Aus den Rathäusern

Gemeinderatsbericht vom 12.12.2024

Einbringung Haushaltsplan 2025 In der Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2025 eingebracht. Der Entwurf wurde im Ratsinformationssystem...

Einbringung Haushaltsplan 2025

In der Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2025 eingebracht. Der Entwurf wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende gab allgemeine Erläuterungen zur Finanzsituation ab.

Dem Haushaltsplan der Gemeinde Hardthausen liegen als Eckwerte die Oktobersteuerschätzung und der Haushaltserlass des Innen- und des Finanzministeriums zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung zugrunde.

In der letztjährigen Finanzplanung war für das Jahr 2025 noch ein positives Ergebnis von 72.000 € eingeplant. Tatsächlich hat sich die Finanzsituation der Gemeinde im Vergleich zur Finanzplanung des letzten Jahres etwas verschlechtert.

Dazu tragen zum einen die auch aufgrund der 2025 anstehenden Tarifverhandlungen erwartete Erhöhung der Personalkosten (+ 10,7 % im Vergleich zu 2024) und zum anderen der erhöhte, inflationsbedingte Aufwand bei den Sach- und Dienstleistungen bei. Die verbesserte Situation auf der Einnahmeseite führt in Anbetracht der inflationsbedingten Steigerungen auf der Ausgabenseite unter dem Strich kaum zu einer tatsächlichen Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen. Beim Blick auf den Finanzplanungszeitraum ist insofern mit einem weiteren geringen finanziellen Handlungsspielraum zu rechnen.

Es gelingt im Jahr 2025 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen abzudecken und den Ressourcenverbrauch zu erwirtschaften. Insbesondere die Jahre 2026 und 2027 weisen durch die höhere Steuerkraft in den Jahren 2024 und 2025 in Verbindung mit der Finanzausgleichssystematik hohe Verluste aus. In den Jahren 2025 – 2028 ergeben sich geplante Verluste im Ergebnishaushalt von insgesamt 2,177 Mio. €. Die Rücklage der Gemeinde beläuft sich Ende 2024 auf rund 2,6 Mio. €. Wenn die Prognosen des Finanzplanungszeitraumes zur Realität werden, wird die Gemeinde nicht verhindern können, die strukturellen Defizite im laufenden Betrieb durch weitere Hebesatzerhöhungen zu verringern. Zusätzlich darf natürlich eine kontinuierliche Aufgabenkritik nicht vernachlässigt werden.

Im Finanzhaushalt 2025 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit + 589.000 €. Die laufenden Auszahlungen werden also über laufende Einzahlungen gedeckt. Mit dem erwarteten Überschuss aus dem Ergebnishaushalt und den zum 1.1.2025 vorhandenen Kassenmitteln kann der negative Saldo der Investitionstätigkeit (2.893.000 €) und die planmäßig anstehende Tilgung (131.000 €) teilweise, jedoch nicht ohne eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.300.000 € finanziert werden. Wann und in welcher Höhe von dieser Kreditermächtigung Gebrauch gemacht werden muss, hängt davon ab, wann die 2025 geplanten Baumaßnahmen begonnen werden können. Eine Realisierung der geplanten Investitionen ist ohne Zuschussgewährung für die Gemeinde Hardthausen nicht umsetzbar.

Die eigentliche Haushaltsplanberatung und -verabschiedung wird in der Gemeinderatssitzung im Januar 2025 erfolgen.

Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 zur Kenntnis.


Schulsozialarbeit in Hardthausen

- Sachvortrag Jahresbericht

Seit 2018 ist Frau Marion Gulden als Schulsozialarbeiterin an allen drei Grundschulen in Hardthausen tätig. Die Schulsozialarbeit wurde stetig ausgebaut und hat sich seit ihrer Einführung sehr bewährt.

Frau Gulden gab in der Gemeinderatssitzung einen umfassenden Einblick in die Arbeit der Schulsozialarbeit in Hardthausen.

Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der Schulsozialarbeit in Hardthausen zur Kenntnis.

Freiwillige Feuerwehr Hardthausen

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Abteilung Gochsen

- Vergabe der Arbeiten zum Abbruch der Hofstelle Hauptstraße 7

In Vorbereitung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses für die Abteilung Gochsen muss das Areal Hauptstraße 7 abgebrochen werden.

Die Grundstücke befinden sich im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II Gochsen“. Somit sind die mit dem Abbruch verbundenen Kosten zu 100 % förderfähig.

Die Kostenschätzung ergab einen Wert in Höhe von ca. 250.000 EUR.

Mittlerweile konnte die Maßnahme ausgeschrieben werden. Die Submission am 26.11.2024 ergab folgendes Ergebnis:

Firma Schneider & Sohn, Gammesfeld 128.958,10 EUR

Bieter 2 194.778,94 EUR

Bieter 3 134.095,15 EUR

Die Abbruchmaßnahmen sollen zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen.

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Schneider & Sohn aus Gammesfeld mit dem Abbruch der Hofstelle Hauptstraße 7 zur Angebotssumme i.H.v. 128.958,10 EUR.


Verkehrskonzeption Hardthausen

- Beschluss über Fußgängerüberwege in Gochsen und Lampoldshausen

Der Gemeinderat hat ein Verkehrskonzept für die Ortsdurchfahrten beschlossen.

Das Ziel hierfür ist, geordnetes Parken, reduzierte Geschwindigkeit und sichere Fußwege herzustellen.

In einem ersten Schritt wurden die neuen Parkkonzepte für die Ortsdurchfahrten Gochsen und Lampoldshausen umgesetzt. Hierdurch ist das Durchfahren der Ortsdurchfahrten deutlich flüssiger und gefahrenfreier.

Des Weiteren konnte bereits ein Fußgängerüberweg in Kochersteinsfeld umgesetzt werden.

Im nächsten Schritt sollen die Fußgängerüberwege in Gochsen und Lampoldshausen realisiert werden. Diese wurden bereits in der Verkehrsschau am 28.11.2024 thematisiert.

In Gochsen soll der Zebrastreifen in der Hauptstraße zwischen Einmündung Haaggasse und Lindenstraße gebaut werden, in Lampoldshausen in der Kochersteinsfelder Straße auf Höhe der Einmündung Brückenstraße.

Diese Lagen ergeben sich sowohl aus der Einsichtigkeit für Fußgänger als auch aus den Schulwegeplänen.

Nun soll das Büro Walter Ingenieure mit der Planung der Fußgängerüberwege beauftragt werden.

Der Gemeinderat beauftragte das Büro Walter Ingenieure mit der Planung der Fußgängerüberwege in Gochsen und Lampoldshausen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn

- Zustimmung zur Änderung der Vereinbarung

- Änderung der Kostenverteilung

Am 24.10.2019 hat der Gemeinderat der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses nördlicher Landkreis Heilbronn und der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Hardthausen auf diesen zugestimmt.

Bestandteil der Übertragung war auch der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben auf die Stadt Bad Friedrichshall.

In § 9 dieser Vereinbarung ist die Kostenbeteiligung aller beteiligten Gemeinden geregelt.

Ursprünglich sollten die Kosten für den Hoheitsbetrieb (Führung der Kaufpreissammlung, Ableitung der Bodenrichtwerte, Erteilung von Auskünften u. ä.) im Verhältnis der Zahl der erfassten Kaufverträge auf die jeweiligen Mitgliedsgemeinden verteilt werden.

Die Kosten für den Betrieb gewerblicher Art (Erstattung von Verkehrswertgutachten) sollten im Verhältnis der Anzahl der erstellten Gutachten umgelegt werden.

Zum Zeitpunkt der damaligen Beschlussfassung war natürlich noch unklar, wie sich die Kosten, aber auch die Zahl der Kaufverträge und Gutachten entwickeln werden, sodass sich alle Beteiligten darüber einig waren, dass im Bedarfsfall Anpassungen erfolgen müssen.

Bei der Abrechnung der ersten Jahre – vor allem des Jahres 2022 – hat sich gezeigt, dass die ursprünglich gewählte Kostenverteilung zu einer sehr ungleichen Belastung der einzelnen Gemeinden/Städte führen kann.


Durch die Erschließung der Baugebiete in Gochsen und Kochersteinsfeld kam es natürlich in Hardthausen in den Jahren 2019 – 2022 zu überdurchschnittlich vielen Verkaufsfällen und entsprechend hoher Kostenbeteiligung der Gemeinde im hoheitlichen Bereich.

Im gewerblichen Bereich wurden insgesamt sehr wenige Gutachten erstellt.

Die Kostenbeteiligung der Gemeinde für ein einzelnes Gutachten – nach Abzug der vereinnahmten Gebühren – betrug im Jahr 2022 rund 10.000 €.

Ein Betrag, der natürlich unverhältnismäßig hoch ist und Anlass war, die Kostenverteilung nochmals zu überdenken.

Da die Anzahl der Verkaufsfälle oder Gutachten durch besondere Umstände immer wieder sehr stark variieren kann, wurde im Frühjahr 2024 vorgeschlagen, die Kostenbeteiligung sowohl im hoheitlichen als auch im gewerblichen Teil auf Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahl zu berechnen.

Auf diese Weise werden alle beteiligten Gemeinden „gleichmäßig“ belastet und auch der Tatsache Rechnung getragen, dass ein nicht unerheblicher Aufwand dadurch entsteht, dass beim Gutachterausschuss Personal und Sachmittel vorgehalten werden müssen, um im Bedarfsfall Gutachten erstellen zu können.

Neben redaktionellen Änderungen wollte man diese geänderte Kostenverteilung (§9) in die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einfließen lassen, die rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft treten sollte.

Der Gemeinderat hat dieser geänderten Vereinbarung in seiner Sitzung am 21.3.2024 zugestimmt.

Im weiteren Verfahren hat sich ergeben, dass diese grundlegende Überarbeitung der Vereinbarung so nicht genehmigungsfähig ist.

Es ist nun vorgesehen, nur § 9 der Vereinbarung (Kostenbeteiligung) zu ändern.

Diese Änderung bedarf keiner Genehmigung durch das Regierungspräsidium.

Auf den dazugehörigen Vereinbarungsentwurf wurde verwiesen.

Der Gemeinderat beschloss die öffentlich-rechtliche Vereinbarung des gemeinsamen Gutachterausschusses.

Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.


Diakoniestation Neuenstadt

- Gründung eines Diakoniestationsverbandes im Kirchenbezirk Weinsberg-Neuenstadt

In der Beiratssitzung der Diakoniestation Neuenstadt am 18.9.2024 wurden die Beiratsmitglieder über die Zukunft der Diakoniestation informiert.

Aufgrund der Tatsache, dass der Geschäftsführer im kommenden Jahr ausscheiden wird, wurde zunächst über die Nachbesetzung der Stelle nachgedacht. In Anbetracht der künftig wachsenden Anforderungen und den bereits vorhandenen Personalengpässen rät der Landesverband Diakonie-Sozialstation, dass sich Diakoniestationen zusammenschließen sollen, um ihre Ressourcen zu bündeln und ihr Wissen zu teilen.

Daher hat die Kirchengemeinde Neuenstadt bereits Gespräche mit der Diakoniestation Obersulm-Löwenstein-Wüstenrot aufgenommen.

Im Ergebnis soll ein Diakoniestationsverband im Kirchenbezirk Weinsberg-Neuenstadt gegründet werden. Mitglieder dieses Verbands wären unter anderem die Kirchengemeinden Gochsen, Kochersteinsfeld und Lampoldshausen sowie als mitarbeitender Rechtsträger die Gemeinde Hardthausen.

Es waren das Anschreiben der Diakoniestation Neuenstadt sowie der Satzungsentwurf im Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Gemeinderat stimmte der Satzung des Diakoniestationsverbandes Kirchenbezirk Weinsberg-Neuenstadt zu und beauftragte den Vorsitzenden mit der Unterzeichnung.

Im weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung erteilte der Gemeinderat zu einem Bauvorhaben das Einvernehmen.

Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung fand eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hardthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
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