Reaktion auf die Artikel im Mitteilungsblatt gegeben habe, Veränderungen der versiegelten Flächen bei der Gemeinde zu melden, was seitens der Verwaltung bestätigt wird.
Weiterhin wird gefragt, ob die Erschließung des Baugebiets Höfelbett in die Ausgaben einkalkuliert wurde, was von der Verwaltung verneint wird. Das Baugebiet sei über den Erschließungsträger abgewickelt worden.
GR Uwe Seitz (FWS) erkundigt sich, ob die Fläche der Baugesuche Berücksichtigung gefunden habe, was bestätigt wird.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Abwassersatzung einstimmig.
Gemeinderat beschließt die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Kindergartens Löwenzahn
Auf dem Flachdach des Erweiterungsbaus Kindergarten Löwenzahn soll eine PV-Anlage installiert werden. Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2025 intensiv mit dem Thema beschäftigt und die Installation befürwortet. Bei der Planung der Anlage sind die auf dem Flachdach bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Blitzschutzanlage, Entwässerungseinrichtungen, Absturzsicherungen, Rauchabzugsöffnung usw.) sachgerecht zu berücksichtigen. Der erzeugte Strom soll vorwiegend für den Eigenverbrauch verwendet werden (Klimageräte, Wärmepumpe usw.). Möglicher überschüssiger Strom soll in das Stromnetz eingespeist werden. Ein Batteriespeicher ist nicht vorgesehen. Das Angebot beläuft sich auf rd. 18.000 €.
GR’in Doris Mayer-Joecks (FWS) möchte wissen, ob die Vorgaben, die im TA besprochen worden waren, mit dem Angebot eingehalten werden, was die Verwaltung bestätigt.
GR Ulrich Rothweiler ((FWS) erkundigt sich, ob der überflüssige Strom ins Netz eingespeist werde, das die Verwaltung ebenfalls bestätigt.
GR Jürgen Alt (CDU) beurteilt das vorliegende Angebot als gut.
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung, den Auftrag für die Installation einer PV-Anlage auf dem Flachdach des Kindergartens Löwenzahn an die Fa. Taxis aus Albershausen zu vergeben.
Verschiedenes
Unter Verschiedenes gibt Bürgermeister Jochen Bidlingmaier bekannt, dass die Gemeinde Albershausen im Zeitraum 2025-2036 aus dem Sondervermögen rund 3 Mio. € für Investitionen erhält. GR Uwe Seitz (FWS) möchte wissen, ob der Rathausanbau auch zu den nicht begonnenen Maßnahmen zählt, die unter diese Förderung fallen. Der Vorsitzende bestätigt dies.
Weiterhin informierte der Vorsitzende, dass die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.992,11 € für die Beschaffung von drei Atemschutzgeräten für die Freiwillige Feuerwehr um rd. 1.600 Euro überschritten wurde. Es handelte sich um eine gemeinsame Beschaffung mit der Stadt Ebersbach. Vor dort wurde eine Zahl falsch übermittelt. Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung.
GR‘in Annette Blessing (BWV) fragt nach, ob die Parkplatzdauer am ev. Gemeindehaus und an der Kirchstraße auf 3 h verlängert werden könnte. Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung die Frage bis zur nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses vorbereitet. Damit ist das Gremium einverstanden.
GR’in Doris Mayer-Joecks (FWS) bringt vor, der stark beschmierte Bücher-Schrank und die Bank sowie Wanderkarte sollten gereinigt werden.
GR‘in Annette Blessing (BWV) ergänzt, dass das Buswartehäusle in der Staufenstraße auch verschmutzt ist.
GR Uwe Seitz (FWS) lobt den schönen Weihnachtsbaum in der Ortsmitte.
