Gemeinderat

Gemeinderatsbericht vom 16.09.2025

Zur ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause am 16.09.2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im...

Zur ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause am 16.09.2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch einige interessierte Zuhörer/innen begrüßen sowie die zugeladenen Sachverständigen, Herrn Rüdiger Moll und Revierförster Herrn Felix Ost.

Bekanntgaben

Die Verwaltung erinnerte daran, dass die von der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf durchgeführt Papiersammlungen ab dem kommenden Jahr eingestellt werden wird. Auch diejenigen Einwohner die bislang noch keine blaue Tonne haben, erhalten die Möglichkeit solch eine beim Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen zu bestellen; entsprechende Informationen werden in nächster Zeit sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage erfolgen. Aufgrund einer Anfrage aus der Mitte der Bürgerschaft auf verlängerte bzw. geänderte Öffnungszeiten im Ladengeschäft „Schatzkiste“ teilte Bürgermeister Kälberer mit, dass das ehrenamtliche Team sich nicht imstande sieht dies Angebot zu verändern bzw. zu erweitern, dies wäre nur durch einen Zugewinn an weiteren ehrenamtlichen Kräften möglich. Über eine eingegangene Spende zugunsten der offenen Jugendarbeit in Höhe von 500 € durch die Volksbank Mittlerer Neckar informierte Bürgermeister Kälberer die Ratsmitglieder ebenfalls unter diesem Tagesordnungspunkt. Schlussendlich wurde den Ratsmitgliedern und den Zuhörern noch der aktueller Personalstand bezogen auf die Kindertagesstätte mitgeteilt und über einen zeitnah ergehender Elternbrief aufgrund geänderter Betreuungszeiten in der Kleinkindgruppe informiert. In diesem Zusammenhang regte Gemeinderat Christoph Wenzelburger auch die Akquise von Zeitarbeiter/innen an.

Vorauskalkulation der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte

Bis vor kurzem griff die Verwaltung bei der Kalkulation der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterkünfte auf eine im Jahr 2010 erstellte Basiskalkulationen, welche aufgrund der veränderten Unterkünfte immer wieder einmal angepasst worden ist zurück. Aufgrund der zahlreichen Rechtsänderungen sowie der vor drei Jahren vorgenommenen Umstellung von kameraler auf doppische Buch- und Rechnungsführung war jedoch eine grundlegende Neuordnung längst überfällig. Mit solch einer Kalkulation wurde das Dienstleistungsbüro R. Moll beauftragt.

Herr Rüdiger Moll erläuterte in der Sitzung die Kalkulation, welches sich grundlegend von der bisherigen Verwaltungskalkulation unterscheidet. So wurde bislang jedes einzelne Objekt für sich betrachtet und hieraus die Miet- und Benutzungsgebühren den jeweiligen Nutzern in Rechnung gestellt. Die von ihm erstellte Kalkulation basiert jedoch auf den Vorgaben des Kommunalabgabenrechtes und sieht vor, dass für sämtliche von einer Kommune zur Verfügung gestellten Unterkünften eine gleichbleibende Gebühr je bewohntem Quadratmeter Wohnraum in Rechnung zu stellen ist. Aufgrund dessen und vor allem auch unter Anwendung der doppischen Rechnungslegung steigen auch die zukünftigen Nutzungsentschädigung für diese von der Gemeinde bereitgestellten Unterkünfte deutlich an. Zukünftig sollte eine Benutzungsgebühr von 12,39 € je qm und eine Betriebskostenpauschale von 11,49 € je qm je bezogen Wohnraum erhoben werden.

Nach Beantwortung einiger weniger Fragen stimmte das Gremium einstimmig dieser Kalkulation zu.

Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Zwar wurde die letzte Neufassung über die Satzung betreffend der von der Gemeinde Altdorf zur Verfügung gestellten Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erst im Januar 2022 beschlossen. Aufgrund des Anstieges der in der Anschlussunterbringung unterzubringenden Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen in den letzten beiden Jahren, verbunden mit nicht wenigen Gesetzesänderungen ist die Neufassung solch einer Satzung jedoch erforderlich und dies natürlich basierend auf dem Ergebnis der vom Büro Rüdiger Moll erarbeiteten Vorauskalkulation.

Neben deutlich höheren Entschädigungssätzen sind nunmehr auch räumliche Abgrenzungen innerhalb eines Gebäudes vorhanden, die zum einen für eine rechtmäßige Kalkulation zwingend notwendig sind und zum anderen aber die Möglichkeit für die in diesen Gebäuden untergebrachten Personen eröffnen, zusammen zu rücken, um dadurch Unterkunftskosten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den Sinn und den Zweck der Bereitstellung solcher besonderen kommunalen Unterkünfte hingewiesen, welcher vor allem dem Paragrafen 1 Abs. 4 der Satzung entnommen werden kann. So werden diese Unterkünfte aufgrund einer außergewöhnlichen Wohnnotlage zur vorübergehenden Unterbringung von Personen zur Verfügung gestellt und sind nicht dafür bestimmt, ein dauerhaften Miet- und Nutzungsverhältnis zu begründen, wenngleich allen bewusst ist, dass ein Unterkommen auf dem privaten Wohnungsmarkt für diesen Personenkreis außerordentlich schwierig ist. Aufgrund der deutlichen Erhöhung der Nutzungsgebühren und den damit verbundenen Auswirkungen für die Selbstzahler geht der Satzungsentwurf von einer Wirksamkeit ab dem 1.1.2026 aus, sodass dieser hiervon berührter Personenkreis zu einen sich darauf einstellen kann und zum anderen aber noch Zeit eingeräumt bekommt, um sich auf dem privaten Wohnungsmarkt weiterhin aktiv umsehen zu können.

Auf Frage von Gemeinderat Christoph Wenzelburger nach der Häufigkeit der erforderlichen Nachkalkulation, welche ja für eine bei den rechtmäßige Satzung erforderlich ist, teilte Herr Rüdiger Moll, mit, dass nunmehr die Gemeinde über eine dreijährige Kalkulation verfügt, sodass nicht sofort wieder nachkalkuliert werden muss. Im Anschluss hieran beschloss das Gremium einstimmig die Satzungsneufassung.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstbetriebsplan 2026

Revierförster Herr Felix Ost stellte anhand einer PowerPoint Präsentation den Ist-Zustand des Gemeindewaldes dar und ging auf die im Jahr 2026 geplante Holzernte im „Pfaffenwald“ hinter dem Sportplatz auf einer rund 5 ha großen Bestandsfläche ein. Dort soll im Herbst 2026 der 100-jährige Eichenbestand durchforstet werden, sodass die dort vorhandenen qualitativ hochwertigen Bäume durch Fällung der Konkurrenten nicht mehr bedrängt werden. Mit einem 180 Festmetern umfassenden Holzeinschlag wird gerechnet. Weiterhin sind einige Waldwegunterhaltungen geplant. Einen gewöhnlichen Betriebsverlauf vorausgesetzt wird dann im Betriebsjahr 2026 sogar mit einem Gewinn gerechnet. In diesem Herbst 2025 wird basierend auf dem Forstwirtschaftsjahr 2025 der Holzeinschlag im Schlegelhölzle erfolgen.

Nach Beantwortung einiger Fragen wurde dem Betriebsplan für das Jahr 2026 einstimmig zugestimmt.

Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes – Versammlung der Jagdgenossenschaft sowie Satzungsneufassung

Die letzte Versammlung der Jagdgenossenschaft der Gemeinde Altdorf fand im Jahr 2001 statt. Seither hat sich viel getan; neben neuen Rechtsverordnungen ist auch ein neues Jagdkataster aufzustellen. Auch im Hinblick auf die im nächsten Jahr anstehende Jagdpachtverpachtung sollte daher noch in diesem Jahr eine Jagdgenossenschaftsversammlung durchgeführt werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Einladung mit Tagesordnung im Entwurf erarbeitet und ebenso eine aktualisierte Satzung der Jagdgenossenschaft.

Nach kurzer Aussprache folgte das Gremium dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, sodass am 21.10.2025 um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Bürgerzentrums eine Versammlung der Jagdgenossenschaft stattfinden wird; hierzu wird wie gesetzlich gefordert, rechtzeitig vorher über das Amtsblatt eingeladen werden.

Sirenenförderprogramm 2025

Ein erstes Sirenenförderprogramm wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg im Jahr 2023 aufgelegt, welches jedoch schon innerhalb kurzer Zeit restlos überzeichnet war. Mit einem am 6.8.2025 eingegangene E-Mail wurden nun die Kommunen über ein weiteres Sirenenförderprogramm für das Jahr 2025 informiert; gefördert werden Sirenen, die bei Gefahrenereignissen die Bevölkerung warnen soll; im Vordergrund steht dabei nicht die Alarmierung bei Brandfällen sondern bei besonderen Gefahrenlagen. Zwar hat vorsorglich die Verwaltung solch ein Antrag beim Regierungspräsidium eingereicht, welcher aber von den Ratsmitgliedern noch per Beschluss abzusegnen war. Ergänzt wurden die Ausführung der Verwaltung noch von Gemeinderat Christoph Wenzelburger welcher die Sirenenalarmierung im Detail erläuterte. Im Anschluss hieran fasste dann das Gremium den Beschluss, den von der Verwaltung gestellten Antrag aufrecht zu erhalten.

Beschaffung eines Bauhoffahrzeuges

Aufgrund des Personalzuwachses im Bauhof, vor allem auch verbunden mit einer Hausmeisterstelle wegen der mittlerweile vorhandenen zahlreichen öffentlichen Einrichtungen ist es erforderlich, dass neben dem einzigen Pkw-Fahrzeug (Caddy) ein zweites Fahrzeug für das Bauhofteam angeschafft werden wird. Die verschiedenen Möglichkeiten hierzu wurden vom Bauhofleiter Herrn Reinhard Veith aufgezeigt. Gemeinderat Dietmar Kohler stimmte dem Verwaltungsvorschlag auf Anschaffung eines Kraftstoffbetriebenen gebrauchten Fahrzeuges zu und unterbreitete den Vorschlag in angemessener, nicht aufdringlicher Weise das Fahrzeug mit Firmenlogos zu versehen, welchem zugestimmt worden ist. Mit der Beschaffung wurde die Verwaltung beauftragt.

Bausache

Dem einzig auf der Agenda stehenden Bauantrag wurde das Einvernehmen erteilt.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Altdorf
17.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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