Bürgermeisteramt Hardthausen am Kocher
74239 Hardthausen am Kocher
Aus den Rathäusern

Gemeinderatsbericht vom 24.4.2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gochsen – Abschluss...

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gochsen

– Abschluss eines Durchführungsvertrags –

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB –

– Billigung des Vorentwurfs –

– Beschluss frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung §§ 3 (1), 4 (1) BauGB –

Im Zuge der regionalen Planungsoffensive Windkraft und Photovoltaik des Landes Baden-Württemberg sollen 1,8 % der Landesfläche für Windkraft und 0,2 % für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) ausgewiesen werden.

Hierzu werden aktuell die Regionalpläne landesweit fortgeschrieben.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat sich dazu entschlossen, zunächst alle geplanten Vorhaben bei den Kommunen abzufragen, um diese dann in die Fortschreibung des Regionalplans mit aufzunehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hardthausen hat sich dafür entschlossen, dem Regionalverband eine Fläche entlang der A 81 als Vorranggebiet für FFPV zu melden.

Flächen im Abstand von bis zu 200 m zu Autobahnen sind privilegiert, das bedeutet, dass die Kommune für Vorhaben in diesem Bereich keinen Bebauungsplan aufstellen muss. Gleichzeitig können auch private Vorhaben in diesem Bereich von der Gemeinde nicht verhindert werden.

Daher war es konsequent, diesen Bereich als Vorranggebietsfläche auszuweisen.

In der Sitzung des Regionalverbands Heilbronn-Franken am 11.4.2025 wurde die Vorranggebietsfläche in die Teilfortschreibung des Regionalplans aufgenommen.

Für die Entwicklung der Vorranggebietsfläche hat die ZEAG im Namen der EE BürgerEnergie Hardthausen GmbH & Co. KG (BEH) Eigentümergespräche geführt.

Mittlerweile steht fest, dass eine zusammenhängende Fläche von ca. 13 ha entwickelt werden kann. Hierbei würde die Fläche über den 200 m Abstand hinausgehen, aber innerhalb des ebenfalls von der EEG-Umlage bevorzugten 500 m Abstands bleiben.

Mit der Realisierung durch die BEH würde sichergestellt werden, dass die finanzielle Wertschöpfung des Vorhabens in Hardthausen bleibt.

Um nun ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen, soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Hierfür ist auch der Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich, der unter anderem die Kostentragung regelt, sowie Regelungen zur Verpflichtung zur Durchführung enthält. Das Muster des Durchführungsvertrags lag dem Gemeinderat vor.

1. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss Durchführungsvertrags nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ auf Gemarkung Gochsen zu.

2. Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die dargestellte Abgrenzung im Lageplan, der der Gemeinderatsdrucksache als Anlage beigelegt war.

3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.11.2024, gefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, wurde gebilligt.

4. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB durchzuführen.

Auf die amtliche Bekanntmachung im nächsten Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung für Beschäftigte der Gemeinde Hardthausen ab dem 1.6.2025

Ausgangssituation

Viele der rund 2,4 Millionen Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst haben trotz Absicherung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Versorgungslücke. Die Versorgungslücke ergibt sich aus dem Rückgang des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Krankenversicherung, das in den letzten Jahren immer weiter vorangeschritten ist (z.B. sukzessiv höhere Eigenbeteiligungen bei Zahnersatz usw.) Mit Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung haben Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst jetzt die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bei der Schließung dieser Lücke ganz einfach zur Seite zu stehen: Mit wenig Aufwand können sie als Arbeitgeber durch die neue Finanzierungsmöglichkeit über § 18 a TVöD attraktive Mehrwerte schaffen und darüber hinaus gegebenenfalls Sozialabgaben sparen.

Herausforderung

Die Kommunen stehen vor verschiedenen Herausforderungen, u.a. Mitarbeitergewinnung und -bindung, alternde Belegschaft und Fehlzeiten. Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung steigert die Attraktivität der Arbeitsplätze und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Gesundheitsförderung. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umwidmung des LOB-Budgets (§ 18 a TVöD). Die dadurch arbeitgeberfinanzierten Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung stellen einen Sachbezug dar, d.h. diese sind innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Grundlage für die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist das BMF-Schreiben vom 15. März 2022. Eine rechtsverbindliche Feststellung kann nur durch das jeweilige Betriebsstättenfinanzamt erfolgen.

Optimierung und Lösung

Die betriebliche Krankenversicherung ist Bestandteil des Megathemas „Gesundheit“. Der Versicherungsschutz erfolgt ohne Gesundheitsfragen. Dadurch werden auch Leistungen für bereits bestehende Vorerkrankungen eingeschlossen. Es gibt keine Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge. Ebenso gibt es keine Wartezeiten, d.h. die Leistungen können sofort ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Die Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch ganz oder zumindest teilweise geschlossen. Darüber hinaus bestehen für die Mitarbeiter/innen attraktive Optionen zur Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung in einem bestimmten Öffnungszeitraum gegen eigenen Beitrag. So besteht z.B. die Möglichkeit bei stationären Behandlungen Privatpatientenstatus zu erlangen (Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl).

Empfehlung

• Installation einer betrieblichen Krankenversicherung

• Kombination aus Budgettarif und Baustein BudgetPro 400 € und ComfortPro

• Obligatorische Information an alle Mitarbeiter, um jeden Mitarbeiter über die Vorteile der betrieblichen
Krankenversicherung zu informieren

• Auf Wunsch Einzelberatungen, insbesondere wenn bereits eine Krankenzusatzversicherung besteht

Ein Vertreter der KSK Heilbronn-SV Versicherungen stellte die einzelnen Maßnahmen vor.

Kosten

Bei ca. 125 fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Hardthausen entstehen Kosten i.H.v ca. 60.000 € im Jahr.

Finanzierung

Dabei wird ein großer Teil bereits durch die Umwidmung des LOB-Budgets (§ 18 a TVöD). Gedeckt (55 %).

Der Gemeinderat stimmte der Installation einer betrieblichen Krankenversicherung zu.

Ortsmitte II Gochsen

– Neugestaltung des Kelterplatzes –

– Vergabe der Arbeiten –

Im Zuge der Sanierung „Ortsmitte II Gochsen“ soll die Dorfmitte neu gestaltet werden.

Hierzu wurden bereits von Frau Stefanie Miene Entwürfe zur Neugestaltung des Kelterplatzes und zum Umbau von Gebäude Lindenstraße 17 entwickelt.

Die Entwürfe waren Grundlage für einen Antrag auf Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Da die Ortsmitte von Gochsen nun Sanierungsgebiet ist, soll das Vorhaben mit Sanierungsmitteln gefördert werden.

Ziel ist es, eine lebendige Dorfmitte für Gochsen zu schaffen. Hierbei soll Aufenthaltsfläche am Kelterplatz entstehen, der Bereich für den Gochsener Markttag zwischen Dorfgemeinschaftshaus, Backhaus und Lindenstraße 17 aufgewertet und zur Sicherstellung der Lebensmittelnahversorgung ein weiterer Tante M geschaffen werden.

Während die Umbaumaßnahmen für den Tante M in Eigenregie durch Ortsbaumeister Thoma erfolgen, wurde in der Oktobersitzung 2023 das Büro Knorr & Thiele mit der Außengestaltung des Kelterplatzes beauftragt.

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung im September 2024 wurde der Baubeschluss gefasst und das Büro Knorr & Thiele mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt.

Im Zuge der beschränkten Ausschreibung wurden neun Firmen angefragt. Die Submission fand am 1.4.2025 statt.

Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Maßnahmen betrug knapp 280.000 EUR.

Wirtschaftlichster Bieter ist gem. beigefügtem Vergabevorschlag die Firma KSW aus Mainhardt-Gailsbach zum Vergabepreis von 234.269,35 EUR.

Die Arbeiten sollen von Mitte Mai bis Mitte September durchgeführt werden. Anschließend kann das Gebäude Lindenstraße 17 außen saniert werden.

Der Gemeinderat beauftragte die Firma KSW aus Mainhardt-Gailsbach zum Vergabepreis von 234.269,35 EUR.

Kinderbetreuung in Hardthausen

– Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 –

Seit Dezember 2008 ist das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht den stufenweisen Ausbau der Kleinkindbetreuung bis zum 31.7.2013 verpflichtend vor. Seit dem 1.8.2013 besteht nun ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

Die Gemeinde Hardthausen bietet seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 in allen ihren inzwischen vier Kindergärten die Möglichkeit an, Kinder ab zwei Jahren in beschränkter Zahl aufzunehmen. Außerdem wird seit März 2009 in Kochersteinsfeld, sowie seit November 2020 in Gochsen, die Krippenbetreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr angeboten.

Die Betreuungsplätze in unserer Gemeinde wurden in den letzten fünf Jahren von 160 auf 299 ausgebaut. Hierbei wurde die Kita Kochersteinsfeld erweitert, im Kindergarten Lampoldshausen die dritte Gruppe eröffnet und die Kita „Ob dem Kirchhof“ zusätzlich gebaut.

Der Anteil der Kinder unter drei Jahren, für die ein Betreuungsplatz beansprucht wird, wird inzwischen immer größer.

Von dieser Entwicklung sind aktuell alle Kommunen betroffen.

Dazu kommt, dass im Vordergrund entsprechend den Vorgaben des SGB VIII immer der Elternwunsch steht, der sich je nach jeweiliger Familiensituation schnell ändern kann.

Daraus folgt aber auch, dass eine Vorschau über das kommende Kindergartenjahr hinaus im Rahmen der Bedarfsplanung nur schwer möglich ist.

Kindertagesstätte Gochsen „Ob dem Kirchhof“

Insgesamt können in der Kindertagesstätte „Ob dem Kirchhof“ bis zu 60 Kinder betreut werden.

Die Kindertagesstätte „Ob dem Kirchhof“ wurde ab November 2020 mit zwei Gruppen (eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe) geführt und wurde im November 2021 auf

2,5 Gruppen erweitert. Seit März 2022 wird die 3. Gruppe, eine weitere Kindergartengruppe, komplett als volle Gruppe geführt.

Die Gruppen in der Kindertagesstätte „Ob dem Kirchhof“ haben folgende Betreuungsformen:

• Zwei Gruppen für 3- bis 6-Jährige in VÖ und Ganztagesbetreuung = max. 50 Kinder

• Eine Krippengruppe für 1- bis 3-Jährige in Ganztagesbetreuung = max. 10 Kinder

Es sind 49 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für das kommende Kindergartenjahr angemeldet. Somit besteht ein Puffer von 1 Platz für den Ü3-Bereich, der sicher sehr kurzfristig für Zuzüge benötigt wird.

Die Plätze für U3-Jährige werden voll belegt sein. Es gibt sogar zehn Anmeldungen mehr als Plätze zur Verfügung stehen.

Die 2-jährigen Kinder können auf den Kindergarten Gochsen „Haaggasse“ und die 1-Jährigen in die Kita Kochersteinsfeld verteilt werden.

Es werden seit September 2023 folgende Betreuungszeiten angeboten:

Verlängerte Öffnungszeit: 7.30 – 13.30 Uhr

Ganztagesbetreuung: 7.00 – 16.00 Uhr

Der Personalbedarf mit drei Gruppen liegt bei 8,4 Stellen.

Kindergarten Gochsen „Haaggasse“

Insgesamt können im Kindergarten „Haaggasse“ gezählt 72 Kinder betreut werden. Es können bis zu elf 2-Jährige betreut werden.

Die Gruppen im Kindergarten „Haaggasse“ haben folgende Betreuungsformen:

• Zwei Gruppen für 3- bis 6-Jährige VÖ = max. 50 Kinder

• Eine Gruppe für 2- bis 6-Jährige VÖ = max. 22 gezählte Kinder, wovon jedes 2-jährige Kind doppelt gezählt wird

Es sind 45 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für das kommende Kindergartenjahr angemeldet. Somit besteht ein Puffer von insgesamt 5 Plätzen für den Ü3-Bereich.

Für 2-Jährige werden nach der Aufnahme der Mehranmeldungen aus der Kita „Ob dem Kirchhof“ noch 2 Plätze belegbar sein.

Der Kindergarten „Haaggasse“ wird im Kindergartenjahr 2025/2026 3-zügig fortgeführt.

Seit September 2024 wird noch folgende Öffnungszeit angeboten:

Verlängerte Öffnungszeit: 7.30 – 13.30 Uhr

Der Personalbedarf liegt bei 5,9 Stellen.

Kindertageseinrichtung Kochersteinsfeld

Insgesamt können seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 95 Kinder betreut werden.

Die zweite Krippengruppe hat im März 2021 eröffnet.

Die Gruppen haben folgende Betreuungsformen:

• Drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige mit Ganztagesbetreuung = max. 75 Kinder

• Zwei Krippengruppen für 1- bis 3-Jährige mit Ganztagsbetreuung = max. 20 Kinder

Es sind 74 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für das kommende Kindergartenjahr angemeldet. Im Bereich der 1- bis 3-Jährigen sind 16 Kinder angemeldet.

Daher besteht die Möglichkeit noch ein Kind bei den 3- bis 6-jährigen Kindern und 4 Kinder in der Krippe, nach der Aufnahme der Mehranmeldungen aus der Kita „Ob dem Kirchhof“, aufzunehmen.

Die Kindertageseinrichtung Kochersteinsfeld wird im Kindergartenjahr 2025/2026 5-zügig fortgeführt.

Es werden seit September 2023 folgende Betreuungszeiten angeboten:

Verlängerte Öffnungszeit: 7.30 – 13.30 Uhr

Verkürzte Ganztagesgruppe: 7.00 – 15.00 Uhr

Ganztagesgruppe: 7.00 – 16.00 Uhr

Der Personalbedarf liegt bei 12,2 Stellen.

Kindergarten Lampoldshausen

Insgesamt können bisher gezählt, 72 Kinder betreut werden. Es können bis zu elf 2-Jährige betreut werden.

Die Gruppen haben folgende Betreuungsformen:

• Zwei Gruppen für 3- bis 6-Jährige VÖ = max. 50 Kinder

• Eine Gruppe für 2- bis 6-Jährige VÖ = max. 22 gezählte Kinder, wovon jedes 2-jährige Kind doppelt gezählt wird

Im Ortsteil Lampoldshausen sind die Kinderzahlen derzeit eher rückläufig.

Es sind 41 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für das kommende Kindergartenjahr angemeldet, somit besteht ein Puffer im Ü3-Bereich von 9 Plätzen. Die Plätze für 2-Jährige werden ebenso nicht voll belegt sein. Dort besteht noch Platz für 8 2-jährige Kinder.

Der Kindergarten Lampoldshausen wird im Kindergartenjahr 2025/2026 3-zügig fortgeführt.

Es werden folgende Betreuungszeiten angeboten:

Verlängerte Öffnungszeit: 7.30 – 13.30 Uhr

Der Personalbedarf liegt bei 5,8 Stellen.

Entwicklung der Kernzeit/Ganztagesbetreuung an den Grundschulen

An den drei Grundschulen der Gemeinde Hardthausen gibt es verschiedene Angebote der Betreuung.

Grundschule Gochsen

Betreuungszeiten

Betreuung der Schulkinder täglich von

12.00 bis 13.30 Uhr in der Kernzeitbetreuung

12.00 bis 15.30 Uhr in der Ganztagesbetreuung

Die Kinder haben die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen.

In diesem Schuljahr werden in Gochsen insgesamt 32 Kinder betreut.

Im kommenden Schuljahr wächst die Zahl der Kinder auf 40.

Grundschule Kochersteinsfeld

Betreuungszeiten

Betreuung der Schulkinder täglich von

12.00 bis 13.30 Uhr in der Kernzeitbetreuung

12.00 bis 15.00 Uhr in der Nachmittagsbetreuung

12.00 bis 17.00 Uhr in der Ganztagesbetreuung

Die Kinder haben die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen.

In diesem Schuljahr werden in Kochersteinsfeld insgesamt 33 Kinder betreut.

Im kommenden Schuljahr wächst die Zahl der Kinder auf 42.

Grundschule Lampoldshausen

Betreuung der Schulkinder Montag-Donnerstag (evtl. Freitag ab SJ 2025/26) von 12.00 bis 13.30 Uhr

In diesem Schuljahr werden in Lampoldshausen insgesamt 10 Kinder betreut.

Im kommenden Schuljahr wächst die Zahl der Kinder auf 13.

Ferienbetreuung

7.30 bis 13.30 Uhr oder von 7.30 bis 15.00 Uhr für Kochersteinsfelder Schüler

7.30 bis 13.30 Uhr oder von 7.30 bis 15.00 Uhr für Gochsener Schüler

7.30 bis 13.30 Uhr oder von 7.30 bis 15.00 Uhr für Lampoldshäuser Schüler

Gebühren Grundschulbetreuung

13.30 Uhr

15.00 Uhr/15.30 Uhr

17.00 Uhr

50,00 €

100,00 €

150,00 €

Entwicklung der Schülerzahlen

Im Gegensatz zu den künftig in den Kindergärten zu betreuenden Kindern lassen sich aufgrund der Geburtenzahlen die künftigen Schülerzahlen einfach vorhersagen.

Der Gemeinderatsdrucksache lag eine Übersicht der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/2031 als Anlage bei, aus der hervorging, wie stark die Geburtenzahlen gestiegen sind.

Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung zu.

Schulsozialarbeit in Hardthausen

– Abschluss einer neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung –

Bereits seit Oktober 2018 findet eine zielgerichtete Schulsozialarbeit an den Grundschulen Hardthausen statt. Dabei konnte durch eine Vereinbarung mit der Ev. Stiftung Friedenshort ein starker und verlässlicher Partner gefunden werden.

Von Beginn an ist Frau Marion Gulden die Schulsozialarbeiterin in unseren drei Schulen.

Die Jahresberichte und die Einschätzung der Schulleitung verdeutlichen, dass ihre Arbeit unverzichtbar ist. Bereits in der Vergangenheit wurde der Leistungsumfang von 50 % auf 85 % erhöht.

Nun soll, um auch die Arbeit von Frau Gulden mehr und mehr auf die Grundschulbetreuungen auszuweiten, der Leistungsumfang auf 100 % erhöht werden.

Die aktuelle Entwicklung bzgl. der hohen Kinderzahlen und der steigenden Nachfrage an Nachmittagsbetreuung in allen Ortsteilen in Verbindung mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 machen deutlich, dass unsere drei Grundschulen in Zukunft umso mehr auf drei wichtigen Säulen stehen werden.

Der Schulbetrieb am Vormittag, eine qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung und als dritte Säule die Schulsozialarbeit müssen dabei Hand in Hand aufeinander abgestimmt werden.

Die Erhöhung des Leistungsumfangs wird abzüglich einer erhöhten Förderung mit ca. 8.000 EUR pro Kalenderjahr zu Buche schlagen.

Der Gemeinderat beschloss den Abschluss der Finanzierungs- und Leistungsvereinbarung mit der Ev. Stiftung Friedenshort zur Erweiterung der Schulsozialarbeit auf eine Vollzeitstelle.

Verkehrskonzeption der Ortsdurchfahrten

– Baubeschluss –

– Ausschreibung der Arbeiten –

Die Verkehrskonzeption für die Ortsdurchfahrten besteht aus drei Bestandteilen:

1. Geordnetes Parken

2. Tempo 30

3. Fußgängerüberwege

Nachdem bereits das geordnete Parken in Gochsen und Lampoldshausen sowie der Bau eines Fußgängerüberweges in Kochersteinsfeld umgesetzt wurde, erfolgt nun die Umsetzung von Tempo 30 in allen Ortsdurchfahrten.

Des Weiteren sollen in diesem Jahr die Fußgängerüberwege in Lampoldshausen und Gochsen gebaut werden.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wurde, wie bereits in Kochersteinsfeld, das Büro Walter Ingenieure beauftragt.

Mittlerweile liegt die beigefügte Kostenberechnung vor. Die Kosten für beide Anlagen betragen 172.114,84 EUR. Die Kosten sind im Haushalt veranschlagt.

Im nächsten Schritt soll der Baubeschluss gefasst und die Walter Ingenieure mit der Ausschreibung beauftragt werden.

Der Gemeinderat fasste den Baubeschluss zur Errichtung zweier Fußgängerüberwege für die Ortsdurchfahrten in Gochsen und Lampoldshausen und beauftragte die Walter Ingenieure mit der Ausschreibung der Arbeiten.

Gemeindejubiläum 2025

– Abschluss eines Vertrages mit dem Kreatief – Kultur im Unterland e.V. –

Die Vorbereitungen für die Jubiläumsfeier vom 28.5. bis 1.6.2025 laufen auf Hochtouren.

Dem Gemeinderat wurde das finale Programm vorgestellt, bei welchem zahlreiche örtliche Vereine, kommunale Einrichtungen und Gastronomen mitwirken.

Das Engagement der Ehrenamtlichen ist dabei sehr groß und verbindend.

Das Bühnenprogramm einschließlich der Technik und der zahlreichen Bands wird durch Herrn Martin Renner organisiert.

Hierzu muss ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten werden hierbei auf 46.000 EUR brutto beziffert. Die Kosten sind im Haushalt veranschlagt.

Der Gemeinderat beschloss den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Gemeindejubiläums mit Martin Renner.

Im weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung wurde das Einvernehmen zu drei Baugesuchen erteilt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte der Vorsitzende den Gemeinderat darüber, dass im September das Schwimmmobil „Wundine“ für 3 Monate nach Hardthausen kommt. Platziert ist es an der BuBaH. Nähere Informationen folgen. Zudem wurde der Gemeinderat über den Stand der Baumaßnahmen in Hardthausen informiert.

Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung fand eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Hier wurde der Gemeinderat über Personalangelegenheiten informiert.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hardthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

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