Aus den Rathäusern

Gemeinderatsbericht vom 23.9.2024

Zur letzten Gemeinderatssitzung am 23.9.2024 waren 11 Zuhörer/-innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Verpflichtung zweier...

Zur letzten Gemeinderatssitzung am 23.9.2024 waren 11 Zuhörer/-innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.

Verpflichtung zweier Mitglieder des am 9.6.2024 neu gewählten Gemeinderats

Nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (kurz: GemO) verpflichtete der Bürgermeister die Gemeinderäte Carabetta und Frey, welche in der ersten Sitzung nicht anwesend sein konnten, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Die Gemeinderäte erhoben sich und sprachen die Verpflichtungsformel aus:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Satzung zur Verwendung des Wappens sowie der weiteren Hoheitszeichen der Gemeinde Haßmersheim (Wappensatzung)

hier: Beratung und Beschlussfassung

Um hier eine einheitliche Vorgehensweise bei der Verwendung des Wappens sicherzustellen, empfiehlt die Gemeindeverwaltung die Verabschiedung einer Wappensatzung. Der Gemeinderat erteilte der neuen Wappensatzung einstimmig sein Einvernehmen.

Neufassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Haßmersheim

hier: Beratung und Beschlussfassung

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Haßmersheim gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (kurz: PolVO) ist eine der wichtigsten Arbeitsgrundlagen für das Ordnungsamt. Der Gemeinderat erteilte dem Erlass der Polizeiverordnung der Gemeinde Haßmersheim sein Einvernehmen. Die neue Polizeiverordnung ist auch auf der Homepage der Gemeinde dauerhaft abrufbar.

Freiwillige Feuerwehr Haßmersheim

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung digitaler Einsatzstellen-Handsprechfunkgeräte

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe zur Beschaffung der digitalen Einsatzstellenfunk-Handsprechfunkgeräte, einschließlich Zubehör an das Unternehmen KTF Selectric GmbH, Ehningen (Produkt Sepura) zum Gesamtpreis von 40.644,27 €.

Umbau Parkplatz zu Wohnmobil-Park „Alte Kelter“ Tiefbauarbeiten

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Tiefbauarbeiten Umbau Parkplatz "Alte Kelter"

In der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 3.7.2023 wurde das weitere Vorgehen für die Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes zu einem Wohnmobilstellplatz im Rahmen von LEADER bereits angestoßen und behandelt. Die Maßnahme würde die Aufenthaltsqualität der Gemeinde mit den touristischen Highlights und der Lage am Neckar nachhaltig verbessern und sinnvoll ergänzen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig (16 Ja-Stimmen) die Vergabe der Tiefbauarbeiten (Wohnmobil-Park „Alte Kelter“) an die Firma Gebr. Demirbas GmbH aus Haßmersheim zu einem Angebotspreis von 24.622,16 € brutto.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (Teilbereiche)

hier: Beratung und Beschlussfassung

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik erörtert. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED an die NetzeBW GmbH mit der Angebotssumme von 38.186,50 € einstimmig zu. Es werden Straßenzüge in Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach getauscht.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 1.1.2026 – 31.12.2028

hier: Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinde Haßmersheim hat sich in der Vergangenheit der sogenannten Bündelausschreibung der Gt-servcie Dienstleistungsgesellschaft mbH zur Beschaffung ihres Strombedarfs angeschlossen. Aktuell beziehen wir 100 % Normalstrom.

Der Gemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 12.8.2024 zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 1.1.2026 bis 31.12.2028 im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Der Gemeinderat bevollmächtigte den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.

Die Gemeinde verpflichtete sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/ den Lieferanten, der/ die jeweils den Zuschlag erhält/ erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Die Verwaltung wurde beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:

100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, sofern das Delta zu 100 % Normalstrom (keine Anforderung an die Erzeugungsart) die Differenz das Delta 5.000 € brutto nicht übersteigt.

Erlass der 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Insbesondere aufgrund des starken Rückgangs der Gewerbesteuererträge seit Mitte August 2024 ist die Aufstellung eines Nachtragshaushalts erforderlich geworden. Die seit Beginn des Haushaltsjahres eingetretenen Veränderungen auf der Einzahlungs- und Auszahlungsseite, im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt sind in den Nachtragshaushaltsplan eingearbeitet worden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig für die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024. Siehe dazu auch gesonderter Bericht.

Aufnahme eines Kommunalkredits

hier: Beratung und Beschlussfassung

Aufgrund der im Haushaltsplan vorgesehen großen Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.420.000 Euro notwendig. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Kreditaufnahme von 1.420.000 Euro bei dem wirtschaftlichsten Anbieter (aktuell bei der Sparkasse, sollte die L-Bank günstiger sein, würde die Verwaltung diesen Kredit bevorzugen).

Kath. Kindergarten St. Christophorus Haßmersheim

hier: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen im Rahmen der Brandverhütungsschau

Die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft sind im Allgemeinen mischfinanziert. An der Finanzierung beteiligt sind die Eltern durch Elternbeiträge, Kirchen als Träger und die Kommunen. Vertraglich geregelt ist, dass 89 % der Betriebskosten und 70 % der Investitionskosten des Kath. Kindergartens St. Christophorus in Haßmersheim von der bürgerlichen Gemeinde Haßmersheim getragen werden. Nach Vorstellung durch die Verantwortlichen der Kath. Verrechnungsstelle aus Obrigheim und anschließender Aussprache stimmte der Gemeinderat der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von max. 33.605,40 € für die Maßnahmen aus der Brandverhütungsschau im Kath. Kindergarten St. Christophorus zu.

Neuverpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken

hier: Regelung von Vergabekriterien

Im September 2018 wurden die landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Haßmersheim im Rahmen einer Versteigerung für die Dauer von 6 Jahren neu vergeben. Die damals geschlossenen Pachtverträge laufen im Oktober 2024 aus und müssen neu abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat stimmte der Neuverpachtung der gemeindeeigenen, landwirtschaftlichen Grundstücke sowie der sonstigen nutzbaren Flächen ab 1.11.2024 für die Dauer von 6 Jahren, gemäß den vereinbarten Vergabekriterien mit Ertragsmesszahlverfahren, zu.

Mitteilungen

Bürgermeister Ernst informierte unter anderem darüber, dass ein ortsansässiger Gewerbebetrieb den ehemaligen Lidl-Markt gekauft hat und sich die Gemeinde nicht an den Sanierungskosten des Gymnasiums in Bad Wimpfen beteiligen muss. Des Weiteren gab er bekannt, dass Ende Oktober eine Verkehrsschau stattfindet.

Erscheinung
Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
von Gemeindeverwaltung Haßmersheim
04.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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