Gemeinderat

Gemeinderatsbeschlüsse in Kürze vom 27. Mai 2025

Verkehrskonzeption für Altlußheim Für die Gemeinde Altlußheim liegt derzeit keine gemeindeweite Verkehrskonzeption vor, die als Grundlage für die...

Verkehrskonzeption für Altlußheim

Für die Gemeinde Altlußheim liegt derzeit keine gemeindeweite Verkehrskonzeption vor, die als Grundlage für die Bewertung von straßenbezogenen Planungen herangezogen werden könnte. Der Gemeinderat hatte sich daher für die Erarbeitung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes ausgesprochen und für das Jahr 2025 eine erste Planungsrate in Höhe von 10.000,-- € im Haushalt eingestellt.

Das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG informierte das Gremium in der Sitzung über Chancen und Möglichkeiten, die eine Verkehrskonzeption bietet. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen und die Vorstellung einer Verkehrskonzeption zur Kenntnis. Gleichzeitig beschloss er einstimmig, das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG aus Karlsruhe zu beauftragten, ein entsprechendes Angebot abzugeben, das Fördergrundlage für die Erstellung eines sog. Aktionsplanes AMKL ist, und die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

Anpassung der Gebühren für die Schülerbetreuung

Für die Betreuung von etwa 150 Kindern in der Schülerbetreuung sind ab September 2025 insgesamt 11 Betreuerinnen, 2 Küchenhilfen und 2 Bundesfreiwillige im Einsatz. Zusätzlich werden 55 Kinder an 39 Ferientagen betreut. Fast 17.000 Mahlzeiten werden im Jahr ausgegeben. Mit den derzeitigen Gebühreneinnahmen können etwa 30 % der Aufwendungen gedeckt werden. Aufgrund des steigenden Defizits hatte nach nunmehr 3 Jahren Preisstabilität der Rat über eine Anpassung zu befinden.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich einem Antrag der Fraktion der Freien Wählervereinigung zu, der die Erhöhung der Gebühren für die Schülerbetreuung (mit Ausnahme der Ferienbetreuung) in den einzelnen Betreuungsformen um durchschnittlich 13,71 % zum 01.09.2025 vorsieht. Die Anpassung der Gebühren für die Ferienbetreuung wurde zunächst zurückgestellt.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in der Hauptstraße

Die Bauherrin plant die Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Zur Klärung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit wurden von ihr im vorgeschalteten Verfahren Baupläne und ein zu beantwortender Fragenkatalog eingereicht.

Der Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass die angefragte Planung dem Einfügungsgebot nicht widerspricht und stimmte der Bauvoranfrage daher einstimmig gem. §§ 34 und 36 BauGB zu.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter altlussheim.ris-portal.de eingesehen werden.

Erscheinung
Lußheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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