Aus den Reihen der Bürger wird gefragt, ob die Stadt Schömberg eine Förderung für die Installation von Photovoltaikanlagen vornehmen und auch die heimische Industrie in der Energiewende unterstützen könnte, um die Energiewende voranzutreiben.
Herr Bürgermeister Sprenger erklärt, die Dächer der städtischen Gebäude sind bereits mit PV-Anlagen versehen und an die Sonnenenergie Schömberg verpachtet. Auch die Teilrekultivierung der Deponie Herrlewasen war angedacht, um hierauf eine Freiflächen-Photovoltaikanlage installieren zu können. Für Neubauten und Dachsanierungen sind PV-Anlagen mittlerweile gesetzlich verpflichtend, sodass auch die privaten Hausdächer sich nach und nach mit PV-Anlagen füllen sollten.
Folgenden Baugesuchen erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung:
Für die bereits umgesetzte 1,30 m hohe Stützmauer im Kaibenteich 1, Schömberg wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Der Erteilung einer Befreiung der Aufstellung des Containers in der Rottweiler Straße 37, Schömberg wird nicht zugestimmt, da dieser sich außerhalb des Baufensters befindet.
Stadtbaumeister Dreher berichtet über die aktuellen Arbeiten im Stadtgebiet.
Der Bauhof war in den letzten Wochen neben dem Winter- und Streudienst auch bereits mit Baum- und Heckenrückschnitten beschäftigt. Außerdem wurde der Parkplatz für den Campingplatz neu gerichtet. Zusätzlich wird das Archiv des Rathauses im Feuerwehrgerätehaus hergerichtet.
Die Dokumentation für die Netzübergabe des Breitbandes an die Zollernalb Data wird momentan erstellt. Dies ist eine größere Aufgabe, jedoch zwingend notwendig, damit das Glasfasernetz genutzt werden kann. Ziel ist, das Netz spätestens Ende des Jahres in Betrieb zu nehmen. Der Vertrag für eine vorzeitige Inbetriebnahme ist mittlerweile unterzeichnet.
Bei den Breitbandarbeiten in Schörzingen sind die Pflasterarbeiten fast fertig, es müssen lediglich noch die Kopflöcher geschlossen werden.
Der Auftrag für die Vergipsung der Friedhofskapelle ist vergeben. Die Arbeiten starten, sobald das Wetter konstant genug mitmacht.
Auch die Erschließungsmaßnahmen der Baugebiete „Gassen II“ und „Pfarrscheuerareal“ werden nach der Winterpause fortgeführt.
Der Radweg zwischen Wilflingen und Schörzingen wurde vor dem Wintereinbruch nicht fertiggestellt. Die Arbeiten müssten ebenfalls nach der Winterpause weitergehen.
Die LED-Umrüstung in Schörzingen läuft momentan.
Die Bepflanzung der Außenanlage des Waldkindergartens schreitet ebenfalls voran.
Für die Breitbanderweiterung im Gewerbegebiet Eichbühl hat es eine Submission mit drei Bietern gegeben. Jedoch hat nur einer hiervon die gültigen Unterlagen eingereicht und dieser liegt 63 % über der Kostenschätzung. Die Ausschreibung wird daher aufgehoben und erneut eingestellt.
Für das VgV Verfahren, anhand dessen der Rathausneubau vergeben wird, findet am Freitag eine Bieterpräsentation statt.
Im ersten Entwurf des Haushaltsplans 2025 wurde im Ergebnishaushalt mit einem Aufwand von 15.358.345 € und Erträgen von 14.462.659 € gerechnet, was ein Gesamtergebnis von – 895.686 € ergeben würde. Darin wird eine Kreditaufnahme von 700.000 € vorgesehen. Die Liquiden Mittel würden sich im Jahr 2025 um 1.867.936 € auf 331.850 € verringern.
Nach der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2025 wurde dieser erste Entwurf nochmals überarbeitet. Auch der Ortschaftsrat hat sich in seiner letzten Sitzung damit auseinandergesetzt und Veränderungen vorgeschlagen.
Im nun zweiten Entwurf wird im Ergebnishaushalt mit einem Aufwand von 15.277.545 € und Erträgen von unverändert 14.462.659 € gerechnet, was ein Gesamtergebnis von – 814.886 € ergeben würde. Eine Kreditaufnahme wäre durch die Änderungen des Haushaltsplanentwurfes nicht mehr notwendig. Die Liquiden Mittel würden sich im Jahr 2025 um 1.755.436 € auf 444.350 € verringern.
Der Haushaltsplan soll in der Gemeinderatssitzung am 26.02.2025 verabschiedet werden.
Im ersten Entwurf des Erfolgsplans für 2025 wird ein positives Ergebnis von 6.900 € vorgesehen. Es wird außerdem mit einer Kreditaufnahme von einer Million Euro gerechnet. Die liquiden Mittel werden sich nach den aktuellen Berechnungen um 771.900 € auf 96.399 € verringern.
Nach der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Änderungen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans soll ebenfalls am 26.02. verabschiedet werden.
Im Winter 2023/2024 war die Gemeindeprüfungsanstalt bei der Stadt Schömberg, um die Jahre 2017 bis 2018 und die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 zu prüfen.
Die Anmerkungen der Gemeindeprüfungsanstalt waren zum einen Tipps und Hinweise für die Zukunft, die die Verwaltung künftig gerne umsetzen wird und zum anderen kritische Anmerkungen, die auf Grund von Belegen widerlegt werden konnten. Der Gemeinderat hat den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung vom 15.01.2023 hat der Gemeinderat die Stärkung der „Verlässlichen Grundschule“ an der Grundschule Schörzingen beschlossen. Gleichzeitig wurde jedoch eine Reduzierung der Schulsoziarbeit in Schörzingen beschlossen, so dass die tatsächlichen Mehrkosten für die Stadt Schömberg seither rund 6.000 € jährlich betragen. Die Nutzungsentgelte wurden nicht mehr angepasst.
Das Nutzungsentgelt für die „Verlässliche Grundschule“ an der Grundschule Schömberg und der Grundschule Schörzingen wird ab dem 01.03.2025 um 5 € auf 20 € je Monat und Kind erhöht. Der Kostennachlass von 5 € für Alleinerziehende wird beibehalten.
An Silvester ereigneten sich an verschiedenen Gebäuden am Marktplatz bzw. Zehntscheuervorplatz Feuerwerksschäden an Türelementen, an einem Fenster und an der Fassade. Einer der betroffenen Gebäudeeigentümer berichtet, dass er in den letzten Jahren immer wieder Schäden an der Fassade hatte.
Nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengstoffV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen (z.B. Tankstellen) verboten. Insbesondere im Altstadtkern von Schömberg und auch im Ortskern von Schörzingen sind die älteren Gebäude praktisch ausschließlich in Fachwerkbauweise erstellt. Die Stadt weist alljährlich über das Amtsblatt und die Homepage auf diese Regelung hin.
Für den Geltungsbereich der Altstadtsatzung wird ein Feuerwerksverbot erlassen, erstmals für Silvester 2025.
Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten.
Zentraler Inhalt der Katzenschutzverordnung ist die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht freilaufender Katzen. Die Halter von Hauskatzen, welche Freigänger sind, werden dazu verpflichtet, ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Mit der Kastrationspflicht für freilaufende Katzen soll verhindert werden, dass sich diese an der Vermehrung freilebender Katzen beteiligen. Gibt es zu viele freilaufende oder freilebende Katzen, führt dies nicht zuletzt zu Katzenkämpfen, die dadurch ebenfalls eingedämmt werden sollen.
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist erforderlich, um den Vollzug zu überprüfen. Die Katzen sind mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen und beim Haustierregister TASSO oder FINDEFIX anzumelden. In den Amtsblättern der nächsten Wochen ergeht der dringende Appell an die Katzenhalter, ihre Katzen so zu halten, dass eine ausufernde Population vermieden wird.
Für das Gebiet der Stadt Schömberg inkl. Ortsteil Schörzingen wird eine Katzenschutzverordnung mit der in der Beratung eingetragenen Ergänzung und ihrer Begründung erlassen. Diese tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Herr Bürgermeister Sprenger berichtet über ein Gespräch, das von unserer Landtagsabgeordneten, Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, am 20. Januar 2025 zum Thema B27-Ortsumfahrung im Regierungspräsidium initiiert wurde. Dabei wurde seitens des Regierungspräsidiums versichert, dass im ersten Halbjahr 2025 die Beauftragung notwendiger externer Gutachten erfolgt.